AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.325 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

Alles Wichtige zum AXA 141/18, 342/16, ZPRO AW

Der AXA 141/18, 342/16, ZPRO AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der alten Welt, der sich an Bestandsversicherte richtet, die bereits vor dessen Schließung Beiträge zahlten. Das Tarif-Portfolio bietet Leistungen auf hohem Niveau: ambulante Behandlung bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche, 2,5-fach für technische Leistungen), Chefarztbehandlung im Krankenhaus mit bis zu 5-fach-Erstattung bei Chefarzt-Leistungen im Einzelfall, Zweibettzimmer, 100% Psychotherapie-Erstattung für die ersten 30 Sitzungen pro Fall und umfangreiche Zahnleistungen mit 100% Zahnbehandlung und 60% Zahnersatz. Der Selbstbehalt liegt bei 1.325 Euro pro Versicherungsjahr.

Als geschlossener Tarif profitiert der AXA 141/18 nicht mehr von Neuzugängen, weshalb die Versichertengruppe schrumpft und die Prämienentwicklung in der Regel stärker ausfällt als bei offenen Tarifen. Diese Dynamik macht einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG für viele Versicherte attraktiv: Innerhalb der AXA können Sie in modernere, häufig günstigere Tarife wechseln, in vielen Fällen unter Beibehaltung oder sogar Verbesserung der Leistungen und unter Mitnahme der aufgebauten Altersrückstellungen. Die genauen Bedingungen - besonders zur Frage von Gesundheitsprüfungen und der Höhe der Rückstellungsübertragung - erfordern jedoch eine individuelle Prüfung durch unseren Fachmann.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen auf, ob ein günstigerer AXA-Wechsel zu besseren Konditionen passt; unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet Ihre persönliche Situation gründlich und empfiehlt.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.325 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

141/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

141/18: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

141/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

141/18: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

141/18: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

141/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

141/18: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

342/16: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

342/16: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

342/16: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

ZPRO: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

ZPRO: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, max. 4 Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet. Mit jährlichem Prophylaxeprogramm des Versicherers steigt der Erstattungsprozentsatz um 5%-Punkte pro Jahr auf max. 100%
  • Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird bei Behandlungsbeginn bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 60% erstattet (bei Unfall entfällt die Altersgrenze). Mit jährlichem Prophylaxeprogramm des Versicherers steigt der Erstattungsprozentsatz um 5%-Punkte pro Jahr auf max. 100%
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

ZPRO: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.278,23EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.556,46EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.834,69EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 5.112,92EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 6.391.15EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

ZPRO: Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Bisex-Tarif: Was das für den AXA 141/18 bedeutet

Ein geschlossener Tarif steht nicht für neue externe Kundinnen und Kunden offen. Der AXA 141/18, 342/16, ZPRO AW nimmt daher seit seiner Schließung keine Neuzugänge auf - einzige Ausnahme: Bestandsversicherte desselben Versicherers können im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG weiterhin in diesen Tarif wechseln. Diese Tatsache ist wichtig zu verstehen, denn die sinkende Versichertengruppe führt zu einer Überalterung des Kollektivs, was regelmäßig zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen führt.

Geschlossene Tarife dieser Generation werden von vielen Versicherern nicht mehr aktiv beworben und sind vielen Makler-Systemen nicht mehr zugänglich. Umso wertvoller ist, dass unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm einen vollständigen Überblick über solche Tarife behält und bei der Frage, ob ein Tarifwechsel zu besseren Bedingungen möglich ist, konkret beraten kann.

Tarifwechsel beim AXA 141/18: Optionen und Spielraum

Der Schlüsselbegriff heißt §204 VVG - das Versicherungsvertragsgesetz erlaubt Ihnen als Bestandsversicherter der AXA, jederzeit in einen anderen Tarif desselben Versicherers zu wechseln, ohne dass ein neuer Versicherungsschutz beginnt. Die Altersrückstellungen - Beträge, die die AXA für Sie zurückgelegt hat - können in den meisten Fällen mit zum neuen Tarif genommen werden, eine Gesundheitsprüfung ist oft nicht erforderlich oder fällt deutlich kürzer aus. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert alle verfügbaren Tarifoptionen für Sie und zeigt auf, welche Kombination aus Leistung und Beitrag am sinnvollsten ist. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse gibt Ihnen vorab schon einen genauen Überblick - Ihr nächster Schritt: Jetzt anmelden.

Beitragserhöhungen beim AXA 141/18: Handlungsoptionen

Geschlossene Tarife wie der AXA 141/18, 342/16, ZPRO AW unterliegen einer besonderen Dynamik: Das Versichertenportfolio wird mit jedem Jahr kleiner, die Versicherten werden älter, und die medizinischen Kosten steigen kontinuierlich. Das Resultat sind regelmäßig stärkere Beitragssprünge als in offenen Tarifen mit ausgewogener Altersstruktur. Wer als Versicherter diesen Tarif hält, muss jährlich mit Erhöhungen rechnen, die oft deutlich über dem Inflationsdurchschnitt liegen.

Die gute Nachricht: Sie sind nicht hilflos. Ein Tarifwechsel zu einem moderneren AXA-Tarif ist häufig möglich und führt in vielen Fällen nicht nur zu niedrigeren Beiträgen, sondern auch zu moderneren Leistungsstrukturen. Prüfen Sie den aktuellen Beitragserhöhungs-Chart auf unserer AXA-Landingpage, um die Preisentwicklung dieses Tarifs über die Jahre nachzuvollziehen. Danach können Sie mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse konkrete Alternativen bewerten - Jetzt anmelden und erhalten Sie persönliche Handlungsempfehlungen von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm.

Häufige Fragen zum AXA 141/18, 342/16, ZPRO AW

Der Tarif deckt ambulante ärztliche Behandlung bis zu den GOÄ-Höchstsätzen ab: 3,5-fach für ärztliche Leistungen, 2,5-fach für technische Leistungen und 1,3-fach für Laborleistungen. Bei der stationären Behandlung zahlt AXA Chefarztbehandlung und bis zu 5-fach für Chefarzt-Leistungen. Psychotherapie wird zu 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach zu 80% erstattet. Im zahnärztlichen Bereich: Zahnbehandlung 100%, Zahnersatz 60%, Kieferorthopädie 60%. Sehhilfen werden mit Rahmen bis zu 110 Euro und Gläsern/Linsen bis zu 825 Euro erstattet. Der Selbstbehalt liegt bei 1.325 Euro pro Versicherungsjahr.
Der AXA 141/18, 342/16, ZPRO AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der alten Welt. Das bedeutet: Neue Kundinnen und Kunden können nicht mehr aufgenommen werden. Nur Bestandsversicherte der AXA dürfen noch in diesen Tarif wechseln (§204 VVG). Die geschlossene Versichertengruppe wird immer älter und kleiner, weshalb die Beitragserhöhungen typischerweise über dem Schnitt liegen. Für Bestandsversicherte bleibt die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels zu moderneren, häufig günstigeren Angeboten.
Der Selbstbehalt liegt bei 1.325 Euro pro Versicherungsjahr. Das ist ein mittlerer bis höherer Selbstbehalt, der für ambulante und stationäre Leistungen sowie Zahnleistungen gilt. Diese Höhe positioniert den Tarif in einem Premium-Segment mit moderatem Eigenrisiko, was bei Versicherten mit gesundheitlich stabiler Situation zu deutlich niedrigeren Beitragsprämien führt als bei Null-Selbstbehalt-Tarifen.
Ja, als Bestandsversicherter der AXA können Sie nach §204 VVG jederzeit in einen anderen AXA-Tarif wechseln. In vielen Fällen können Ihre Altersrückstellungen mitgenommen werden, und häufig ist keine neue Gesundheitsprüfung erforderlich. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen auf, welche günstigeren Alternativen es gibt. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.
Das hängt von Ihrer persönlichen Situation ab - Ihrem Alter, Gesundheitszustand, aktuellem Beitrag und welche Leistungen Sie tatsächlich nutzen. Da dieser Tarif geschlossen ist und damit einer schrumpfenden, älter werdenden Versichertengruppe angehört, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass Sie durch einen Wechsel zu einem offeneren oder neueren AXA-Tarif Beiträge sparen können, ohne auf wesentliche Leistungen zu verzichten. Ob das konkret zutrifft, bewertet unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm in einer individuellen Analyse. Machen Sie jetzt den ersten Schritt: Registrieren Sie sich für unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert