AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.325 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 141/18, 342/20, 541/18 AW im Überblick

Der geschlossene Bisex-Tarif AXA 141/18, 342/20, 541/18 AW ist ein Oldtimer-Tarif aus der Alten Welt, der Versicherte mit hohem Leistungsanspruch anspricht. Das Kernprofil: Erstattung bis zu GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen), Privatarztbehandlung im Krankenhaus inklusive Chefarztleistungen bis 5-fach, Zahnersatz zu 72 Prozent ohne Summenbegrenzung, psychotherapeutische Leistungen bis 30 Sitzungen pro Versicherungsfall zu 100 Prozent, Sehhilfen bis 825 EUR für Mehrstärkengläser sowie umfangreiche Hilfsmittelleistungen.

Dieser Tarif gehört seit Jahren zur geschlossenen Klasse, was bedeutet, dass die Risikogemeinschaft schrumpft und die Beitragsentwicklung durch demografische Verschiebungen unter Druck gerät. Innerhalb der AXA können Versicherte jedoch durch einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG häufig in moderne Tarife mit stabilerer Prämiendynamik wechseln, oft ohne vollständige erneute Gesundheitsprüfung und unter Anrechnung bestehender Altersrückstellungen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt, ob für Sie innerhalb des AXA PKV-Tarif-Portfolios günstigere oder gleichwertige Alternativen erreichbar sind. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre aktuelle Situation kostenfrei.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.325 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

141/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

141/18: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

141/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

141/18: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

141/18: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

141/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

141/18: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

342/20: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

342/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

342/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
90 %
Zahnersatz
72 %
Kieferorthopädie
81 %
Material- & Laborkosten
72 %
Gebührenordnung (Zahn)

541/18: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

541/18: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 90% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 72% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 81% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

541/18: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

541/18: Wird bei Zahnersatz empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 141/18, 342/20, 541/18 AW versichert?
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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was kennzeichnet einen geschlossenen Altwelt-Tarif bei der AXA?

Ein geschlossener Tarif wie der AXA 141/18, 342/20, 541/18 AW nimmt keine Neukunden auf und ist daher für externe Versicherungssuchende nicht mehr verfügbar. Allerdings können bestehende AXA-Versicherte gemäß §204 VVG intern in geschlossene Tarife wechseln, wenn sie optimieren möchten oder wechseln müssen. Die schrumpfende Versichertenzahl führt zu einer überproportionalen Kostenlastverteilung auf die verbleibenden Mitglieder, was Beitragserhöhungen begünstigt.

Geschlossene Tarife aus der Alten Welt wie dieser erhalten meist weniger Aufmerksamkeit in aktuellen Tarifvergleichen und sind in öffentlichen Datenbanken unterrepräsentiert. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über umfassende Kenntnisse auch solcher Alt-Tarife und kann prüfen, ob ein interner Wechsel zu besseren Konditionen oder günstigeren Prämien möglich ist.

Tarifwechsel nach §204 VVG: Ihre Chancen im AXA-Portfolio

Der §204 VVG regelt den internen Tarifwechsel innerhalb derselben Versicherungsgesellschaft. Ein Wechsel aus dem 141/18, 342/20, 541/18 AW kann in vielen Fällen ohne erneute Gesundheitsprüfung erfolgen; die bestehenden Altersrückstellungen werden in der Regel ganz oder teilweise mitgenommen. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Lassen Sie sich von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigen, was unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse innerhalb der AXA bereithält. Nutzen Sie die Chance, Ihre Prämienlast zu optimieren und dabei von bewährten Leistungen zu profitieren. Jetzt anmelden

Beitragserhöhungen im geschlossenen AXA-Tarif: Strategien dagegen

Der Grund für Beitragserhöhungen in einem geschlossenen Tarif wie dem AXA 141/18, 342/20, 541/18 AW ist die schrumpfende Versichertenzahl: Mit jedem Ausscheiden eines Mitglieds werden die medizinischen Kosten auf weniger Schultern verteilt, was das Risikokalkül verschärft. Hinzu kommen steigende Ausgaben für medizinische Leistungen und die Alterung des verbleibenden Kollektivs.

Eine gesteuerte Antwort ist der Tarifwechsel innerhalb der AXA zu einem jüngeren oder offeneren Tarif mit besserer Risikokalibrierung. Dies kann Ihre Prämie senken und gleichzeitig Ihre Leistungen bewahren oder sogar erweitern. Nutzen Sie den Beitragserhöhungs-Chart, um zu sehen, wie die Prämienentwicklung dieser Tariffamilie über mehrere Jahre verlaufen ist. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkret, welcher Wechsel wirtschaftlich sinnvoll ist. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum AXA 141/18, 342/20, 541/18 AW

Der Tarif erstattet ärztliche Leistungen bis zu GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach), technische und Laborleistungen mit reduzierten Sätzen (2,5-fach bzw. 1,3-fach). Ambulante Psychotherapie wird für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall zu 100 Prozent, danach zu 80 Prozent erstattet. Sehhilfen sind bis 825 EUR für Mehrstärkengläser abgedeckt. Im Zahnbereich trägt die Versicherung Zahnbehandlung zu 90 Prozent und Zahnersatz zu 72 Prozent ohne jährliche Summenbegrenzung. Die stationäre Behandlung erfolgt mit Privatarzt und Chefarztleistungen bis 5-fach GOÄ.
Der Tarif ist geschlossen, nimmt also keine neuen externen Kunden auf. Das hat zur Folge, dass die Versichertengemeinschaft schrumpft und weniger günstig kalkuliert werden kann. Dies führt regelmäßig zu höheren Beitragsanstiegen. Allerdings können bestehende AXA-Versicherte weiterhin in diesen Tarif wechseln, wenn sie ihn als Zielposition sehen oder von einem anderen AXA-Tarif aus optimieren.
Der Selbstbehalt beträgt 1.325 EUR pro Versicherungsjahr. Dies ist ein mittlerer bis höherer Selbstbehalt im PKV-Spektrum. Er gilt pro Versicherungsfall für ambulante und stationäre Behandlungen sowie Zahnersatz (mit Ausnahme von Zahnbehandlungen, die oft separat kalkuliert sind). Dieser Selbstbehalt dimensioniert den Eigenbetrag, den Sie bei größeren medizinischen Ausgaben tragen.
Ja, innerhalb der AXA können Sie einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG prüfen. In vielen Fällen sind solche Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit Mitnahme von Altersrückstellungen möglich. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft das konkret für Sie. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen realisierbar ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger einschätzen.
Das hängt von Ihrem Alter, Ihrem Gesundheitszustand und Ihren Leistungsansprüchen ab. In einem geschlossenen Altwelt-Tarif wie diesem ist die Beitragsbelastung vieler Versicherter besonders stark gestiegen. Ein Wechsel zu einem modernen offenen Tarif kann Ihre Prämie reduzieren, ohne dass Sie Leistungen verlieren. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihr individuelles Profil kostenlos und zeigt konkret auf, ob und welche Wechsel für Sie vorteilhaft sind.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert