AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.325 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 141/18, 341/20, VITAL-Z AW: Tarif und Wechseloptionen

Der geschlossene Bisex-Tarif AXA 141/18, 341/20, VITAL-Z AW gehört zur alten Versichertenwelt und kombiniert moderne Höchstsatz-Erstattungen mit vollstationärer Versorgung im Einbettzimmer. Die ambulante Leistung bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz, die Chefarztbehandlung im Krankenhaus, die breite Zahnversorgung mit 75 Prozent Zahnersatz-Erstattung und die umfassende psychotherapeutische Abdeckung mit 30 Sitzungen zu 100 Prozent machen diesen Tarif zu einer Premium-Lösung mit hohem Leistungsniveau. Der Selbstbehalt von 1.325 Euro pro Versicherungsjahr ist deutlich überdurchschnittlich und reflektiert diese Leistungstiefe.

Für Versicherte des gleichen Versicherers eröffnet sich die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG, um durch einen günstigeren Tarif erhebliche Beitragsersparnisse zu erzielen. Da dieser Tarif geschlossen ist und die Risikogemeinschaft schrumpft, können Beitragserhöhungen über dem Durchschnitt entstehen. In vielen Fällen lässt sich durch einen optimierten Tarifwechsel innerhalb der AXA ohne erneute Gesundheitsprüfung eine moderatere Beitragsentwicklung erreichen; die Altersrückstellungen werden in der Regel teilweise oder vollständig übernommen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse führt unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm durch, um für Sie den AXA PKV-Tarif optimal abzusichern oder zu optimieren.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.325 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

141/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

141/18: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

141/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

141/18: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

141/18: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

141/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

141/18: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

341/20: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

341/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

341/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
75 %
Kieferorthopädie
75 %
Material- & Laborkosten
75 %
Gebührenordnung (Zahn)

VITAL-Z: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

VITAL-Z: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet (85%, wenn in den 3 vorangegangenen Versicherungsjahren jährlich Prophylaxe durchgeführt wurde)
  • Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 100% erstattet, danach zu 75%
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

VITAL-Z: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 5.000,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

VITAL-Z: Bei Zahnersatz über 1.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 141/18, 341/20, VITAL-Z AW versichert?
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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif: Was das für den AXA 141/18, 341/20, VITAL-Z bedeutet

Der Tarif ist geschlossen und nimmt keine neuen, externen Kunden mehr auf. Das beschränkt zwar die Eintrittsoptionen, bedeutet aber für bestehende Versicherte der AXA, dass ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG weiterhin möglich ist. Geschlossene Tarife unterliegen einer schrumpfenden Risikogemeinschaft, da ältere Versicherte verstärkt aus dem Bestand ausscheiden und keine jungen Neukunden nachkommen. Dies führt zu einer verschärften Beitragsentwicklung: Die verbleibenden Versicherten tragen zunehmend mehr medizinische Kosten und Verwaltungsaufwände, was Beitragserhöhungen beschleunigt.

Gerade weil dieser Alte-Welt-Tarif geschlossen ist, werden die Wechseloptionen zu moderateren Tarifen innerhalb der AXA wertvoll. Viele andere Assekuranzen bieten ähnliche oder bessere Leistungen zu niedrigeren Prämien an, und unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kann gezielt identifizieren, welche AXA-Tarife für Sie persönlich die beste Lösung darstellen.

Tarifwechsel im AXA 141/18, 341/20, VITAL-Z: Ihre Optionen nach §204 VVG

Ein Tarifwechsel bleibt ein Instrument, um die steigende Beitragslast zu senken. Der Gesetzgeber garantiert Versicherten das Recht auf einen Wechsel zu gleichwertigen oder besseren Tarifen beim gleichen Versicherer, ohne dass medizinische Fragen erneut gestellt werden müssen - oder mit deutlich reduziertem Prüfungsumfang. Ihre Altersrückstellungen werden in vielen Fällen angerechnet, was einen großen finanziellen Vorteil bedeutet. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft für Sie, in welche AXA-Tarife ein Wechsel wirtschaftlich sinnvoll und praktisch realisierbar ist. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Alternativen, Leistungsunterschiede und mögliche Einsparpotenziale auf - Jetzt anmelden und eine maßgeschneiderte Empfehlung erhalten.

Beitragserhöhungen im AXA 141/18, 341/20, VITAL-Z: Handlungsmöglichkeiten

Dieser Premium-Tarif mit Einbettzimmer, Chefarztbehandlung und hohem Leistungsniveau ist typischerweise stärker von Beitragserhöhungen betroffen. Der Grund liegt in der Tarifstruktur: Die alte Versichertenwelt mit geschlossenen Beständen sieht eine deutliche Alterung, was medizinische Leistungsausgaben ansteigen lässt. Parallel sinkt das Versichertenkollektiv, weshalb verbleibende Mitglieder einen größeren Anteil der Kosten tragen. Medizinische Kostensteigerungen und fallende Kapitalerträge verschärfen die Situation zusätzlich.

Der Weg nach vorne liegt in einem gezielten Tarifwechsel nach §204 VVG zu einer günstigeren AXA-Lösung, die Ihre wesentlichen Leistungsanforderungen abdeckt. In der Regel bleibt eine Versorgung mit Einbettzimmer oder hoher ambulanter Erstattung verfügbar, bei niedrigerer Prämie. Schauen Sie sich die verfügbaren Alternativen in unserem Beitragserhöhungs-Chart an - dort sehen Sie die Entwicklung der AXA-Tarife im Überblick. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen, welcher Wechsel zu realen Einsparungen führt - Jetzt anmelden und sich konkrete Handlungsoptionen unterbreiten lassen.

Häufige Fragen zum AXA 141/18, 341/20, VITAL-Z AW

Ambulant erstattet der Tarif bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz für ärztliche Leistungen, bis 2,5-fach für technische und 1,3-fach für Laborleistungen. Für Sehhilfen erhalten Versicherte bis zu 650 Euro für ein Paar Mehrstärkengläser (abhängig vom Dioptrienwert) plus 110 Euro für Gestelle, mit Anspruch alle 2 Jahre. Psychotherapie deckt 30 Sitzungen pro Versicherungsfall zu 100 Prozent ab, danach 80 Prozent. Stationär liegt die Leistung ebenfalls bei Höchstsätzen mit Chefarztbehandlung. Der Tarif erstattet Zahnbehandlung vollständig (100 Prozent), Zahnersatz zu 75 Prozent und Kieferorthopädie bis 18 Jahre zu 100 Prozent, danach 75 Prozent, mit aufgestuften Jahresgrenzen bis 5.000 Euro im 5. Versicherungsjahr.
Der Tarif ist geschlossen und nimmt keine neuen, externen Kunden mehr auf. Das bedeutet, dass die Versichertenbasis allmählich schrumpft, was die Beitragsentwicklung belastet. Allerdings bleibt Versicherten des gleichen Versicherers das Recht auf einen internen Tarifwechsel erhalten. Die schrumpfende Risikogemeinschaft führt typischerweise zu Beitragserhöhungen über dem Durchschnitt, weshalb ein Wechsel zu einem günstigeren Tarif für viele Versicherte wirtschaftlich sinnvoll wird.
Der Selbstbehalt beträgt 1.325 Euro pro Versicherungsjahr. Dies ist ein deutlich überdurchschnittlicher Selbstbehalt und reflektiert das hohe Leistungsniveau dieses Premium-Tarifs. Die Selbstbeteiligung gilt für ambulante, stationäre und zahnärztliche Leistungen. Mit diesem hohen Selbstbehalt erhalten Versicherte dafür erweiterte Leistungen wie Höchstsatz-Erstattung, Einbettzimmer und umfangreiche Zusatzleistungen.
Ja, als Bestandsversicherter der AXA haben Sie das Recht, innerhalb des gleichen Versicherers zu einem anderen Tarif zu wechseln (§204 VVG). Ein Wechsel zu einem günstigeren Tarif ist in vielen Fällen möglich, oft ohne erneute Gesundheitsprüfung oder mit reduziertem Prüfungsumfang. Ihre Altersrückstellungen werden häufig zumindest teilweise übernommen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse untersucht konkrete Alternativen für Sie. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Ein Tarifwechsel lohnt sich oft, insbesondere wenn Sie den hohen Selbstbehalt von 1.325 Euro reduzieren oder die Leistungen optimieren möchten. Da der Tarif geschlossen ist, steigen die Beiträge überdurchschnittlich - ein Wechsel kann erhebliche Einsparungen bringen. Ob und in welchem Umfang sich ein Wechsel konkret für Sie rechnet, hängt von Ihrem Alter, Gesundheitszustand, den verfügbaren Alternativen bei der AXA und Ihren persönlichen Leistungsanforderungen ab. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre Situation detailliert und zeigt Ihnen auf, welcher Wechsel zu realen Einsparungen bei gleichbleibenden oder besseren Leistungen führt.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert