AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.325 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 141/18, 342/18, 541/18 AW im Überblick

Der geschlossene Bisex-Tarif der AXA Krankenversicherung AG kombiniert umfassende ambulante und stationäre Leistungen mit einer strukturierten Kostenbeteiligung. Mit einem Selbstbehalt von 1.325 Euro jährlich, GOÄ-Höchstsätzen bis zur 3,5-fachen Gebühr für ärztliche Leistungen und 72-prozentiger Zahnersatzerstattung ohne Jahresobergrenzen bietet dieser Tarif eine leistungsstarke Versorgung im Portfolio der Versicherer der Alten Welt. Die Risikogemeinschaft eines geschlossenen Tarifs der Alten Welt unterliegt natürlichen Schrumpfungsprozessen.

Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG kann für Bestandsversicherte der AXA eine Möglichkeit darstellen, die Beiträge zu optimieren und von modernen Tarifstrukturen zu profitieren. In vielen Fällen erhalten Wechsler gleichwertige oder sogar verbesserte Leistungen bei niedrigeren Beitragssätzen, häufig ohne dass eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist. Die Altersrückstellungen werden in der Regel übernommen, wobei die konkreten Bedingungen im Einzelfall geprüft werden müssen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen, welche Optimierungspotenziale in Ihrem AXA PKV-Tarif stecken und welche Wechseloptionen zu Ihrer Situation passen.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.325 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

141/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

141/18: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

141/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

141/18: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

141/18: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

141/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

141/18: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

342/18: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

342/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

342/18: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
90 %
Zahnersatz
72 %
Kieferorthopädie
81 %
Material- & Laborkosten
72 %
Gebührenordnung (Zahn)

541/18: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

541/18: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 90% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 72% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 81% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

541/18: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

541/18: Wird bei Zahnersatz empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Warum dieser geschlossene AXA-Tarif für Bestandskunden relevant bleibt

Der Tarif 141/18, 342/18, 541/18 der AXA ist nach außen hin geschlossen und nimmt keine neuen, versicherungsfremden Kunden mehr auf. Für bereits versicherte Angehörige der gleichen AXA-Risikogemeinschaft bleibt der Tarif über einen §204 VVG Tarifwechsel jedoch ein mögliches Ziel, wenn die Leistungen zur Situation passen. Eine schrumpfende Risikogemeinschaft führt mittelfristig zu verstärktem Beitragsdruck, da die Kosten auf weniger Schultern verteilt werden.

Ältere Tarife wie dieser werden vielfach nicht mehr aktiv vermarktet und erscheinen in öffentlichen Tarifvergleichen nicht. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über Tiefenkenntnisse solcher geschlossenen Tarife und kann beurteilen, ob ein Wechsel in diesen oder aus diesem Tarif für Sie sinnvoll ist, um Beiträge zu senken und die Leistungen zu bewahren oder zu verbessern.

Tarifwechsel als Gestaltungsmittel für AXA-Versicherte

Nach dem Versicherungsvertragsgesetz §204 VVG haben Bestandsversicherte das Recht, innerhalb der gleichen AXA zu einem günstigeren Tarif zu wechseln. Die üblichen Altersrückstellungen werden häufig in vollem Umfang mitgenommen, eine erneute Gesundheitsprüfung ist in vielen Fällen nicht erforderlich. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert für Sie die verfügbaren Tarifoptionen innerhalb der AXA und zeigt auf, wie Sie durch unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse Ihre Beiträge optimieren können. Jetzt anmelden und erfahren Sie konkrete Handlungsempfehlungen für Ihren Fall.

Beitragserhöhung im geschlossenen AXA-Tarif und die Wechsel-Alternative

Geschlossene Tarife der Alten Welt wie der 141/18, 342/18, 541/18 sind demografisch unter Druck: Neue Versicherte stoßen nicht mehr hinzu, während der Durchschnittszustand der Risikogemeinschaft altert und die Kostenentwicklung beschleunigt. Dies führt regelmäßig zu erheblichen Beitragserhöhungen. Der Selbstbehalt von 1.325 Euro wirkt kostendämpfend, kann aber eine Beitragsanpassung nicht verhindern.

Ein Tarifwechsel innerhalb der AXA kann die Lösung sein: Modernere Tarife profitieren von besserer Risikoverteilung oder prämienfreundlicheren Strukturen und können für viele Wechsler zu deutlich niedrigeren Beitragssätzen führen, häufig ohne Leistungsverschlechterung. Der Beitragserhöhungs-Chart auf der AXA-Landingpage zeigt die Entwicklung Ihrer bisherigen Prämien; unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse deckt auf, welche Einsparpotenziale durch einen Wechsel realistisch sind. Jetzt anmelden und lassen Sie sich konkrete Alternativen aufzeigen.

Häufige Fragen zum AXA 141/18, 342/18, 541/18 AW

Der Tarif erstattet ambulante ärztliche Leistungen bis zu GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche, 2,5-fach für technische, 1,3-fach für Laborleistungen). Psychotherapie wird mit 100% für 30 Sitzungen pro Fall erstattet, danach 80%. Sehhilfen werden bis 825 Euro für Mehrstärkengläser und bis 935 Euro für Mehrstärken-Kontaktlinsen (ab +/- 6 Dioptrien) erstattet. Zahnbehandlung wird zu 90% erstattet, Zahnersatz zu 72%, Kieferorthopädie zu 81% - jeweils ohne Jahresobergrenzen. Stationär deckt der Tarif Privatarztbehandlung und GOÄ-Höchstsätze ab, im Chefarztfall bis zum 5-fachen Satz.
Der Tarif ist geschlossen und nimmt keine neuen, externen Kunden mehr auf. Das bedeutet, die Risikogemeinschaft schrumpft, da über Jahre hinweg weniger junge, gesunde Versicherte eintreten als ältere oder kranke ausscheiden oder versterben. Dies führt zu verstärktem Beitragsdruck. Für Bestandsversicherte der AXA selbst bleibt jedoch ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG möglich, um zu günstigeren Tarifen zu wechseln.
Der Selbstbehalt beträgt 1.325 Euro pro Versicherungsjahr und gilt sowohl für ambulante als auch stationäre Leistungen sowie zahnmedizinische Behandlungen. Dies ist ein mittlerer bis höherer Selbstbehalt im PKV-Segment und soll Prämien moderieren. Nach Erreichen des Selbstbehalts trägt die Versicherung die anfallenden Kosten nach den vereinbarten Sätzen.
Ja, ein Wechsel innerhalb der AXA nach §204 VVG ist möglich. Viele Versicherte können ohne erneute Gesundheitsprüfung zu modernen, günstiger strukturierten Tarifen wechseln und ihre Altersrückstellungen mitnehmen. Ob ein Wechsel konkret ohne Gesundheitsfragen und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen umzusetzen ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger prüfen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt, welche Optionen für Sie zur Verfügung stehen.
In vielen Fällen ja, besonders wenn Sie mit Beitragserhöhungen konfrontiert sind. Der geschlossene Status verschärft die Beitragsdynamik, wodurch aktive Tarifoptimierung an Bedeutung gewinnt. Ob ein Wechsel für Sie wirtschaftlich sinnvoll ist, hängt von Ihrem Alter, Gesundheitszustand, Ihrem aktuellen Selbstbehalt von 1.325 Euro und den verfügbaren Alternativen ab. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft die konkreten Optionen und zeigt auf, ob und wie viel Sie durch einen Wechsel einsparen können.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert