AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.325 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

Steckbrief: AXA 141/18, 342/18, Z 100/ZS 60 AW

Geschlossener Bisex-Tarif der AXA Krankenversicherung AG mit Wurzeln in der Alten Welt. Der Tarif bietet eine umfassende ambulante Versorgung bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen), stationäre Privatarztbehandlung, Zahnersatz zu 60 Prozent und einen Selbstbehalt von 1.325 Euro jährlich. Die Kombination aus Doppelzimmern, Chefarztbehandlung und erweiterten Leistungen wie Psychotherapie, Sehhilfen und Naturheilverfahren macht diesen Tarif für etablierte Versicherte interessant, die eine solide Grund- und Zusatzversorgung suchen.

Die geschlossene Stellung des Tarifs führt zu einer schrumpfenden Versichertengemeinschaft und damit zu Beitragserhöhungen, die tendenziell stärker ausfallen als in offenen Tarifen. Genau hier eröffnet sich die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG innerhalb der AXA: In vielen Fällen können Altersrückstellungen vollständig oder teilweise mitgenommen werden, und häufig bieten sich Wechseltarife mit gleichwertigen oder besseren Leistungen bei niedrigerem Beitrag an. Die Prüfung, welche Alternativen konkret verfügbar sind, setzt eine individuelle Analyse voraus.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm hilft Ihnen, die realen Wechselchancen im AXA PKV-Tarif zu bewerten.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.325 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

141/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

141/18: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

141/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

141/18: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

141/18: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

141/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

141/18: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

342/18: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

342/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

342/18: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

Z 100/ZS 60: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

Z 100/ZS 60: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird erstattet
  • Kieferorthopädie wird erstattet

Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie werden zusammen bis 511,29 EUR pro Jahr zu 100% erstattet, danach zu 60%

  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

Z 100/ZS 60: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.278,23EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.556,46EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.834,69EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 5.112,92EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 6.391.15EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Z 100/ZS 60: Bei Zahnersatz erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossene Altwelt-Tarife: Was das für Ihre Versicherung bedeutet

Seit seiner Schließung nimmt der AXA 141/18, 342/18, Z 100/ZS 60 AW keine Neukunden mehr auf. Das ist typisch für ältere Altwelt-Tarife, die vor der Umstellung auf Unisex-Versicherungsmathematik konzipiert wurden. Die stetige Abnahme des Versichertenbestands führt zu einer ungünstiger werdenden Altersstruktur und damit zu überdurchschnittlichen Beitragssteigerungen über die Jahre hinweg. Für Bestandsversicherte bedeutet das: Die Prämien dürften überproportional wachsen, besonders wenn neue medizinische oder administrative Kostenentwicklungen anfallen.

Geschlossene Altwelt-Tarife werden von vielen Versicherern mittlerweile nicht mehr aktiv beworben oder öffentlich präsentiert. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick auch über solche Alttarife und kann Sie gezielt beraten, ob ein Wechsel zu einem neueren, offenen Tarif derselben Gesellschaft wirtschaftlich sinnvoll ist.

Tarifwechsel innerhalb der AXA: Ihre Chancen nach §204 VVG

Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG beim gleichen Versicherer ist immer möglich und erfordert keine neue Risikoprüfung - das ist der wesentliche Vorteil. Altersrückstellungen, die Sie im 141/18, 342/18, Z 100/ZS 60 AW angesammelt haben, können in vielen Fällen vollständig in einen neuen Tarif übernommen werden. Allerdings hängen der genaue Umfang der Übernahme und eventuell erforderliche Gesundheitsfragen vom Zieltarif ab. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft für Sie konkret, welche Alternativtarife im AXA-Portfolio zur Verfügung stehen, wie sich die Leistungen und Beiträge verschieben würden, und ob ein Wechsel Ihre finanzielle und medizinische Situation verbessert. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse liefert Ihnen die Grundlage für diese Entscheidung. Jetzt anmelden und erfahren Sie, welche Optionen konkret für Sie bestehen.

Beitragserhöhung im AXA 141/18, 342/18, Z 100/ZS 60 AW - was jetzt?

Dieser geschlossene Altwelt-Tarif ist strukturell anfällig für Beitragserhöhungen, da die schrumpfende Versichertengemeinschaft kostensteigernde Effekte nicht durch Neuzugang ausgleichen kann. Hinzu kommen die regulären medizinischen Kostensteigerungen. Die Kombination ist für viele Versicherte ein Schock, wenn die Jahresprämie plötzlich fünf oder zehn Prozent oder mehr ansteigt.

Ein §204 VVG Tarifwechsel zu einem offenen oder jüngeren Tarif der AXA ist oft ein Ausweg: Neue Tarife profitieren von ausreichendem Neuzugang und stabilerer Altersstruktur, sodass die Beitragssteuerung weniger volatil ausfällt. Häufig lässt sich die Prämie durch gezielten Wechsel senken, ohne wesentliche Leistungen aufzugeben - in vielen Fällen sogar mit verbessertem Schutz. Werfen Sie einen Blick auf den Beitragserhöhungs-Chart auf der AXA-Landingpage, um die historische Entwicklung dieses Tarifs mit anderen zu vergleichen. Lassen Sie sich von unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse zeigen, wo die beste Lösung für Ihre persönliche Situation liegt. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum AXA 141/18, 342/18, Z 100/ZS 60 AW

Der Tarif deckt ambulante ärztliche Behandlung bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz ab, einschließlich Naturheilverfahren bis zur Schulmedizin-Höhe. Stationär erfolgt Privatarztbehandlung ebenfalls bis 3,5-fach GOÄ, bei Chefarzt-Leistungen bis 5-fach GOÄ. Psychotherapie wird ambulant 30 Sitzungen zu 100 Prozent und danach zu 80 Prozent erstattet, stationär komplett. Sehhilfen werden individuell bis 825 Euro (Mehrstärkengläser) oder 935 Euro (Mehrstärken-Kontaktlinsen) je zwei Jahre gezahlt. Zahnersatz wird zu 60 Prozent erstattet, mit jährlichen Höchstbeträgen von 1.278 Euro (1. Jahr), steigend bis 6.391 Euro (5-Jahres-Zeitraum). Doppelzimmer sind Standard.
Der AXA 141/18, 342/18, Z 100/ZS 60 AW ist ein geschlossener Bestandstarif. Das heißt: Er nimmt keine Neukunden mehr auf und die Versichertengemeinschaft schrumpft kontinuierlich. Das führt zu einer demografisch älter werdenden Risikogruppe, was tendenziell zu stärkeren Beitragserhöhungen führt als bei offenen Tarifen mit stabilem Neuzugang. Für bestehende Versicherte bietet sich deshalb die Chance eines internen Tarifwechsels an - etwa zu einem offenen Tarif der AXA, der von ausgeglichenerer Altersstruktur profitiert.
Der Selbstbehalt beträgt 1.325 Euro pro Versicherungsjahr und gilt für alle Versicherungsfälle (ambulant, stationär, zahnärztlich). Damit ordnet sich dieser Tarif im höheren Selbstbehalts-Segment ein - eine bewusste Wahl für Versicherte, die sich eine moderate Prämie durch höheren Eigenanteil sichern wollen. Der SB reduziert die Beitragslast, verlangt aber finanzielle Rücklagen für größere Behandlungen.
Ja, Sie haben das Recht auf einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der AXA. Da dieser Tarif geschlossen ist und Beitragserhöhungen tendenziell überdurchschnittlich ausfallen, gibt es oft günstigere Alternativen im AXA-Portfolio - etwa offene Tarife oder modernere Altwelt-Varianten. Ihre Altersrückstellungen können in vielen Fällen vollständig übernommen werden, und häufig ist keine neue Gesundheitsprüfung erforderlich. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unterstützt Sie beim Vergleich. Ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger einschätzen.
Das hängt von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheit, dem aktuellen Beitrag und Ihren künftigen Leistungsansprüchen ab. Für ältere oder chronisch erkrankte Versicherte ist ein Wechsel riskanter, weil neue Tarife Gesundheitsfragen stellen können - hier ist die Stabilität dieses Tarifs ein Vorteil trotz hoher Prämien. Für jüngere, gesunde Versicherte wiederum können offene AXA-Tarife erhebliche Ersparnis bringen, weil die Altersstruktur stabiler ist und keine Beitragsschocks wie in geschlossenen Kollektiven drohen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert konkret, ob ein Wechsel für Sie finanziell und medizinisch sinnvoll ist und welche konkreten Tarife zur Auswahl stehen.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert