AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.325 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

Steckbrief: AXA 141/18, 342/18, 540/12 AW

Geschlossener Bisex-Tarif der AXA Krankenversicherung AG mit Schwerpunkt auf Kostenerstattung im mittleren Preissegment. Der Tarif kombiniert einen Jahres-Selbstbehalt von 1.325 Euro mit GOÄ-Höchstsatzerstattung (bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen), Zweibettzimmer im Krankenhaus, Chefarztbehandlung und 60% Erstattung für Zahnersatz ohne Summenbegrenzung. Die Module 141/18, 342/18 und 540/12 decken ambulante, stationäre und zahnmedizinische Leistungen ab und sprechen vor allem Versicherte an, die ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis ohne extreme Selbstbeteiligung anstreben.

Da der Tarif seit längerer Zeit nicht mehr für Neukunden zugänglich ist, konzentriert sich die Risikogemeinschaft zunehmend auf bestehende Versicherte der AXA. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG ist jedoch auch für diesen geschlossenen Tarif innerhalb der AXA möglich und bietet häufig Gelegenheit, durch einen Wechsel in aktualisierte Tarife die Prämienentwicklung zu bremsen und tendenziell in gleichwertiger oder besserer Leistung zu sparen. Die Risikogemeinschaft schrumpft typischerweise bei geschlossenen Tarifen, was Beitragserhöhungen verschärft.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm klärt, ob für Ihren AXA PKV-Tarif ein optimierter Wechsel wirtschaftlich sinnvoll ist und welche Alternativen innerhalb der AXA offenstehen.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.325 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

141/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

141/18: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

141/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

141/18: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

141/18: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

141/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

141/18: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

342/18: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

342/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

342/18: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
60 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

540/12: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

540/12: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 60% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

540/12: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

540/12: Wird bei Zahnersatz empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet ein geschlossener Tarif bei der AXA?

Geschlossene Tarife wie der AXA 141/18, 342/18, 540/12 AW nehmen seit ihrer Schließung keine neuen, externen Kunden mehr auf. Bestandsversicherte desselben Versicherers können jedoch weiterhin mittels eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG in solche Tarife wechseln. Die stagnierende Risikogemeinschaft führt dazu, dass die Kostenumlage auf immer weniger Schultern verteilt wird - Versicherte sehen überdurchschnittliche Beitragserhöhungen, da die Altersstruktur ungünstig wird und Abgänge nicht durch Neuzugänge kompensiert werden.

Ältere AXA-Tarife dieser Welt sind häufig nicht mehr in aktuellen Produktlisten oder Vergleichsportalen sichtbar. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm hält jedoch einen umfassenden Überblick über geschlossene und Bestandstarife und kann fundiert beurteilen, welche verfügbaren AXA-Tarife für Ihre Situation passen und ob ein interner Tarifwechsel im Rahmen der Altersrückstellungen ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich ist.

Tarifwechsel innerhalb der AXA: Chancen nach §204 VVG

Ein Tarifwechsel nach §204 VVG ermöglicht Ihnen, innerhalb derselben Versicherungsgesellschaft AXA in einen moderneren Tarif zu wechseln. Die Altersrückstellungen, die Sie in diesem Tarif aufgebaut haben, können häufig in den neuen Tarif übernommen werden. Eine erneute Gesundheitsprüfung ist in vielen Fällen nicht erforderlich oder wird zumindest deutlich vereinfacht durchgeführt. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkret, welche Alternativen im AXA-Portfolio verfügbar sind und wie sich Ihre Prämie sowie Ihre Leistungen nach einem Wechsel entwickeln würden. Jetzt anmelden und erhalten Sie eine fundierte Empfehlung, die auf Ihren persönlichen Daten und Ihrem bisherigen Versicherungsverlauf basiert.

Beitragserhöhung im AXA 141/18, 342/18, 540/12 AW: Strategien

Der geschlossene Bisex-Tarif 141/18, 342/18, 540/12 AW ist typischerweise starken Beitragserhöhungen ausgesetzt. Das Risikokollektiv schrumpft kontinuierlich, während die verbleibenden Versicherten älter werden - eine Dynamik, die medizinische Leistungsausgaben und Prämien in die Höhe treibt. Mit einem Selbstbehalt von 1.325 Euro und GOÄ-Höchstsatzbeteiligung ist dieser Tarif zwar im mittleren Preissegment angesiedelt, aber gegen inflationäre und demografische Kostensteigerungen weniger gewappnet.

Eine Anpassung innerhalb der AXA durch einen gezielten §204 VVG Tarifwechsel ist häufig die Antwort. Neuere AXA-Tarife mit besseren Altersstrukturen oder sparsameren Leistungsfeatures können die Prämienbelastung in vielen Fällen senken und dabei gleichzeitig oder mit besseren Leistungen aufwarten. Referenzen zur Prämienentwicklung finden Sie im Beitragserhöhungs-Chart auf der AXA-Seite. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse hilft Ihnen, die beste Wechselstrategie zu identifizieren. Jetzt anmelden und wir prüfen Ihre Optionen persönlich.

Häufige Fragen zum AXA 141/18, 342/18, 540/12 AW

Der Tarif bietet GOÄ-Höchstsatzerstattung (bis 3,5-fach für ärztliche Leistungen), psychotherapeutische Versorgung mit bis zu 30 Sitzungen à 100% pro Versicherungsfall, danach 80%. Sehhilfen sind mit bis zu 825 Euro für Mehrstärkengläser gedeckt, Kontaktlinsen bis 935 Euro. Zahnersatz wird zu 60% ohne Summenbegrenzung erstattet, Zahnbehandlung ebenfalls zu 60%. Kieferorthopädie wird mitversichert. Chefarztbehandlung und stationäre Psychotherapie sind eingeschlossen, das Krankenhaus wird im Zweibettzimmer mit Privatarzt abgedeckt. Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlichen Programmen und von der Ständigen Impfkommission empfohlene Impfungen wie Diphtherie, Hepatitis A+B, Grippe, Masern, Pneumokokken und andere werden erstattet.
Der Tarif ist ein geschlossener Bisex-Tarif. Das bedeutet, dass die AXA ihn nicht mehr für neue, externe Kundinnen und Kunden am Markt anbietet. Bestehende Versicherte der AXA können jedoch mittels eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG weiterhin in diesen Tarif wechseln, falls sie von anderen AXA-Tarifen dorthin wechseln möchten. Da die Risikogemeinschaft nicht wächst, sondern altert, ist dieser Tarif typischerweise höheren Beitragserhöhungen ausgesetzt als offene Tarife mit aktiver Neukunden-Integration.
Der Selbstbehalt beträgt 1.325 Euro pro Versicherungsjahr. Dies ist ein mittlerer bis höherer Selbstbehalt im PKV-Spektrum und gilt für die meisten ambulanten und stationären Leistungen. Die Zahnversicherung unterliegt diesem Selbstbehalt ebenfalls. Dieser SB-Satz positioniert den Tarif im mittleren Preissegment, da höhere Eigenanteile des Versicherten tendenziell zu niedrigeren Monatsprämien führen. Wer eine niedrigere Selbstbeteiligung oder gar keinen Selbstbehalt bevorzugt, könnte durch einen Tarifwechsel profitieren.
Ja, ein Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der AXA ist möglich. Dabei können Ihre Altersrückstellungen häufig übernommen werden und in vielen Fällen ist keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse deckt auf, welche Alternativen günstiger sind und ob der Wechsel ohne Leistungsverlust realisierbar ist.
Ein Tarifwechsel kann besonders reizvoll sein, wenn Sie durch die laufenden Beitragserhöhungen unter Druck geraten. Da der Tarif geschlossen ist und die Risikogemeinschaft schrumpft, sind Beitragssprünge überdurchschnittlich wahrscheinlich. Je älter Sie sind und je länger Sie versichert sind, desto stärker wirken sich Altersrückstellungen zugunsten eines Wechsels aus. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm wird in seiner Analyse prüfen, ob aktuellere AXA-Tarife mit besserem Versichertenalter und stabilerem Risikomanagement für Sie günstiger sind und wie sich Ihre Leistungen ändern würden. Die individuelle Situation - Ihre Altersgruppe, Gesundheitszustand, gewünschte Leistungsniveaus - entscheidet am Ende über die Rentabilität.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert