AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.325 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

Steckbrief: AXA 141/18, 342/18, ZPRO AW

Der geschlossene Bisex-Tarif AXA 141/18, 342/18, ZPRO AW der AXA Krankenversicherung AG ist ein Produkt der Alten Welt mit umfassender Leistungsorientierung. Die ambulante Versorgung folgt den GOÄ-Höchstsätzen (bis 3,5-fach für ärztliche Leistungen, bis 2,5-fach für technische Leistungen), stationär erfolgt die Behandlung als Privatpatient im Zweibettzimmer unter Chefarztbehandlung. Mit 60 Prozent Erstattung für Zahnersatz, 100 Prozent für Zahnbehandlung und einem jährlichen Selbstbehalt von 1.325 Euro positioniert sich dieser Tarif als anspruchsvolle Versorgung für Bestandsversicherte, die bewährte Leistungsmerkmale schätzen.

Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG eröffnet Bestandsversicherten der AXA einen Weg, die Prämienbelastung zu senken und gleichzeitig den Schutz anzupassen. Da dieser Tarif geschlossen ist, schrumpft die Risikogemeinschaft kontinuierlich, was Beitragserhöhungen beschleunigt. Ein Wechsel in einen jüngeren oder kleineren Selbstbehalt-Tarif ist häufig möglich und kann Einsparungen bringen, ohne dass die Altersrückstellungen verloren gehen. In vielen Fällen bleibt eine erneute Gesundheitsprüfung aus, sofern der Wechsel zu ähnlich oder besser bewerteten Tarifzielen führt.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt konkrete Wechseloptionen im AXA PKV-Tarif und deren finanzielle Auswirkung.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.325 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

141/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

141/18: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

141/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

141/18: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

141/18: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

141/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

141/18: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

342/18: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

342/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

342/18: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

ZPRO: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

ZPRO: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, max. 4 Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet. Mit jährlichem Prophylaxeprogramm des Versicherers steigt der Erstattungsprozentsatz um 5%-Punkte pro Jahr auf max. 100%
  • Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird bei Behandlungsbeginn bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 60% erstattet (bei Unfall entfällt die Altersgrenze). Mit jährlichem Prophylaxeprogramm des Versicherers steigt der Erstattungsprozentsatz um 5%-Punkte pro Jahr auf max. 100%
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

ZPRO: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.278,23EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.556,46EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.834,69EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 5.112,92EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 6.391.15EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

ZPRO: Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 141/18, 342/18, ZPRO AW versichert?
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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet ein geschlossener Tarif bei der AXA?

Der AXA 141/18, 342/18, ZPRO AW nimmt seit längerer Zeit keine Neuversicherten mehr auf; er ist geschlossen. Das hat unmittelbare Folgen für die Beitragsentwicklung: Die Risikogemeinschaft schrumpft, während das Durchschnittsalter der verbleibenden Versicherten kontinuierlich ansteigt. Dadurch steigen die medizinischen Leistungsausgaben pro Kopf, und diese Kostenschere wird auf die verbleibende Gruppe umgelegt. Bestandsversicherte sind von diesen Beitragsanpassungen direkt betroffen. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG bleibt auch für geschlossene Tarife möglich und kann eine sinnvolle Antwort sein.

Da ältere und geschlossene Tarife wie dieser oft nicht mehr öffentlich beworben werden, finden Bestandsversicherte vielfach keine transparenten Vergleichsmöglichkeiten. Hier kann unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm unterstützen: Er verfügt über einen detaillierten Überblick auch über geschlossene Tarifoptionen und kann aufzeigen, welche Wechsel zu besseren oder stabileren Bedingungen führen.

Tarifwechsel im AXA 141/18, 342/18, ZPRO AW: Chancen und Grenzen

Ein Wechsel zu einem anderen AXA-Tarif ist im Rahmen von §204 VVG möglich, ohne dass Sie den Versicherer wechseln. Die Altersrückstellungen, die über die Jahrzehnte aufgebaut wurden, können in den meisten Fällen teilweise oder vollständig in den neuen Tarif mitgenommen werden. Ob eine Gesundheitsprüfung erforderlich ist und in welchem Umfang die Rückstellungen angerechnet werden, hängt vom konkret angestrebten Zieltarif ab. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm bewertet die konkreten Wechseloptionen und zeigt auf, welche Kombinationen aus Leistung, Beitrag und Altersrückstellungen-Mitnahme für die persönliche Situation passen. Nutzen Sie die Gelegenheit: Jetzt anmelden.

Beitragserhöhung im Alter: Strategien für den AXA 141/18, 342/18, ZPRO AW

Dieser alte, geschlossene Tarif ist besonders anfällig für Beitragssprünge, weil die Risikogemeinschaft schrumpft und die verbleibenden Versicherten älter werden. Hinzu kommen steigende medizinische Leistungskosten und eine dünnere Kapitaldeckung. Die Kombination aus Alte-Welt-Status und Geschlossenheit führt typischerweise zu überdurchschnittlichen Prämiensteigerungen im Zeitverlauf, wie Sie in unserem Beitragserhöhungs-Chart nachvollziehen können.

Der Schlüssel liegt in der strategischen Nutzung des §204 VVG Tarifwechsels. Ein Wechsel zu einem stabileren oder jüngeren Tarif mit besserer Risikostruktur kann nicht nur die kommende Prämienerhöhung abfedern, sondern auch die längerfristige Beitragsentwicklung verbessern. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt, ob und wie ein solcher Wechsel machbar ist und welches Einsparpotenzial er bietet. Jetzt anmelden und eine individuelle Handlungsempfehlung von unserem PKV-Sachverständigen erhalten.

Häufige Fragen zum AXA 141/18, 342/18, ZPRO AW

Der Tarif erstattet ambulant bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen, 2,5-fach für technische, 1,3-fach für Labor). Stationär werden Privatarztbehandlung und Chefarzt (bis 5-fach bei persönlicher Chefarztleistung) im Zweibettzimmer abgedeckt. Zahn: 100% Zahnbehandlung, 60% Zahnersatz. Sehhilfen bis 825 Euro (Mehrstärkengläser), 30 Psychotherapie-Sitzungen zu 100%, danach 80%. Mit jährlichem Prophylaxe-Programm steigt der Zahnersatz-Prozentsatz. Jahresobergrenze Zahnersatz im 1. Jahr: 1.278,23 Euro.
Der Tarif ist geschlossen und nimmt keine Neuversicherten auf. Das bedeutet, dass die Risikogemeinschaft schrumpft und das Durchschnittsalter der Versicherten kontinuierlich steigt. Dies führt zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen, da die Kosten auf eine kleinere, älter werdende Gruppe verteilt werden. Bestandsversicherte können jedoch noch immer in andere AXA-Tarife wechseln und so ihre Prämie anpassen.
Der Selbstbehalt beträgt 1.325 Euro pro Versicherungsjahr. Dieser Betrag ist ein mittelhohes bis hohes Selbstbehalt-Niveau und wird auf alle Versicherungsleistungen (ambulant, stationär und Zahn) angerechnet. Die Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen, und Versicherte müssen diesen Betrag aus der eigenen Tasche tragen, bevor die Erstattung durch die AXA beginnt.
Ja, ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem anderen AXA-Tarif ist möglich. In vielen Fällen können Sie gleichwertige oder bessere Leistungen mit niedrigeren Beiträgen erhalten. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.
Das hängt von Alter, Gesundheitszustand und den verfügbaren Alternativen ab. Da dieser Tarif ein geschlossenes Produkt der Alten Welt mit hohem Selbstbehalt ist, profitieren Sie von einem Wechsel tendenziell dann, wenn Sie nach einem modernen Tarif mit niedrigerem SB und stabilerer Prämienentwicklung suchen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft, welche Wechseloptionen ohne Leistungsverzicht oder sogar mit Verbesserungen realisierbar sind und wie viel Sie konkret sparen können.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert