AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.325 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 141/18, 342/18, VITAL-Z AW im Profil

Der AXA 141/18, 342/18, VITAL-Z AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der alten Welt mit umfassenden Leistungen auf Höchstsatz-Niveau. Ambulant erstattet der Tarif bis zum 3,5-fachen Satz der GOÄ für ärztliche Leistungen und bis zum 2,5-fachen Satz für technische Verfahren. Stationär ist Privatarztbehandlung mit bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz, für persönliche Chefarztkonsultationen sogar bis zum 5-fachen Satz vorgesehen. Die Zahnbehandlung wird zu 100 Prozent erstattet, Zahnersatz zu 75 Prozent. Der Selbstbehalt liegt bei 1.325 Euro pro Jahr; das Zweibettzimmer ist der Standard. Ein Tarif für Bestandsversicherte, die ihre bewährten Leistungen halten wollen.

Geschlossene Tarife wie dieser werden nicht mehr für Neukunden freigegeben, aber Bestandsversicherte des Versicherers können einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in solche älteren Tarife erwägen, wenn sie einen Wechsel zu günstigeren Optionen prüfen. Bei schrumpfenden Risikogemeinschaften ist die Beitragsentwicklung für Alte-Welt-Tarife häufig kumulativ, da die Versichertengruppe älter wird und weniger Neueintritte stattfinden. Eine Tarifoptimierung kann in vielen Fällen zur Prämienreduktion bei gleichwertigen oder besseren Leistungen führen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft Ihr individuelles Optimierungspotenzial im AXA PKV-Tarif und benennt verfügbare Alternativen innerhalb der AXA.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.325 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

141/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

141/18: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

141/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

141/18: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

141/18: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

141/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

141/18: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

342/18: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

342/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

342/18: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
75 %
Kieferorthopädie
75 %
Material- & Laborkosten
75 %
Gebührenordnung (Zahn)

VITAL-Z: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

VITAL-Z: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet (85%, wenn in den 3 vorangegangenen Versicherungsjahren jährlich Prophylaxe durchgeführt wurde)
  • Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 100% erstattet, danach zu 75%
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

VITAL-Z: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 5.000,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

VITAL-Z: Bei Zahnersatz über 1.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 141/18, 342/18, VITAL-Z AW versichert?
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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet der geschlossene Status des AXA-Tarifs?

Der AXA 141/18, 342/18, VITAL-Z AW ist ein geschlossener Tarif, der keine neuen, externen Kunden aufnimmt. Das bedeutet: Neuversicherte können diesen Tarif nicht mehr abschließen. Für Versicherte, die bereits bei der AXA versichert sind, bleibt die interne Optimierung nach §204 VVG möglich. Die geschlossene Risikogemeinschaft schrumpft im Regelfall mit der Zeit, da Versicherte ausscheiden und keine Neuzugänge kompensatorisch hinzukommen. Dies führt langfristig zu überdurchschnittlichen Beitragssteigerungen, da die Altersstruktur des Kollektivs kontinuierlich ansteigt.

Geschlossene Tarife dieser Generationen werden von vielen Versicherern nicht mehr aktiv vermarktet und sind online oft schwer zu finden. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm besitzt einen umfassenden Überblick über solche Alt-Tarife und kann beurteilen, welche aktuelleren AXA-Tarife Ihnen bessere Perspektiven eröffnen, ohne dass Sie dabei Leistungen aufgeben müssen.

Tarifwechsel innerhalb der AXA: §204 VVG und Ihre Chancen

Als Bestandsversicherter der AXA haben Sie das Recht, nach §204 Versicherungsvertragsgesetz in einen anderen AXA-Tarif zu wechseln. In vielen Fällen lassen sich dabei Ihre erworbenen Altersrückstellungen teilweise oder vollständig übernehmen. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und wie sich die Altersrückstellungen übertragen, hängt vom Zieltarif ab. Einen Wechsel ohne jede Gesundheitsfrage zu garantieren, wäre unseriös; die genauen Bedingungen müssen im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihren aktuellen Tarif und vergleicht ihn mit realistischen Wechselzielen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Sparpotenziale und Leistungsoptimierungen auf - Jetzt anmelden und lassen Sie sich beraten.

Beitragserhöhung im AXA 141/18: Handlungsoptionen

Der AXA 141/18, 342/18, VITAL-Z AW unterliegt als geschlossener Alte-Welt-Tarif einem strukturellen Kostendruck. Die Versichertengruppe altert, Neumitglieder fehlen, und zugleich steigen die Leistungsausgaben im Gesundheitswesen. Das Ergebnis: Prämienanhebungen fallen in diesem Segment typischerweise deutlich aus. Die Beitragshistorie zeigt regelmäßige Erhöhungen, die im Einzelfall zweistellig waren.

Eine sachliche Reaktion auf Beitragserhöhungen ist der Tarifwechsel zu moderneren AXA-Lösungen, die oft mit niedrigerem Selbstbehalt, besserer Altersstruktur und damit gemäßigteren Prämien kalkuliert sind. Häufig erhalten Wechsler gleichwertige oder bessere Leistungen bei niedrigerem Beitrag. Den Verlauf der Beitragserhöhungen im Überblick sehen Sie in unserem Beitragserhöhungs-Chart. Nutzen Sie unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse als Kompass - Jetzt anmelden und erhalten Sie konkrete Handlungsempfehlungen.

Häufige Fragen zum AXA 141/18, 342/18, VITAL-Z AW

Der Tarif erstattet ambulant bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz für ärztliche Leistungen, stationär bis zum 3,5-fachen Satz, für Chefarzt-Leistungen bis zum 5-fachen Satz. Vision: bis 825 EUR für Mehrstärkengläser, bis 935 EUR für Mehrstärken-Kontaktlinsen (mit Dioptrien über ±6). Psychotherapie: 30 Sitzungen zu 100 Prozent, danach 80 Prozent pro Versicherungsfall. Zahnbehandlung: 100 Prozent, Zahnersatz: 75 Prozent (85 Prozent mit regelmäßiger Prophylaxe). Hilfsmittel wie Hörgeräte, Sprechgeräte, orthopädische Stützapparate sind enthalten. Alternative Heilmethoden bis zur Höhe der Schulmedizin-Kosten werden mitversichert.
Es handelt sich um einen geschlossenen Tarif. Neue Kunden können diesen nicht mehr abschließen. Die Risikogemeinschaft schrumpft, und die Altersstruktur wird tendenziell älter. Das führt zu überdurchschnittlichen Beitragssteigerungen im mittleren bis längeren Zeithorizont. Für Bestandsversicherte der AXA ist jedoch ein Wechsel zu anderen Tarifen des Versicherers gemäß §204 VVG möglich, um die Beiträge neu zu kalkulieren.
Der Selbstbehalt liegt bei 1.325 Euro pro Versicherungsjahr. Das ist ein hoher, aber nicht extremer Satz und signalisiert ein klassisches Premium-Bestandstarif-Profil: Der Versicherte trägt eine substanzielle Eigenbeteiligung, erhält dafür aber umfangreiche Leistungen. Der Selbstbehalt gilt pro Versicherungsjahr und deckt ambulante, stationäre und zahnärztliche Leistungen gleichermaßen ab.
Ja, als Bestandsversicherter der AXA können Sie nach §204 VVG intern einen anderen Tarif wählen. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung erfolgt und in welchem Umfang Altersrückstellungen übernommen werden, muss im Einzelfall geklärt werden. Die genaue Machbarkeit hängt vom Zieltarif und Ihrer aktuellen Situation ab. Eine verbindliche Einschätzung kann nur unser PKV-Sachverständiger nach Prüfung Ihrer Unterlagen treffen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse schafft dazu die Grundlage.
Für viele Bestandsversicherte lohnt sich ein Wechsel, besonders wenn Beitragserhöhungen anstehen. Der geschlossene Status führt zu hohem Kostendruck; modernere AXA-Tarife mit aktivem Kundenzugang haben oft bessere Alterungsaussichten und niedrigere Beitragsdynamik. Ein Wechsel kann bei gleichwertigen oder besseren Leistungen prämienreduktiv sein. Ihren persönlichen Spielraum ermittelt unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm, der Ihr Alter, Ihren Gesundheitszustand, verfügbare Alternativen und individuelle Prioritäten berücksichtigt.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert