AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.325 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 141/18, 341/20, Z 100/ZS 60 AW im Detail

Dieser geschlossene Bisex-Tarif der AXA Krankenversicherung AG verbindet ambulante Leistungen bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz mit Einbettzimmern im stationären Bereich und Privatarztbehandlung. Der Zahnersatz wird zu 60% erstattet, die erste Tranche bis 511,29 Euro pro Jahr sogar zu 100 Prozent. Mit einem jährlichen Selbstbehalt von 1.325 Euro positioniert sich dieser Tarif im höheren Selbstbehalts-Segment der Alten Welt.

Geschlossene Altfallkollektive wie dieses Tarifmodell sehen sich mit schrumpfenden Versichertenzahlen und folglich steigenden Beitragslastverteilungen konfrontiert. Jedoch eröffnet sich für bestehende Versicherte des gleichen Versicherers durch einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG oft die Möglichkeit, in neuere offenere Tarife zu migrieren, wo häufig Altersrückstellungen übernommen werden und bei geringerem Selbstbehalt gleiche oder bessere Leistungen verfügbar sind.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm beleuchtet für Sie, ob ein Wechsel im AXA PKV-Tarif sinnvoll sein kann.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.325 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

141/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

141/18: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

141/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

141/18: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

141/18: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

141/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

141/18: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

341/20: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

341/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

341/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

Z 100/ZS 60: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

Z 100/ZS 60: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird erstattet
  • Kieferorthopädie wird erstattet

Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie werden zusammen bis 511,29 EUR pro Jahr zu 100% erstattet, danach zu 60%

  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

Z 100/ZS 60: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.278,23EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.556,46EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.834,69EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 5.112,92EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 6.391.15EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Z 100/ZS 60: Bei Zahnersatz erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif: Was bedeutet das für Sie?

Der AXA 141/18, 341/20, Z 100/ZS 60 ist ein geschlossener Bestandstarif, der keine Neukunden mehr aufnimmt. Dies führt dazu, dass die Risikogemeinschaft altersbedingt schrumpft; die verbleibenden Versicherten tragen die Kostenentwicklung stärker. Geschlossene Tarife der Alten Welt wie dieser sehen daher in der Regel Beitragserhöhungen, die der demografischen Struktur der Gruppe entsprechen. Bestandsversicherte dieses Versicherers können jedoch von ihrem Wechselrecht nach §204 VVG profitieren.

Ältere geschlossene Tarife werden von Versicherern häufig nicht mehr aktiv bewirtschaftet oder öffentlich kommuniziert. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick auch über solche Tarife und berät Sie gezielt, falls dieser oder ein anderes geschlossenes Modell des Versicherers zu Ihrer Situation passt.

Tarifwechsel im AXA-Angebot: So funktioniert §204 VVG

Versicherte dieses Tarifs haben das Recht, innerhalb der AXA einen anderen Tarif zu wählen, ohne zunächst den Versicherer zu verlassen. Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG ist nicht an eine erneute Gesundheitsprüfung gebunden; ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen. In vielen Fällen werden Altersrückstellungen erhalten und gleichwertige Leistungen bei niedrigerem Beitrag möglich.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft für Sie alle verfügbaren Varianten. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen transparent auf, welche inneren Tarifoptionen sich für Ihre Situation eignen, um Beiträge zu senken oder Leistungen zu optimieren. Jetzt anmelden

Beitragserhöhungen im geschlossenen Altfallkollektiv - und der Ausweg

Dieser Tarif gehört zu einem geschlossenen Versichertenkollektiv der Alten Welt, das kontinuierlich schrumpft. Die über Jahre hinweg angesammelte Alterungsstruktur und die fehlende Zufuhr junger Versicherter führen unweigerlich zu regelmäßigen Beitragsanpassungen. Diese Dynamik ist kein Mangel des Versicherers selbst, sondern ein strukturelles Merkmal alter Bestandstarife. Um diese Kostenspirale zu durchbrechen, führt oft kein Weg an einem Tarifwechsel vorbei.

Der interne Wechsel zu einem offeneren oder jüngeren AXA-Tarif setzt Sie einer ausgewogeneren Altersstruktur aus; häufig ist dies mit Beitragsstabilität und kostengünstiger kombinierten Leistungsmerkmalen verbunden. In den meisten Fällen sind die Altersrückstellungen übertragbar, der Gesundheitsstatus bleibt geschont. Werfen Sie einen Blick auf das Beitragserhöhungs-Chart, um die historische Entwicklung dieses Tarifs nachzuvollziehen und die Motivation für einen Wechsel zu verstärken. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse liefert Ihnen maßgeschneiderte Handlungsoptionen. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum AXA 141/18, 341/20, Z 100/ZS 60 AW

Der Tarif erstattet ambulante ärztliche Leistungen bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz, technische Leistungen bis zum 2,5-fachen, Laborleistungen bis zum 1,3-fachen Satz. Im stationären Bereich sind Chefarztbehandlung und Einbettzimmer enthalten, ebenfalls bis zu den Höchstsätzen, in Einzelfällen darüber hinaus. Die Zahnbehandlung wird zu 100% bis 511,29 Euro pro Jahr, dann zu 60% erstattet. Sehhilfen werden bis 825 Euro (Mehrstärkengläser) und Psychotherapie mit 30 Sitzungen zu 100%, danach zu 80%, abgedeckt.
Der Tarif ist geschlossen; neue externe Kunden können nicht eintreten. Dies hat zur Folge, dass das Versichertenkollektiv schrumpft und sich die Altersstruktur ungünstig entwickelt. Bestehende AXA-Versicherte profitieren jedoch von ihrem Recht auf einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG, wodurch sie Zugang zu neueren, oft offeneren Tarifen des gleichen Versicherers erhalten können.
Der jährliche Selbstbehalt beträgt 1.325 Euro pro Versicherungsjahr und gilt ambulant wie stationär. Dies platziert diesen Tarif im oberen Selbstbehalts-Segment; Versicherte tragen somit beim Arztbesuch selbst bis 1.325 Euro pro Jahr. Diese Höhe war in der Alten Welt zum Ausgabezeitpunkt ein häufiges Gestaltungsmerkmal für Premium-Tarife mit besserer Leistung.
Ja, als AXA-Versicherter haben Sie das Recht, innerhalb des Versicherers zu einem anderen Tarif zu wechseln. Dies ist ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG und erfolgt ohne Versichererswechsel. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden, hängt vom konkreten Zieltarif ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich unser PKV-Sachverständiger treffen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt auf, welche Optionen realistisch sind.
Dies hängt von Ihrem Alter, Ihrem Gesundheitszustand, den verfügbaren Alternativen innerhalb der AXA und Ihrer persönlichen Priorisierung von Leistung versus Beitrag ab. Da dieser Tarif in einem schrumpfenden Altfallkollektiv liegt, stehen die Chancen gut, dass ein Wechsel zu niedrigeren Beiträgen bei ähnlicher Leistung führt. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert konkrete Tarifvergleiche und wird Sie darauf hinweisen, ob und wann sich ein Wechsel für Sie amortisiert.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert