AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.325 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 141/18, 342/16, 544/20 AW im Detail

Der geschlossene Bisex-Tarif 141/18, 342/16, 544/20 AW der AXA Krankenversicherung zeichnet sich durch eine großzügige ambulante Leistungsstruktur aus: Behandlungen werden bis zu den Höchstsätzen der GOÄ erstattet (3,5-fach für ärztliche Leistungen, 2,5-fach für technische Leistungen). Im stationären Bereich sichert der Tarif Privatarztbehandlung mit bis zum 5-fachen GOÄ-Satz bei Chefarztleistungen zu. Im Zahnbereich kombiniert der Tarif 100-prozentige Erstattung von Zahnbehandlung mit 50-prozentiger Übernahme von Zahnersatz und 90-prozentiger Kieferorthopädie-Abdeckung ohne Summenbegrenzung. Der Selbstbehalt beträgt 1.325 Euro pro Versicherungsjahr.

Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG bietet für Versicherte dieser älteren Welt-Modellreihe Optimierungsmöglichkeiten, insbesondere wenn die bisherige Prämie gestiegen ist. Geschlossene Tarife wie dieser sehen sich tendenziell stärkeren Beitragserhöhungen ausgesetzt, da die Versichertenkollektive schrumpfen und älter werden. In vielen Fällen lässt sich durch einen Wechsel zu einem moderneren Tarif der gleichen Versicherergruppe eine Beitragssenkung erzielen, häufig unter Beibehaltung gleichwertiger oder besserer Leistungen und teilweiser Übernahme der Altersrückstellungen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, ob und wie sich der AXA PKV-Tarif optimieren lässt.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.325 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

141/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

141/18: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

141/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

141/18: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

141/18: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

141/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

141/18: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

342/16: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

342/16: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

342/16: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
50 %
Kieferorthopädie
90 %
Material- & Laborkosten
50 %
Gebührenordnung (Zahn)

544/20: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

544/20: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 50% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 90% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

544/20: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

544/20: Wird bei Zahnersatz empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was macht einen geschlossenen Tarif wie den AXA 141/18, 342/16, 544/20 AW aus?

Dieser Tarif ist nicht mehr für externe Neukundinnen und Neukunden offen. Bestandsversicherte der AXA können jedoch im Rahmen eines internen Tarifwechsels (§204 VVG) weiterhin in solche Tarife wechseln. Die Risikogemeinschaft des geschlossenen Tarifs schrumpft, da keine neuen Mitglieder hinzukommen. Dies führt zu einer unvermeidlichen Alterung des Kollektivs und trägt zu höheren Prämien bei. Die Dauer bis zur Prämienanpassung hängt von der Tarifgestaltung und der realen Kostenentwicklung ab.

Viele ältere Tarife wie dieser werden von der AXA auch nicht mehr aktiv beworben oder im öffentlich zugänglichen Portfolio gelistet. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm hat einen umfassenden Überblick über solche Bestandstarife und kann prüfen, ob ein Wechsel aus diesem Tarif sinnvoll ist oder ob dieser weiterhin die beste Lösung für Ihre Situation darstellt.

Tarifwechsel im AXA 141/18, 342/16, 544/20 AW: Welche Möglichkeiten bestehen?

Ein Wechsel zu einem anderen AXA-Tarif ist über den §204 VVG möglich, ohne dass Sie die AXA verlassen müssen. Bei einem solchen internen Tarifwechsel werden Ihre Altersrückstellungen in vielen Fällen anteilig oder vollständig mitgenommen, was die Beitragsersparnis erheblich steigern kann. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist, hängt vom Zieltarif ab und wird individuell geprüft. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre persönliche Situation und zeigt auf, welche AXA-Tarife zu niedrigeren Prämien verfügbar sind. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse liefert alle Informationen, die Sie zur Entscheidung benötigen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt konkrete Optionen auf, die zu Ihrer Situation passen. Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im AXA 141/18, 342/16, 544/20 AW: Handlungsspielraum

Tarife aus der älteren AXA-Welt wie dieser unterliegen größeren Prämienrisiken, da ihre Versichertengemeinschaften nicht nachwachsen und die Beiträge unter dieser Last besonders zu leiden haben. Medizinische Kostenanstiege werden auf eine kleinere und ältere Gruppe umgelegt, weshalb die Beitragssprünge oft überproportional ausfallen. Die aktuelle Beitragserhöhung kann dabei ein Signal sein, dass ein Tarifwechsel zu einer moderneren Neuwelt-Variante wirtschaftlich attraktiv wird.

Ein Tarifwechsel bietet häufig die Möglichkeit, sowohl die Prämie zu senken als auch bessere oder gleichwertige Leistungen zu erhalten. Der §204 VVG erlaubt solche Wechsel innerhalb der AXA ohne komplizierten Anbieterwechsel. Schauen Sie sich den Beitragserhöhungs-Chart an, um die Entwicklung der AXA-Prämien nachzuvollziehen und zu bewerten, ob ein Wechsel sinnvoll ist. Unser PKV-Sachverständiger empfiehlt: unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zur gezielten Optimierung. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum AXA 141/18, 342/16, 544/20 AW

Der Tarif erstattet ambulante Behandlungen bis zu den Höchstsätzen der GOÄ (3,5-fach für ärztliche Leistungen, 2,5-fach für technische, 1,3-fach für Laborleistungen). Sehhilfen werden bis zu 825 Euro für Mehrstärkengläser oder bis zu 935 Euro für Mehrstärken-Kontaktlinsen übernommen. Psychotherapie ist mit 30 Sitzungen pro Versicherungsfall zu 100 Prozent und danach zu 80 Prozent abgedeckt. Im stationären Bereich ist Privatarztbehandlung enthalten, mit bis zu 5-fach GOÄ für persönliche Chefarztleistungen. Zahnbehandlung wird zu 100 Prozent erstattet, Zahnersatz zu 50 Prozent, Kieferorthopädie zu 90 Prozent, alles ohne Summenbegrenzung.
Der Tarif ist geschlossen für Neukundinnen und Neukunden. Das bedeutet, dass die AXA keine neuen externen Versicherten mehr in diesen Tarif aufnimmt. Bestandskundinnen und Bestandskunden der AXA können aber über den §204 VVG intern zu diesem oder anderen AXA-Tarifen wechseln. Die geschlossene Natur führt langfristig zu einer Alterung und Schrumpfung der Risikogemeinschaft, was Beitragserhöhungen über dem Marktdurchschnitt zur Folge haben kann.
Der Selbstbehalt beträgt 1.325 Euro pro Versicherungsjahr. Dies ist ein hoher Selbstbehalt, der für Versicherte mit seltenen oder leichten Erkrankungen kostensparend wirkt, aber bei umfangreichen Behandlungsfällen erhebliche Eigenkosten bedeutet. Der Selbstbehalt gilt für alle Leistungsbereiche (ambulant, stationär, Zahnbehandlung) und muss in jedem Versicherungsjahr neu erfüllt werden.
Ja, ein Wechsel zu einem günstigeren AXA-Tarif ist über den §204 VVG möglich. Dies ist ein interner Tarifwechsel innerhalb der gleichen Versicherergruppe AXA, nicht zu einem anderen Anbieter. In vielen Fällen können Ihre Altersrückstellungen ganz oder teilweise mitgenommen werden, was die Kostenersparnis erhöht. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist, hängt vom Zieltarif ab. Die Frage, ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beantworten.
Das hängt von Ihrer persönlichen Situation ab: Ihr Alter, Ihr aktueller Gesundheitszustand, die Höhe der letzten Beitragserhöhung und welche Leistungen Sie tatsächlich nutzen. Der hohe Selbstbehalt von 1.325 Euro und die geschlossene Tarifstruktur sprechen dafür, dass modernere Tarife zu besseren Bedingungen verfügbar sein könnten. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert, ob und um wie viel Sie durch einen Wechsel sparen können und ob die Leistungen des Zieltarifs Ihrem Bedarf entsprechen oder sogar besser sind.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert