AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.325 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 141/18, 342/16, 541/18 AW im Detail

Die AXA 141/18, 342/16, 541/18 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der Alten Welt, der seit Jahren nicht mehr für Neukunden zugänglich ist, aber bestehende AXA-Versicherte können über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG von seinen Premium-Leistungen profitieren. Der Tarif kombiniert stationäre Privatarztbehandlung mit bis zu 3,5-facher GOÄ-Erstattung (ärztliche Leistungen), hochwertige Zahnversorgung mit 90% Erstattung für Zahnbehandlung und 72% für Zahnersatz sowie umfangreiche ambulante Leistungen einschließlich 30 psychotherapeutischer Sitzungen pro Versicherungsfall, Sehhilfen und naturheilkundliche Verfahren. Der Selbstbehalt liegt bei 1.325 EUR pro Versicherungsjahr.

Aufgrund seines geschlossenen Status erlebt dieser Tarif eine schrumpfende Risikogemeinschaft, weshalb Beitragserhöhungen in vielen Fällen stärker ausfallen als in offenen Tarifen. Bestehende Versicherte, die mit steigenden Prämien konfrontiert sind, können durch einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG häufig zu günstigeren Alternativen im AXA-Portfolio wechseln. Die Altersrückstellungen können in den meisten Fällen mitgenommen werden, und neue Leistungskombinationen sind oft ohne erneute Gesundheitsprüfung realisierbar.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft Ihr individuelles Optimierungspotenzial im AXA PKV-Tarif 141/18, 342/16, 541/18 AW und zeigt Ihnen nachvollziehbar, ob ein Wechsel zu besseren Konditionen führt.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.325 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

141/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

141/18: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

141/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

141/18: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

141/18: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

141/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

141/18: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

342/16: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

342/16: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

342/16: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
90 %
Zahnersatz
72 %
Kieferorthopädie
81 %
Material- & Laborkosten
72 %
Gebührenordnung (Zahn)

541/18: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

541/18: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 90% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 72% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 81% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

541/18: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

541/18: Wird bei Zahnersatz empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet der geschlossene Status für Ihren Tarif?

Der AXA-Tarif 141/18, 342/16, 541/18 AW nimmt keine Neukunden mehr auf - er ist seit seiner Schließung ein reiner Bestandstarif. Das bedeutet, dass die Versichertengemeinschaft mit jedem Jahr schrumpft und durch Altersabgänge demografische Lasten zunehmen, was die Beitragsdynamik verschärft. Für Bestandsversicherte des gleichen Versicherers eröffnet sich aber eine rechtliche Öffnung: Sie können innerhalb der AXA zu anderen Tarifen wechseln und dabei von stabileren Prämien oder besseren Leistungskombinationen profitieren.

Ältere, geschlossene Tarife wie dieser werden oft nicht mehr aktiv beworben und fehlen in öffentlichen Tarifvergleichen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm hat einen umfassenden Überblick über geschlossene Tarife und kann Ihnen helfen, die beste Wechseloption im AXA-Angebot zu finden - auch wenn Sie aktuell in einem dieser Alt-Produkte versichert sind.

Wie kann ein Tarifwechsel bei der AXA für Sie sinnvoll sein?

Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG erlaubt es Ihnen, innerhalb der AXA zu einem anderen, oft günstigeren Tarif zu wechseln. In vielen Fällen können Ihre Altersrückstellungen mitgenommen werden, ohne dass eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist. Allerdings hängt das Ausmaß der Übernahme und die Notwendigkeit von Gesundheitsfragen vom konkreten Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Lassen Sie Ihre Tarifoptionen durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm analysieren. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Alternativen, die oft zu niedrigeren Prämien und gleichen oder besseren Leistungen führen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse ist der erste Schritt: Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im AXA 141/18, 342/16, 541/18 AW: Handlungsoptionen

Der geschlossene Status dieses Tarifs ist der Haupttreiber für wiederkehrende Beitragserhöhungen. Weil keine neuen Versicherten mehr eintreten, trägt ein schrumpfendes Kollektiv die steigenden Kosten für medizinische Leistungen und die demografische Alterung. Auch wenn die Kosten des Gesundheitssystems insgesamt steigen, ist der Druck auf geschlossene Tarife überproportional hoch. Das macht es sinnvoll, aktiv zu prüfen, ob ein Wechsel zu einem offeneren oder jüngeren Tarif die Beitragslast reduziert.

Ein Tarifwechsel nach §204 VVG kann in vielen Fällen die Prämie senken oder die Leistungen verbessern, ohne die bisherigen Altersrückstellungen komplett zu verlieren. Schauen Sie sich den Beitragserhöhungs-Chart an, um die Entwicklung bei der AXA zu verfolgen und Ihre eigene Prämienhistorie einzuordnen. Dann lassen Sie Ihre Optimierungsmöglichkeiten durch unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüfen - Jetzt anmelden und erhalten Sie einen persönlichen Vorschlag unseres PKV-Sachverständigen.

Häufige Fragen zum AXA 141/18, 342/16, 541/18 AW

Der Tarif erstattet ambulante Leistungen bis zu 3,5-fach GOÄ (für ärztliche Leistungen), stationäre Privatarztbehandlung mit gleichen Höchstsätzen plus bis 5-fach GOÄ für vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen. Zahnbehandlung wird zu 90% und Zahnersatz zu 72% erstattet, Kieferorthopädie zu 81%. Psychotherapie mit 30 Sitzungen pro Versicherungsfall zu 100%, danach 80%. Sehhilfen bis 825 EUR für Mehrstärkengläser (bei bis +/- 6 Dioptrien). Naturheilkundliche Verfahren sind bis zur Höhe schulmedizinischer Kosten enthalten. Keine jährlichen Obergrenzen für zahnärztliche Leistungen.
Der Tarif ist geschlossen. Das bedeutet, dass neue Kunden nicht mehr aufgenommen werden. Die Versichertengemeinschaft schrumpft dadurch kontinuierlich, und das Durchschnittsalter steigt. Diese Dynamik führt zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen, da immer weniger und älter werdende Versicherte die wachsenden Gesundheitskosten tragen. Für bestehende AXA-Versicherte gibt es aber Tarifwechsel-Möglichkeiten nach §204 VVG zu anderen, möglicherweise günstigeren Produkten im AXA-Portfolio.
Der Selbstbehalt beträgt 1.325 EUR pro Versicherungsjahr und gilt für ambulante, stationäre und zahnärztliche Leistungen. Das ist ein Standard-bis-höherer Selbstbehalt im Alte-Welt-Segment. Er positioniert den Tarif als einen mit moderatem Kostenrisiko für den Versicherten, senkt aber auch die Prämienlast deutlich im Vergleich zu Tarifen ohne oder mit niedrigerem Selbstbehalt. Vorsorgeleistungen unterliegen ebenfalls dem Selbstbehalt.
Ja, der Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der AXA ist möglich. In vielen Fällen können Sie dabei Ihre bisherigen Altersrückstellungen mit- oder teilweise mitnehmen. Eine erneute Gesundheitsprüfung ist häufig nicht erforderlich, allerdings hängt der genaue Umfang von der Zielkombination ab. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft Ihre persönliche Situation und zeigt Ihnen die realistischen Optionen. Die Frage, ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beantworten.
Das hängt von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheit und den verfügbaren Alternativen ab. Wenn Sie bereits in diesem geschlossenen Tarif versichert sind und mit Beitragserhöhungen kämpfen, lohnt sich eine Prüfung fast immer - oft gibt es günstigere oder gar bessere Tarife im AXA-Angebot. Besonders wenn Sie jünger sind oder die Dentallösung 72% Zahnersatz nicht voll ausschöpfen, können Sie durch einen Wechsel sparen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft Ihre individuelle Konstellation und empfiehlt Ihnen konkrete Alternativen basierend auf Ihren echten Anforderungen und Sparpotential.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert