AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.325 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 141/18, 342/20, VITAL-Z AW im Detail

Ein geschlossener Bisex-Tarif der alten Welt aus dem AXA-Portfolio verbindet solide ambulante Leistungen mit stationärem Komfort. Der 141/18 deckt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ ab (3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen, 2,5-faches für technische, 1,3-faches für Labor). Stationär profitieren Versicherte von Chefarztbehandlung im Zweibettzimmer, und das Zahnmodul VITAL-Z erstattet Zahnbehandlung zu 100%, Zahnersatz zu 75%. Psychotherapie ist mit 30 Sitzungen zu 100% in den Leistungen enthalten. Der Selbstbehalt liegt bei 1.325 EUR pro Versicherungsjahr.

Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG bietet geschlossenen Tarif-Inhabern häufig Wechselmöglichkeiten zu aktuellen Produkten der AXA. Alte-Welt-Tarife wie dieser erleben zunehmende Beitragsdynamik durch eine schrumpfende Risikogemeinschaft und demografische Alterung. Ein bewusster Wechsel zu einem moderneren Tarif kann in vielen Fällen Prämien senken und dabei gleichwertige oder bessere Leistungen bewahren, ohne dass bestehende Altersrückstellungen verfallen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen, wie AXA-PKV-Tarife wirtschaftlicher werden können. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet Ihre aktuelle Situation und identifiziert die besten Optionen für Sie.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.325 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

141/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

141/18: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

141/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

141/18: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

141/18: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

141/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

141/18: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

342/20: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

342/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

342/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
75 %
Kieferorthopädie
75 %
Material- & Laborkosten
75 %
Gebührenordnung (Zahn)

VITAL-Z: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

VITAL-Z: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet (85%, wenn in den 3 vorangegangenen Versicherungsjahren jährlich Prophylaxe durchgeführt wurde)
  • Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 100% erstattet, danach zu 75%
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

VITAL-Z: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 5.000,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

VITAL-Z: Bei Zahnersatz über 1.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 141/18, 342/20, VITAL-Z AW versichert?
Jetzt Tarifwechsel prüfen lassen.

Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

  • 100% kostenfrei
  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
  • Stiftung Warentest Finanztest
  • Unabhängige Sachverständigen-Analyse
Anmeldung kostenfreie Tarifoptimierung
Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif: Was das für AXA-Versicherte bedeutet

Der AXA 141/18, 342/20, VITAL-Z AW steht nur noch für Bestandsversicherte offen und nimmt keine Neukunden mehr auf. Das bedeutet, dass die Versichertenpopulation kontinuierlich älter wird, was die Beitragsentwicklung in geschlossenen Kollektiven erfahrungsgemäß beschleunigt. Bestehende Versicherte desselben Versicherers können jedoch im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG weiterhin in günstigere oder besser ausgestattete Tarife der AXA wechseln - auch wenn diese formal offen sind.

Geschlossene Tarife werden von modernen Versicherer-Websites oft nicht mehr prominent kommuniziert. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kennt das gesamte AXA-Portfolio und kann auch ältere, geschlossene Tarife wie diesen vollständig bewerten und Ihnen zeigen, welche internen Alternativen in Ihrer Situation sinnvoll sind.

Tarifwechsel im AXA-Bestand: §204 VVG Optionen

Der §204 VVG regelt den internen Tarifwechsel innerhalb des gleichen Versicherers - in Ihrem Fall der AXA. Dabei werden Ihre bis zum Wechsel angesammelten Altersrückstellungen in vielen Fällen vollständig oder teilweise übernommen. Eine erneute Gesundheitsprüfung ist häufig nicht erforderlich, kann aber je nach Zieltarif und Konstellation notwendig sein. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Wechselalternativen bei der AXA. Lassen Sie sich von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm beraten, welche Tarife zu Ihrer Situation passen: Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse ist der erste Schritt - Jetzt anmelden.

Beitragserhöhung im AXA-Tarif 141/18, 342/20, VITAL-Z AW

Geschlossene Tarife der alten Welt wie dieser erleben überdurchschnittliche Beitragssprünge, weil die Versichertenpopulation demografisch überaltet und die Risikogemeinschaft schrumpft. Jährliche Erhöhungen von 5-10% sind in diesem Tarif-Segment keine Seltenheit. Hinzu kommen steigende medizinische Kosten und sinkende Kapitalerträge der Alterungsrückstellung. Ein aktiver Tarifwechsel kann diesem Druck entgegenwirken.

Der §204 VVG Wechsel zu einem modernen AXA-Tarif ist in der Regel ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich und sichert Ihre Altersrückstellungen oft vollständig. Die angebotenen Alternativen erhalten oder verbessern häufig Ihre bisherigen Leistungen. Nutzen Sie den Beitragserhöhungs-Chart der AXA, um die Entwicklung Ihrer Prämie nachzuverfolgen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm zeigt Ihnen im Rahmen von unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse, wie Sie mit einem optimierten Tarif wieder Sicherheit gewinnen: Jetzt anmelden.

Häufige Fragen zum AXA 141/18, 342/20, VITAL-Z AW

Der Tarif bietet ambulante Leistungen bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen, 2,5-fach für technische, 1,3-fach für Labor). Die Sehhilfen-Erstattung umfasst bis 650 EUR für Mehrstärkengläser, bis 825 EUR für mehrstärkenhaltige Kontaktlinsen. Psychotherapie wird 30 Sitzungen zu 100% und danach zu 80% erstattet. Im Zahnarztbereich deckt das VITAL-Z Modul Behandlung zu 100% und Zahnersatz zu 75% ab, mit jährlichen Höchstgrenzen zwischen 1.000 EUR (Jahr 1) und 5.000 EUR (Jahr 5). Stationär profitieren Sie von Chefarztbehandlung im Zweibettzimmer und stationärer Psychotherapie.
Der Tarif ist geschlossen - er nimmt seit Jahren keine Neuversicherten mehr auf. Das bedeutet, dass seine Versichertenpopulation kontinuierlich älter wird und sich damit die Beitragsentwicklung verschärft. Für Bestandsversicherte der AXA aber bleibt die wichtige Option bestehen, innerhalb des AXA-Portfolios zu moderneren, offenen Tarifen zu wechseln. Diese offenen Tarife profitieren von einer ausbalancierten Altersstruktur und tendieren zu moderateren Beitragssteigerungen.
Der Selbstbehalt beträgt 1.325 EUR pro Versicherungsjahr. Er wirkt sich auf ambulante, stationäre und zahnärztliche Leistungen aus. Diese moderate Selbstbeteiligung positioniert den Tarif im mittleren Selbstbehalt-Segment der AXA - nicht ganz ohne SB, aber auch nicht in der höchsten Kategorie. Der Selbstbehalt kann somit ein Ankerpunkt für Tarifoptimierungen sein: Ein Wechsel zu einem neueren Tarif mit gleichem oder reduziertem SB bei besserer Gesamtkostenrentabilität ist häufig realisierbar.
Ja, ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der AXA ist Ihr Wechselrecht. Dabei werden Ihre Altersrückstellungen in vielen Fällen komplett übernommen, eine Gesundheitsprüfung ist oft nicht erforderlich. Allerdings gelten bei jedem Wechsel individuelle Regeln. Die Frage, ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft Ihre konkrete Situation und zeigt Ihnen verfügbare Alternativen.
Das hängt stark von Ihrer persönlichen Situation ab. Besonders wer jung ist, einen stabilen Gesundheitsstatus hat oder bereits geraume Zeit im Tarif versichert ist, profitiert oft erheblich von einem Wechsel zu einem modernen, offenen AXA-Tarif. Die hohe Beitragsbelastung des geschlossenen Kollektivs und die demografische Struktur deuten auf steigende Prämiensprünge hin - ein Wechsel kann diesen Druck senken. Allerdings spielen auch persönliche Leistungspräferenzen (Zahnersatz-Prozentsatz, Selbstbehalt, Zimmertyp) eine Rolle. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre Konstellation und empfiehlt konkret, ob und wohin ein Wechsel für Sie rentabel ist.

Ähnliche AXA - DBV-Tarife

AXA: 141/18, 342/20, Z 100/ZS 60 AW
● Geschlossen ⊖ Bisex
SB: 1.325 € · 60% Zahn · Zweibett
Tarifdetails ansehen →
AXA: 141/18, 343/16, 540/12 AW
● Geschlossen ⊖ Bisex
SB: 1.325 € · 60% Zahn · Mehrbett
Tarifdetails ansehen →
AXA: 141/18, 342/20, ZPRO AW
● Geschlossen ⊖ Bisex
SB: 1.325 € · 60% Zahn · Zweibett
Tarifdetails ansehen →

ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert