AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.325 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

Der AXA 141/18, 342/20, Z 100/ZS 60 AW im Profil

Der geschlossene Bisex-Tarif AXA 141/18, 342/20, Z 100/ZS 60 AW kombiniert eine substanzielle Absicherung mit einem Selbstbehalt von 1.325 Euro pro Versicherungsjahr. Die ambulante Versorgung folgt den Höchstsätzen der GOÄ (bis 3,5-fach für ärztliche Leistungen), stationär erhält der Versicherte Chefarztbehandlung im Zweibettzimmer mit erweiterten Leistungen bis zur 5-fachen GOÄ bei persönlichen Chefarztleistungen. Die Zahnversicherung erstattet bis 511,29 Euro pro Jahr vollständig und danach zu 60%, mit Kieferorthopädie und Implantaten eingeschlossen.

Als geschlossener Tarif aus der Alten Welt nimmt dieser Tarif keine neuen, externen Kunden mehr auf, doch bestehende Versicherte der AXA können durch einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG weiterhin Zugang erhalten. Die schrumpfende Risikogemeinschaft führt in geschlossenen Tarifen häufig zu spürbaren Beitragserhöhungen, was für Bestandsversicherte ein Anlass ist, Optimierungspotenziale zu prüfen. Psychotherapie, Sehhilfen bis 825 Euro je nach Stärke und umfangreiche Hilfsmittelversorgung sind mitversichert.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm offenbart, ob dieser AXA PKV-Tarif für Ihre aktuelle Situation noch optimal positioniert ist oder ein Wechsel sinnvoll sein könnte.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.325 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

141/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

141/18: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

141/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

141/18: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

141/18: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

141/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

141/18: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

342/20: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

342/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

342/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

Z 100/ZS 60: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

Z 100/ZS 60: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird erstattet
  • Kieferorthopädie wird erstattet

Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie werden zusammen bis 511,29 EUR pro Jahr zu 100% erstattet, danach zu 60%

  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

Z 100/ZS 60: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.278,23EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.556,46EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.834,69EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 5.112,92EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 6.391.15EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Z 100/ZS 60: Bei Zahnersatz erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 141/18, 342/20, Z 100/ZS 60 AW versichert?
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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was unterscheidet geschlossene Tarife wie den AXA 141/18 von offenen Tarifen?

Der AXA 141/18, 342/20, Z 100/ZS 60 AW ist nicht mehr für Neukunden zugänglich, doch Bestandsversicherte der AXA können über die §204 VVG Tarifwechsel-Regelung in diesen Tarif wechseln. Dies ist eine Besonderheit, die vielen Versicherten unbekannt ist: Geschlossene Tarife sind zwar nach außen versperrt, intern aber oft noch erreichbar. Die Risikogemeinschaft solcher Tarife schrumpft kontinuierlich, da Versicherte ausscheiden und keine Neuzugänge erfolgen. Dies führt zu einer demografisch älteren Versichertengruppe und damit zu überdurchschnittlichen Beitragssteigerungen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick über geschlossene und offene Tarife sowie die Wechselmöglichkeiten für Bestandsversicherte. Geschlossene Tarife aus früheren Jahrzehnten werden von Versicherern oft nicht aktiv kommuniziert, weshalb viele Versicherte ihre Optionen nicht kennen. Eine persönliche Analyse zeigt schnell, ob ein Wechsel aus diesem Tarif in einen offeneren, stabilere Beiträge erwartenden Tarif vorteilhaft sein kann.

Tarifwechsel bei der AXA: Was ist innerhalb des gleichen Versicherers möglich?

Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG bleibt Ihnen als Versicherter bei der AXA offen. Ein Wechsel zu einem anderen Tarif der AXA kann Ihre Beitragslast in vielen Fällen senken und Ihnen Zugang zu modernen Tarifgenerationen verschaffen. Altersrückstellungen werden in den meisten Fällen übernommen, und häufig entfallen erneute Gesundheitsprüfungen. Allerdings hängt dies im Einzelfall von den Tarifkonditionen ab: Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre individuelle Situation und zeigt auf, welche Tarifwechsel-Szenarien innerhalb der AXA für Sie rentabel sein könnten. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft alle Aspekte: Beitragseinsparungen, Leistungsvergleiche und Altersrückstellungskonten. Jetzt anmelden und eine professionelle Bewertung Ihrer Situation erhalten.

Beitragserhöhungen im AXA 141/18: Ursachen und Ausweg durch §204 VVG

Der AXA 141/18 ist Teil eines geschlossenen Bestandskollektivs aus der Alten Welt, was zweierlei bedeutet: Erstens fehlt ein kontinuierlicher Zustrom jüngerer Versicherter, die die Altersstruktur verjüngen würden. Zweitens altert die verbleibende Gruppe, und medizinische Leistungen steigen. Diese Kombination führt zu Beitragserhöhungen, die über dem Durchschnitt offener Tarife liegen. Hinzu kommen steigende Arzthonorare und Zahnersatzkosten, die auch dieser Premium-Tarif abfedern muss.

Der §204 VVG Tarifwechsel bietet einen konkreten Ausweg: Oft sind modernere Tarife der AXA mit besserer Altersstruktur und stabileren Kalkulationen verfügbar, bei denen in der Regel ein Wechsel ohne erhebliche Gesundheitsprüfung möglich ist und Sie von niedrigeren Beiträgen profitieren. Werfen Sie einen Blick auf den Beitragserhöhungs-Chart, um die Entwicklung bei der AXA nachzuvollziehen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Alternativen auf. Jetzt anmelden und eine individualisierte Handlungsempfehlung erstellen lassen.

Häufige Fragen zum AXA 141/18, 342/20, Z 100/ZS 60 AW

Dieser Tarif erstattet ambulante Leistungen bis zu den 3,5-fachen GOÄ-Höchstsätzen für ärztliche Leistungen, technische bis zur 2,5-fachen und Laborleistungen bis zur 1,3-fachen GOÄ. Sehhilfen werden bis 825 Euro bei stärkerer Sehbehinderung (ab ±6 Dioptrien) je Brillenpaar erstattet, Psychotherapie mit 30 Sitzungen pro Fall zu 100% und danach 80%. Stationär zahlt der Tarif Chefarztbehandlung im Zweibettzimmer, bei persönlichen Chefarztleistungen bis zur 5-fachen GOÄ. Zahnbehandlung und Zahnersatz werden bis 511,29 Euro pro Jahr voll erstattet, danach zu 60%. Der Selbstbehalt beträgt 1.325 Euro pro Jahr.
Dieser Tarif ist geschlossen. Das bedeutet, dass die AXA für diesen Tarif keine neuen, externen Kunden mehr annimmt. Allerdings bleibt bestandsversicherten AXA-Kunden der Weg offen, über einen §204 VVG internen Tarifwechsel einzusteigen. Die Risikogemeinschaft ist stabil bei den Bestandsversicherten, altert aber kontinuierlich, was zu Beitragserhöhungen führen kann, die oft über dem Durchschnitt offener Tarife liegen.
Der jährliche Selbstbehalt beträgt 1.325 Euro und wird pro Versicherungsjahr berechnet. Ein hohes Selbstbeteiligungsniveau wie dieses positioniert den Tarif als Versicherung gegen existenzielle Gesundheitsrisiken, reduziert aber die Erstattungen bei kleineren Behandlungen deutlich. Der Selbstbehalt fällt sowohl im ambulanten als auch stationären Bereich an, einschließlich Zahnarzt und Psychotherapie.
Ja, als AXA-Versicherter können Sie von Ihrem Recht auf internen Tarifwechsel nach §204 VVG Gebrauch machen. Dies bedeutet, dass Sie innerhalb der AXA zu einem anderen Tarif mit potenziell niedrigerem Beitrag wechseln können. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft konkrete Alternativen. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Das hängt von Ihrem persönlichen Profil ab. Wenn Sie unter den Beitragserhöhungen dieses geschlossenen Tarifes leiden und gleichzeitig Ihren Gesundheitszustand stabil einschätzen, kann ein Wechsel zu einem moderneren, offeneren AXA-Tarif Ersparnis bringen und die Altersstruktur Ihrer neuen Risikogemeinschaft verbessern. Besonders wenn Ihre Inanspruchnahme unter dem Selbstbehalt bleibt oder Sie bereit sind, ihn neu zu verhandeln, ist eine Analyse sinnvoll. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft, ob ein Wechsel in Ihrem Fall realistisch und vorteilhaft ist.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert