AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.325 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 141/18, 342/16, 541/20 AW im Detail

Die AXA Krankenversicherung AG bietet mit dem geschlossenen Bisex-Tarif 141/18, 342/16, 541/20 AW eine Altwelt-Versicherung mit großzügigen Leistungsgrenzen. Mit einem Selbstbehalt von 1.325 Euro jährlich und ambulanter Abdeckung bis zu 3,5-fachen GOÄ-Höchstsätzen richtet sich dieser Tarif an Versicherte, die Wert auf umfassende ärztliche Versorgung legen. Die Zahnersatz-Quote von 80% ohne Summenbegrenzung unterstreicht das Premium-Profil dieses AXA-Tarifs.

Der geschlossene Status bedeutet, dass neue externe Kunden nicht mehr aufgenommen werden; bestehende Versicherte desselben Versicherers können jedoch im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG in diesen Tarif wechseln, sofern bessere Leistungen gegenüber ihrem aktuellen Tarif vorliegen. Da die Versichertenkollektive geschlossener Tarife schrumpfen und typischerweise überproportional von Beitragserhöhungen betroffen sind, gewinnt die Wechseloption an Bedeutung. In vielen Fällen sind Tarifwechsel mit stabilen oder moderateren Beitragsentwicklungen verfügbar, ohne dabei auf wesentliche Leistungen verzichten zu müssen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, ob eine Optimierung im AXA PKV-Tarif für Sie persönlich Sinn ergibt und welche Alternativen es innerhalb der AXA gibt.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.325 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

141/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

141/18: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

141/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

141/18: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

141/18: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

141/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

141/18: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

342/16: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

342/16: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

342/16: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
90 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

541/20: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

541/20: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 90% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

541/20: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

541/20: Wird bei Zahnersatz empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 141/18, 342/16, 541/20 AW versichert?
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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Bisex-Tarif der AXA: Bedeutung für bestehende Versicherte

Der 141/18, 342/16, 541/20 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif, was bedeutet, dass er für Neuabschlüsse von außen nicht mehr zur Verfügung steht. Für AXA-Bestandsversicherte eröffnet sich jedoch eine rechtliche Möglichkeit: der interne Tarifwechsel nach §204 Versicherungsvertragsgesetz. Diese Regelung erlaubt es, innerhalb derselben Versicherungsgesellschaft zu besseren Bedingungen zu wechseln, ohne die vorhandenen Versicherungsverträge zu beenden. Da der Versichertenbestand geschlossener Tarife naturgemäß schrumpft und die Altersstruktur sich verschärft, entstehen überdurchschnittliche Kostensteigerungen. Bestandsversicherte dieses Tarifs sollten daher regelmäßig prüfen, ob ein Wechsel zu einem offenen oder neueren Tarif mit stabilerer Beitragsentwicklung möglich ist.

Ältere, geschlossene Tarife wie dieser werden oft nicht mehr aktiv von Versicherern beworben und sind in öffentlichen Vergleichsportalen schwer zu finden. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über umfassende Kenntnisse auch geschlossener Tarife und deren Wechselmöglichkeiten innerhalb der AXA und kann Ihnen zeigen, welche Alternativen zu besseren Konditionen verfügbar sind.

Wechseloptionen im 141/18, 342/16, 541/20 AW nach §204 VVG

Versicherte in diesem AXA-Tarif können von dem Recht auf internen Tarifwechsel Gebrauch machen. Dabei können Altersrückstellungen in vielen Fällen übernommen werden, was den Neubeitrag erheblich senken kann. Ob bei einem Wechsel eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist, hängt stark vom Zieltarif ab und kann im Einzelfall sehr unterschiedlich ausfallen. Einige AXA-Tarife verzichten auf eine Neuprüfung für interne Wechsel, sofern kein neues Versicherungsrisiko hinzukommt. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihren aktuellen Versicherungsschutz und identifiziert die optimalen Wechselziele. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Sparpotenziale und Leistungsveränderungen. Jetzt anmelden

Beitragserhöhungen und Tarifoptimierung im 141/18, 342/16, 541/20 AW

Geschlossene Altwelt-Tarife wie der 141/18, 342/16, 541/20 AW sind strukturell anfällig für deutliche Beitragsanpassungen, da zwei Kostentreiber zusammenkommen: das schrumpfende Versichertenkollektiv und die lange Tarif-Historie seit der Gründung. Medizinische Teuerungsraten treffen auf ein kleiner werdendes Risikokollektiv, weshalb die Umlagequote ansteigt. Ein Tarifwechsel innerhalb der AXA kann in diesem Fall Abhilfe schaffen und tendenziell zu moderateren Beitragsprognosen führen.

Die Chancen auf eine Prämienreduktion durch einen internen Tarifwechsel sind real: Oftmals kombinieren AXA-Alternativtarife gleichwertige oder bessere Leistungen mit stabileren Beitragspfaden. Informieren Sie sich im Beitragserhöhungs-Chart, wie sich die Prämienentwicklung bei der AXA in verschiedenen Szenarien abzeichnet. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse bietet Ihnen eine maßgeschneiderte Bewertung und zeigt Tarifwechsel-Wege auf, die zu Ihrer persönlichen Situation passen. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum AXA 141/18, 342/16, 541/20 AW

Dieser Tarif bietet ambulante Versorgung bis zu 3,5-fachen GOÄ-Höchstsätzen, Psychotherapie mit 100% für 30 Sitzungen pro Fall, danach 80%, Sehhilfen bis zu 825 Euro für Mehrstärkengläser (je nach Sehstärke), und eine umfangreiche Hilfsmittel-Abdeckung. Stationär sind Sie mit Chefarztbehandlung im Zweibettzimmer versorgt. Zahnbehandlung wird zu 100% erstattet, Zahnersatz zu 80%, Kieferorthopädie zu 90%, alle ohne Summenbegrenzung. Alternative Medizin wird bis zu dem Schulmedizin-Betrag erstattet.
Der Tarif ist geschlossen, das heißt, er nimmt keine Neuversicherten von außen mehr auf. Für bestehende AXA-Kunden bedeutet das, dass ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG die einzige Möglichkeit ist, in diesen Tarif einzutreten oder ihn zu wechseln. Ein geschlossenes Tarifkollektiv altert kontinuierlich, was die Beitragsentwicklung tendenziell verschärft. Jedoch profitieren Sie als Bestandsversicherter von großzügigen Leistungsgrenzen, die in neueren Tarifen oft gekürzt wurden.
Der jährliche Selbstbehalt beträgt 1.325 Euro und gilt pro Versicherungsfall für ambulante, stationäre und zahnmedizinische Leistungen. Dies ist ein höherer Selbstbehalt, der typisch für Premium-Tarife ist. Er wird erst nach Erreichen dieser Summe im Kalenderjahr nicht mehr angerechnet, was bedeutet, dass bei intensiverem Arztbesuch die Eigenbeteiligung wegfällt.
Ja, ein interner Tarifwechsel innerhalb der AXA ist möglich. In vielen Fällen können Altersrückstellungen übernommen werden, was den Neubeitrag erheblich reduziert. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist, hängt vom Zieltarif ab und kann im Einzelfall unterschiedlich ausfallen. Die Frage, ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen die konkreten Möglichkeiten.
Ob ein Wechsel sinnvoll ist, hängt von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheit und Ihrem aktuellen Beitrag ab. Für jüngere Versicherte in diesem Tarif lohnt sich ein Wechsel häufig, da offene oder neuere Tarife stärkeres Prämienwachstum abbremsen können. Ältere Versicherte profitieren von den bereits angesammelten Altersrückstellungen, die beim Wechsel erhalten bleiben. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft im Detail, welche AXA-Tarife für Ihre Situation optimal sind und ob Einsparungen realistisch sind.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert