AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.325 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

Steckbrief: AXA 141/18, 342/16, VITAL-Z AW

Die AXA 141/18, 342/16, VITAL-Z AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der alten Welt, der sich durch großzügige Leistungen im ambulanten und stationären Bereich auszeichnet. Mit einer 3,5-fachen GOÄ-Erstattung für ärztliche Leistungen, Privatarztbehandlung im Krankenhaus und einer Zahnersatz-Quote von 75 Prozent kombiniert dieser Tarif Premium-Features mit einem moderaten Selbstbehalt von 1.325 Euro pro Versicherungsjahr. Die Abdeckung umfasst Sehhilfen bis zu 825 Euro für Mehrstärkengläser, bis zu 30 Psychotherapie-Sitzungen zu 100 Prozent sowie umfangreiche Hilfsmittelversorgung und anerkannte Naturheilverfahren.

Da dieser Tarif nicht mehr für Neukunden zugänglich ist, betrifft die aktuelle Beitragserhöhungs-Problematik in erster Linie den schrumpfenden Versichertenbestand. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der AXA kann in vielen Fällen zu spürbar niedrigeren Prämien führen, ohne dass grundlegende Leistungsmerkmale entfallen müssen. Häufig werden bestehende Altersrückstellungen angerechnet, und je nach individueller Situation kann eine erneute Gesundheitsprüfung entfallen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkret auf, welche AXA-PKV-Tarif-Alternativen zu Ihrer Situation passen und wie viel Beitrag Sie möglicherweise einsparen können.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.325 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

141/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

141/18: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

141/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

141/18: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

141/18: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

141/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

141/18: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

342/16: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

342/16: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

342/16: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
75 %
Kieferorthopädie
75 %
Material- & Laborkosten
75 %
Gebührenordnung (Zahn)

VITAL-Z: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

VITAL-Z: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet (85%, wenn in den 3 vorangegangenen Versicherungsjahren jährlich Prophylaxe durchgeführt wurde)
  • Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 100% erstattet, danach zu 75%
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

VITAL-Z: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 5.000,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

VITAL-Z: Bei Zahnersatz über 1.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 141/18, 342/16, VITAL-Z AW versichert?
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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

  • 100% kostenfrei
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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif der AXA: Folgen für die Beiträge

Der Status geschlossen bedeutet, dass die AXA 141/18, 342/16, VITAL-Z AW seit Schließung keine neuen, externen Kunden mehr aufnimmt. Das Versichertenkollektiv wird kontinuierlich kleiner, während das Durchschnittsalter steigt - eine Dynamik, die tendenziell zu höheren jährlichen Beitragsanpassungen führt. Bestehende Versicherte dieser AXA-Tarife können jedoch innerhalb desselben Versicherers über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in neuere oder optimierte AXA-Tarife wechseln, ohne den Versicherer zu verlassen.

Ältere, geschlossene Tarife wie dieser werden von der AXA nicht mehr aktiv im öffentlichen Angebot kommuniziert und sind daher in Standard-Tarifvergleichern oft schwer zu finden. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm hat einen umfassenden Überblick über alle AXA-Tarife - auch über geschlossene Bestandstarife - und kann gezielt prüfen, welcher Wechsel zu Ihrer Situation und Ihren Leistungsanforderungen passt.

Tarifwechsel im AXA-System: Ihre Chancen mit §204 VVG

Ein Tarifwechsel zu einem günstigeren AXA-Tarif erfolgt als interner Wechsel beim gleichen Versicherer nach §204 VVG. Dabei können in vielen Fällen bestehende Altersrückstellungen ganz oder teilweise mitgenommen werden. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist, hängt vom Zieltarif ab und wird individuell geprüft. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft Ihre aktuelle Tarifkombination (141/18 ambulant, 342/16 stationär, VITAL-Z Zahn) gegen verfügbare optimierte AXA-Alternativen und zeigt auf, wie Sie bei gleichbleibenden oder besseren Leistungen Beiträge reduzieren. Nutzen Sie unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse und Jetzt anmelden, um eine persönliche Analyse zu erhalten.

Beitragserhöhung im Tarif 141/18, 342/16 - Tarifoptimierung statt Hinnahme

Die AXA-Bestandstarife aus der alten Welt wie der 141/18 und 342/16 erleben seit Jahren regelmäßige Beitragserhöhungen, die über dem Branchendurchschnitt liegen. Der Grund liegt in der Überalterung des Versichertenbestandes und den damit gestiegenen Leistungsausgaben - eine Entwicklung, die bei geschlossenen Tarifen typischerweise kumuliert. Mit einem Selbstbehalt von 1.325 Euro tragen Sie bereits einen substanziellen Eigenanteil; eine zusätzliche Prämienerhöhung belastet das Budget spürbar.

Ein strategischer Tarifwechsel im AXA-System ist häufig der Weg, um diese Entwicklung zu stoppen. Neuere oder optimierte Tarife profitieren von aktiverer Vertragsverwaltung und besserer Altersstruktur, was sich in moderateren Beitragssteigerungen widerspiegelt. Sofern Sie auf Ihre aktuellen Leistungen (3,5-fach GOÄ, Privatarzt, 75% Zahnersatz, Sehhilfen, Psychotherapie) nicht verzichten möchten, können Sie zudem in AXA-Tarife mit gleichwertigen oder sogar erweiterten Leistungen wechseln - das spart Geld und erhöht Ihre Planungssicherheit. Werfen Sie einen Blick auf den Beitragserhöhungs-Chart, um die Entwicklung des AXA-Tarifsegments zu verstehen. Lassen Sie sich durch unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Experten konkrete Optionen aufzeigen - Jetzt anmelden und erfahren Sie, wie viel Sie einsparen können.

Häufige Fragen zum AXA 141/18, 342/16, VITAL-Z AW

Dieser Tarif bietet ambulant bis zu 3,5-fache GOÄ-Sätze (technisch bis 2,5-fach, Labor bis 1,3-fach), Sehhilfen bis 825 Euro für Mehrstärkengläser, 30 Psychotherapie-Sitzungen zu 100 Prozent (danach 80 Prozent), und umfassende Hilfsmittelversorgung wie Hörhilfen, Kunstglieder und orthopädische Stützapparate. Stationär übernimmt der 342/16-Tarif Privatarztbehandlung bis zur 3,5-fachen GOÄ, bei Chefarzt-Leistungen bis zu 5-fach. Zahnersatz wird zu 75 Prozent (bis 85 Prozent mit Vorsorgebonus) erstattet, Zahnbehandlung zu 100 Prozent. Mit jährlichen Zahnbudgets von maximal 1.000 Euro im ersten Jahr bis 5.000 Euro ab dem fünften Jahr deckt der Tarif umfangreiche Zahnmaßnahmen ab.
Der Tarif ist geschlossen, d.h. die AXA akzeptiert keine Neuanträge von außerhalb mehr. Für bestehende AXA-Versicherte bedeutet das: Die Risikogemeinschaft wird kleiner und älter, was tendenziell höhere jährliche Beitragssteigerungen zur Folge hat. Allerdings dürfen AXA-Bestandsversicherte - auch von älteren oder geschlossenen Tarifen - jederzeit innerhalb der AXA zu einem anderen offenen oder besseren Tarif wechseln, ohne den Versicherer zu wechseln. Dieser interne Tarifwechsel ist oft günstiger und erhält oder verbessert die Leistungen.
Der Selbstbehalt liegt bei 1.325 Euro pro Versicherungsjahr. Diese relativ hohe Eigenbeteiligung gilt für ambulante und stationäre Behandlungen gleichermaßen. Der Selbstbehalt wird als Jahresfranchise pro Versicherungsjahr neu aufgebaut; alle Leistungen ohne Überschreitung des Selbstbehalts trägt der Versicherte selbst.
Ja, ein Wechsel zu einem günstigeren AXA-Tarif ist über §204 VVG problemlos möglich. Sie bleiben bei der AXA und wechseln nur den Tarif. In vielen Fällen werden Ihre Altersrückstellungen mitgenommen und eine erneute Gesundheitsprüfung kann entfallen - ist aber nicht garantiert. Die genauen Bedingungen (Übernahme Altersrückstellungen, Gesundheitsfragen) hängen vom Zieltarif ab. Die Frage, ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beantworten.
Das hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Ihr Alter, Ihr Gesundheitszustand und die verfügbaren Alternativtarife spielen eine Rolle. Grundsätzlich lohnt sich ein Wechsel häufig dann, wenn der neue Tarif niedrigere Beiträge hat und Sie auf wichtige Leistungen nicht verzichten möchten - etwa auf die 3,5-fache GOÄ oder die umfangreiche Zahnersatz-Abdeckung. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre individuelle Konstellation und zeigt Ihnen transparent auf, welche AXA-Tarife infrage kommen und wie groß Ihr Sparpotenzial ist.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert