AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.325 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 141/18, 342/20, ZPRO AW im Profil

Der geschlossene Bisex-Tarif AXA 141/18, 342/20, ZPRO AW kombiniert großzügige Leistungsgrenzen mit moderaten Selbstbeteiligungen. Die Versorgung wird nach Höchstsätzen der GOÄ erstattet: bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen und bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen. Die stationäre Behandlung erfolgt im Zweibettzimmer mit Privatarztbehandlung und Chefarztleistungen bis zum 5-fachen GOÄ-Satz. Im Zahnbereich deckt der Tarif Zahnbehandlung zu 100 Prozent ab, Zahnersatz zu 60 Prozent, mit Optionen zur Steigerung durch regelmäßige Prophylaxe.

Als geschlossener Bestandstarif der Alten Welt ist dieser Tarif nicht mehr für Neukunden zugänglich, was in einem schrumpfenden Versichertenkollektiv mündet und oft zu Beitragserhöhungen führt. Dies macht eine Überprüfung von Optimierungsmöglichkeiten besonders relevant. Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG bietet bestehenden Versicherten der AXA die Chance, in neuere oder kostengünstiger kalkulierte Tarife zu wechseln, häufig ohne Leistungsverzicht und oft mit moderateren Beitragssätzen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft gezielt, welche Alternativen für Ihren AXA PKV-Tarif infrage kommen.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.325 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

141/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

141/18: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

141/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

141/18: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

141/18: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

141/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

141/18: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

342/20: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

342/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

342/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

ZPRO: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

ZPRO: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, max. 4 Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet. Mit jährlichem Prophylaxeprogramm des Versicherers steigt der Erstattungsprozentsatz um 5%-Punkte pro Jahr auf max. 100%
  • Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird bei Behandlungsbeginn bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 60% erstattet (bei Unfall entfällt die Altersgrenze). Mit jährlichem Prophylaxeprogramm des Versicherers steigt der Erstattungsprozentsatz um 5%-Punkte pro Jahr auf max. 100%
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

ZPRO: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.278,23EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.556,46EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.834,69EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 5.112,92EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 6.391.15EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

ZPRO: Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 141/18, 342/20, ZPRO AW versichert?
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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was macht den geschlossenen AXA-Tarif aus?

Ein geschlossener Tarif nimmt keine neuen, externen Kunden auf. Das heißt: Der Versicherungsbestand wird nicht mehr aktiv vermehrt, stattdessen schrumpft die Risikogemeinschaft durch Sterblichkeit, Kündigungen oder Wechsel. Das führt zwangsläufig zu höheren Aufschlägen für die verbleibenden Versicherten, um die Kostendeckung zu wahren. Der AXA 141/18, 342/20, ZPRO AW ist ein typischer Alte-Welt-Tarif aus dieser Kategorie und zeigt dementsprechend bereits über viele Jahre hinweg steigende Prämienentwicklung.

Für bestehende Versicherte bedeutet der geschlossene Status jedoch nicht, dass Optimierung ausgeschlossen ist. Im Gegenteil: Der Tarifwechsel innerhalb der AXA bleibt möglich. Moderne, offene Tarife desselben Versicherers verfügen über ausgewogenere Altersstrukturen und deswegen oft über gedämpftere Beitragssteigerungen. Besonders geeignet für Versicherte, die mit ihrer aktuellen Prämienentwicklung unzufrieden sind.

Tarifwechsel: Wie der §204 VVG-Wechsel bei der AXA funktioniert

Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG ist ein Recht, das allen AXA-Versicherten zusteht, unabhängig davon, ob ihr aktueller Tarif offen oder geschlossen ist. Der Wechsel findet ausschließlich innerhalb der AXA statt. In vielen Fällen können bestehende Altersrückstellungen vollständig oder teilweise übernommen werden, was die Wechselkosten senkt. Häufig ist auch kein neues Screening erforderlich, oder dieses fällt weniger umfassend aus. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert die verfügbaren Alternativtarife bei der AXA und zeigt auf, wo Einsparungen oder Leistungsverbesserungen realistisch sind. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft transparent, wie der Wechsel für Ihre Situation aussieht. Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im AXA 141/18: Strategien und Wechselalternativen

Der geschlossene Alte-Welt-Tarif 141/18 zeigt typischerweise ein steigendes Prämienaufkommen, da die Risikogemeinschaft kontinuierlich schrumpft und gleichzeitig medizinische Kostentrends anhalten. Das Versichertenkollektiv wird älter, was die Leistungsausgaben pro Kopf erhöht und die verfügbaren Rückstellungserträge vermindert. Diese Dynamik führt regelmäßig zu zweistelligen Steigerungen.

Ein gezielter Tarifwechsel innerhalb der AXA kann diese Spirale unterbrechen: Offene oder jüngere Tarife profitieren von einer besser ausbalancierten Altersverteilung und bieten oft Raum für Prämienersparnis. Vergleichen Sie die aktuelle Entwicklung mit unserer Analyse. Der Beitragserhöhungs-Chart zeigt, wie sich die Beiträge über die Jahre entwickelt haben. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft konkret, welcher Tarif für Sie wirtschaftlicher wird. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum AXA 141/18, 342/20, ZPRO AW

Der Tarif deckt ambulante ärztliche Leistungen bis zu 3,5-facher GOÄ ab. Psychotherapie wird 30 Sitzungen pro Fall zu 100 Prozent und danach zu 80 Prozent erstattet. Sehhilfen werden bis zu 825 Euro (Mehrstärkengläser bis 6 Dioptrien) oder bis zu 935 Euro (Mehrstärkengläser über 6 Dioptrien) bezuschusst, Kontaktlinsen analog. Stationär erfolgt die Behandlung im Zweibettzimmer mit privatärztlicher Versorgung. Zahnbehandlung ist zu 100 Prozent gedeckt, Zahnersatz zu 60 Prozent (steigerbar bis 100 Prozent durch Prophylaxe). Die jährliche Summenbegrenzung im Zahnbereich beträgt im 1. Versicherungsjahr 1.278,23 Euro, im 5. Jahr 6.391,15 Euro.
Der Tarif ist seit längerem geschlossen für Neukunden. Das Versichertenkollektiv wird durch Ausscheiden und Altersfortschritt kleiner und älter, was typischerweise zu steigenden Beitragszuschlägen führt. Bestehende Versicherte profitieren jedoch von ihrer Altersrückstellung und können durch einen Tarifwechsel innerhalb der AXA oft in kostengünstiger kalkulierte Tarife wechseln.
Der Selbstbehalt beträgt 1.325 Euro pro Versicherungsjahr. Er liegt im höheren Bereich der PKV-Spanne und gilt für ambulante ärztliche Leistungen sowie für Zahnbehandlung und Zahnersatz. Der hohe Selbstbehalt wird durch großzügige Leistungsgrenzen (GOÄ-Höchstsätze, hohe Zahnersatzquoten) kompensiert.
Ja, als AXA-Versicherter haben Sie das Recht auf einen Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der AXA. Viele alternative Tarife bieten Einsparungen, besonders wenn sie offene oder jüngere Bestände sind. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft konkret, wo Ersparnis mit gleichbleibender oder besserer Deckung realistisch ist. Die Frage, ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Besonders für Versicherte, die über Jahre hinweg regelmäßige zweistellige Beitragssteigerungen erleben und deren Selbstbehalt von 1.325 Euro bereits als belastend empfunden wird. Auch wer ein Zweibettzimmer in Kauf nehmen kann und damit zu einem günstigeren Tarif mit Einsparungspotenzial bereit ist, profitiert oft vom Wechsel. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet für Ihre persönliche Situation, ob ein Tarifwechsel sinnvoll ist und welche Alternativen die beste Bilanz aus Prämie und Leistung bieten.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert