AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.325 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 141/18, 342/16, Z 100/ZS 60 AW im Detail

Die AXA Krankenversicherung AG bietet mit diesem Tarif eine geschlossene Alte-Welt-Kombination für Bisex-Versicherte mit Premium-Leistungen in allen Versorgungsbereichen an. Der Tarif zeichnet sich durch Erstattungen bis zu den GOÄ-Höchstsätzen aus: bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen, bis zum 2,5-fachen für technische und bis zum 1,3-fachen für Laborleistungen. Im stationären Bereich profitieren Versicherte von Chefarztbehandlung, Zweibettzimmer und persönlicher Privatarztversorgung. Der Zahnersatz wird zu 60 % erstattet, Zahnbehandlung und Kieferorthopädie zu 100 %, bis zur Obergrenze von aktuell 511,29 EUR pro Jahr. Der Selbstbehalt beträgt 1.325 EUR pro Versicherungsjahr.

Als geschlossener Bestandstarif nimmt die AXA keine neuen Kunden in diesen Tarif auf, doch bestehende Versicherte des gleichen Versicherers können von einem internen Tarifwechsel nach §204 VVG profitieren. Der schrumpfenden Risikogemeinschaft geschlossener Tarife folgt in der Regel eine intensivere Beitragsentwicklung als bei offenen Bestandstarifen, da sich die Kostenlast auf ein kleineres Kollektiv verteilt und die demografische Alterung stärker wirkt.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt, ob ein Wechsel zu einem günstigeren AXA PKV-Tarif mit gleichwertigen oder besseren Leistungen für Ihre Situation realisierbar ist.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.325 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

141/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

141/18: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

141/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

141/18: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

141/18: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

141/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

141/18: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

342/16: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

342/16: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

342/16: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

Z 100/ZS 60: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

Z 100/ZS 60: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird erstattet
  • Kieferorthopädie wird erstattet

Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie werden zusammen bis 511,29 EUR pro Jahr zu 100% erstattet, danach zu 60%

  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

Z 100/ZS 60: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.278,23EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.556,46EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.834,69EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 5.112,92EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 6.391.15EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Z 100/ZS 60: Bei Zahnersatz erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 141/18, 342/16, Z 100/ZS 60 AW versichert?
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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was zeichnet einen geschlossenen Tarif wie diesen aus?

Der AXA 141/18, 342/16, Z 100/ZS 60 AW ist ein geschlossener Tarif der Alten Welt und akzeptiert daher keine Neukunden von außerhalb mehr. Dies ist typisch für ältere Tarifkohorten, die in ihrer Prämienentwicklung vor allem durch die Überalterung der Risikogemeinschaft und Kostenexplosionen im Gesundheitswesen belastet werden. Allerdings können bestehende Versicherte der AXA gemäß §204 VVG intern in solche Tarife wechseln und profitieren von den hochwertigen Leistungen dieses Tarifdesigns, ohne dass ein Versicherer- oder Tarifwechsel zu anderen Anbietern nötig wäre.

Geschlossene Tarife aus der Alten Welt werden von vielen Versicherern nicht mehr aktiv beworben, erscheinen teilweise nicht in öffentlichen Tarifübersichten und sind daher für viele Versicherte schwer transparent. Hier bietet unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm einen entscheidenden Vorteil: Er verfügt über umfassenden Überblick auch über ältere, geschlossene Tarifkohorten und kann beurteilen, ob ein Tarifwechsel in solche leistungsstarken Tarife - wie eben diesen - für Ihre individuelle Situation sinnvoll ist.

Tarifwechsel nach §204 VVG: Chancen und Bedingungen

Ein Wechsel zu diesem oder einem anderen AXA-Tarif ist möglich über den internen Tarifwechsel gemäß §204 VVG. Dies ist ein Recht jedes Versicherten innerhalb desselben Versicherers, ohne dass man den Versicherer verlassen muss. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und in welchem Umfang Ihre bisherigen Altersrückstellungen übernommen werden, hängt vom konkreten Wechselziel ab. In vielen Fällen können Altersrückstellungen teilweise oder vollständig mitgenommen werden, und häufig entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert für Sie die Chancen: Ist ein Tarifwechsel möglich, welche Altersrückstellungen bleiben erhalten, und welche Tarife bieten bessere oder gleichwertige Leistungen zu niedrigeren Prämien? Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Wechseloptionen auf. Jetzt anmelden

Beitragserhöhung bei Alte-Welt-Tarifen: Strategien zur Optimierung

Der AXA 141/18, 342/16, Z 100/ZS 60 AW gehört zur älteren Tarifgeneration und wird daher von der typischen Beitragsdynamik geschlossener Tarife geprägt. Die schrumpfende Versichertengemeinschaft, steigende Gesundheitskosten und Zinsverluste auf Altersrückstellungen treiben die Prämienentwicklung an. Wer eine Beitragserhöhung erhält, hat das Recht zu prüfen, ob ein interner Tarifwechsel eine Optimierung der Versorgung bei gleichzeitiger Kostenersparnis ermöglicht.

Ein Tarifwechsel zu jüngeren Tarifen oder zu Neuen-Welt-Tarifen desselben Versicherers kann häufig zu niedrigeren Beiträgen bei gleichwertigen oder sogar besseren Leistungen führen. Wie sich die Prämien bei der AXA entwickelt haben, sehen Sie in unserem Beitragserhöhungs-Chart, das die historische Dynamik transparent macht. Statt die Erhöhung zu akzeptieren, empfehlen wir, unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse in Anspruch zu nehmen und konkrete Alternativen zu prüfen. Jetzt anmelden und erhalten Sie eine individuelle Empfehlung von unserem PKV-Experten.

Häufige Fragen zum AXA 141/18, 342/16, Z 100/ZS 60 AW

Der Tarif deckt ambulante und stationäre Versorgung sowie Zahnbehandlung umfassend ab. Ambulant erstattet er bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz für ärztliche Leistungen und bietet bis zu 200 EUR für Einstärkengläser, bis zu 650 EUR für Mehrstärkengläser und 30 psychotherapeutische Sitzungen pro Fall zu 100%, danach zu 80%. Stationär sind Chefarztbehandlung und Zweibettzimmer versichert. Zahnbehandlung wird zu 100% erstattet, Zahnersatz zu 60%, bis zur jährlichen Obergrenze von 511,29 EUR. Kieferorthopädie ist mitversichert.
Es handelt sich um einen geschlossenen Bestandstarif. Das heißt, neue Kunden von außerhalb können nicht mehr aufgenommen werden. Die Risikogemeinschaft schrumpft somit kontinuierlich, was zu einer intensiveren Beitragsentwicklung führt als bei offenen Tarifen. Für bestehende Versicherte der AXA eröffnet sich jedoch die Möglichkeit, über einen internen Tarifwechsel (§204 VVG) in solch leistungsstarke Tarife zu wechseln und von den hochwertigen Leistungen zu profitieren.
Der Selbstbehalt beträgt 1.325 EUR pro Versicherungsjahr und gilt für alle Versorgungsbereiche (ambulant, stationär, Zahnbehandlung). Dieser Betrag ist im Segment geschlossener Alte-Welt-Tarife mit Premium-Leistungen relativ hoch und positioniert den Tarif bei Versicherten, die Beitragsentlastung durch Eigenverantwortung suchen oder bereits bestehende Versicherungen bei anderen Versicherern haben.
Ja, als AXA-Versicherter können Sie nach §204 VVG intern zu einem anderen AXA-Tarif wechseln. Dies ist ein Recht, das es Ihnen ermöglicht, innerhalb desselben Versicherers zu wechseln. In vielen Fällen können Altersrückstellungen übernommen werden und häufig entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Wechseloptionen mit niedrigeren Prämien auf. Die Frage, ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beantworten.
Das hängt von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheit, Ihrem aktuellen Selbstbehalt und Ihren Leistungsansprüchen ab. Der hohe Selbstbehalt von 1.325 EUR und die geschlossene Alte-Welt-Struktur können Kandidaten für einen Wechsel sein, besonders wenn Sie eine Beitragserhöhung erhalten haben. Allerdings sind die GOÄ-Höchstsätze, die Chefarztbehandlung und die Zahnersatz-Leistung wertvoll. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft für Sie, ob ein Wechsel zu einem jüngeren oder offeneren Tarif mit besserer Prämienentwicklung realisierbar ist und dabei gleichwertige oder bessere Leistungen erhalten bleiben.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert