AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.325 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 141/18, 342/20, 541/20 AW im Detail

Der geschlossene Bisex-Tarif 141/18, 342/20, 541/20 AW der AXA Krankenversicherung AG setzt auf Premium-Leistungen: GOÄ-Höchstsätze (bis 3,5-fach) für ambulante und stationäre Behandlungen, Privatarztbehandlung mit Chefarztleistungen bis zum 5-fachen Satz, und ein hohes Zahnersatz-Niveau mit 80 Prozent Kostenübernahme bei unbegrenztem Leistungsanspruch. Der Selbstbehalt von 1.325 Euro pro Jahr positioniert diesen Tarif im höheren Segment und reduziert die Prämie gegenüber vollständig freien Varianten.

Als Tarif der Alten Welt im geschlossenen Status richtet sich diese Lösung an Bestandsversicherte, die bereits im AXA-Bestand verankert sind; Neukunden haben keinen Zugang mehr. Die schrumpfende Risikogemeinschaft bedeutet häufig beschleunigte Beitragssprünge, was gerade bei diesem Premium-Tarif relevant wird. Allerdings eröffnet sich für bestehende AXA-Versicherte im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG die Möglichkeit, in günstigere Tarife derselben Versicherung zu optimieren und dabei oft Altersrückstellungen zu bewahren.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft, ob ein AXA PKV-Tarif moderner, günstiger oder leistungsstärker gewählt werden kann, um Ihre Beitragslast zu senken.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.325 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

141/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

141/18: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

141/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

141/18: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

141/18: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

141/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

141/18: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

342/20: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

342/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

342/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
90 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

541/20: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

541/20: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 90% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

541/20: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

541/20: Wird bei Zahnersatz empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif: Was bedeutet das für die AXA 141/18?

Der Tarif 141/18, 342/20, 541/20 AW der AXA ist nicht mehr für externe Neukunden zugänglich; die Risikogemeinschaft schrumpft kontinuierlich. Bestehende Versicherte im AXA-Bestand können jedoch gemäß §204 VVG in diesen und andere Tarife weiterhin intern wechseln. Diese Realität führt zu zwei Konsequenzen: Zum einen werden die Prämien durch die sinkende und älter werdende Risikogemeinschaft stärker belastet; zum anderen bietet sich Ihnen als Bestandskunde ein Optimierungsfenster, von dem externe Neukunden nicht profitieren.

Ältere, geschlossene Tarife wie dieser werden von vielen Versicherern nicht mehr aktiv kommuniziert oder in öffentlichen Listen gepflegt. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick solcher Alt-Tarife und kann Ihnen aufzeigen, welche verfügbaren Wechselziele zu Ihrer Situation und Ihrem Budget passen.

Tarifwechsel innerhalb der AXA: Möglichkeiten und Grenzen

Ein Tarifwechsel innerhalb der AXA erfolgt durch den §204 VVG Mechanismus: Sie wechseln einen Tarif beim gleichen Versicherer, nicht zu einer anderen Krankenversicherung. In vielen Fällen können dabei bestehende Altersrückstellungen übernommen werden, und häufig ist keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Allerdings: Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre persönliche Situation und zeigt auf, welche der verfügbaren AXA-Tarife zu Ihren Bedürfnissen und Ihrem Budget passen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse klärt, ob und wie ein rentabler Wechsel möglich ist: Jetzt anmelden

Beitragserhöhung bei Tarif 141/18, 342/20, 541/20 AW

Der geschlossene Status des AXA-Tarifs 141/18, 342/20, 541/20 AW verschärft das Beitragsrisiko. Geschlossene Tarife der Alten Welt profitieren nicht von Neuzugängen, die Risikogruppe schrumpft und altert stärker; hinzu kommen medizinische Kostensteigerungen, die auf die immer kleinere Gemeinschaft umgelegt werden. Das Ergebnis sind regelmäßig über dem Durchschnitt liegende Beitragssteigerungen.

Ein strategischer §204 VVG Tarifwechsel zu einem offenen oder moderner strukturierten AXA-Tarif kann diesen Druck häufig reduzieren. Neue Tarife der AXA profitieren tendenziell von stabilerer Altersstruktur und moderateren Kostensteigerungen. Werfen Sie einen Blick auf unseren Beitragserhöhungs-Chart, um die Dynamik für diese Versicherer nachzuvollziehen. Eine maßgeschneiderte Empfehlung bietet unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse - Jetzt anmelden, um Ihren optimalen AXA-Tarif zu finden.

Häufige Fragen zum AXA 141/18, 342/20, 541/20 AW

Der Tarif bietet GOÄ-Höchstsätze (bis 3,5-fach für ärztliche Leistungen, bis 2,5-fach für technische, bis 1,3-fach für Laborleistungen), 30 Psychotherapie-Sitzungen pro Fall zu 100%, danach 80%, Sehhilfen bis 825 EUR für Mehrstärkengläser, Privatarztbehandlung mit Chefarztleistungen bis 5-fach GOÄ, Zahnbehandlung zu 100%, Zahnersatz zu 80%, Kieferorthopädie zu 90%, und alternative Heilmethoden bis zur Schulmedizin-Kostendeckung.
Der Tarif ist geschlossen. Das bedeutet: Für externe Neukunden ist kein Zugang mehr möglich. Bestehende AXA-Versicherte können aber gemäß §204 VVG intern zu diesem oder anderen AXA-Tarifen wechseln. Geschlossene Alte-Welt-Tarife wie dieser sehen sich mit einer schrumpfenden Risikogemeinschaft konfrontiert, was regelmäßig zu überdurchschnittlichen Beitragssteigerungen führt.
Der Selbstbehalt beträgt 1.325 Euro pro Versicherungsjahr. Er gilt für alle Leistungsbereiche (ambulant, stationär, Zahnersatz, Psychotherapie). Dieser höhere Selbstbehalt positioniert den Tarif im Premium-Segment und reduziert die monatliche Prämie gegenüber Optionen ohne oder mit niedrigerem Selbstbehalt.
Ja, als AXA-Bestandsversicherter können Sie gemäß §204 VVG intern zu einem anderen AXA-Tarif wechseln. In vielen Fällen lassen sich die bestehenden Altersrückstellungen übernehmen und häufig ist keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft die Machbarkeit. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Das hängt von Ihrer Lebenssituation, Ihrem Alter und Gesundheitszustand sowie den verfügbaren Alternativtarifen ab. Der geschlossene Status und die Alte-Welt-Struktur führen oft zu Beitragssprüngen, die durch einen Wechsel zu modernerem AXA-Portfolio gemindert werden können. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet Ihre konkrete Situation und empfiehlt den optimalen Tarif, der Ihnen Einsparungen und Leistungsstärke zugleich bietet.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert