AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.325 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 141/18, 343/16, 540/12 AW im Detail

Der geschlossene Bisex-Tarif der AXA 141/18, 343/16, 540/12 AW richtet sich an Bestandsversicherte des gleichen Unternehmens und kombiniert eine solide Leistungsausstattung mit einem moderaten Sicherheitsniveau. Der Tarif erstattet ambulante Leistungen bis zu den Höchstsätzen der GOÄ (bis 3,5-fach für ärztliche Leistungen), ergänzt um Privatarztbehandlung im Krankenhaus mit erweiterten Chefarzt-Leistungen und eine 60-Prozent-Zahnersatz-Deckung ohne jährliche Summenbegrenzung. Mit einem Selbstbehalt von 1.325 Euro jährlich positioniert sich der Tarif im höheren Segment und richtet sich an Versicherte, die Wert auf umfassende Leistungen legen und einen größeren Eigenanteil tragen können.

Als geschlossener Tarif steht der 141/18, 343/16, 540/12 AW nur Bestandsversicherten der AXA zur Verfügung; eine interne Tarifoptimierung nach §204 VVG bleibt aber innerhalb der AXA möglich. Viele solcher geschlossenen Altgruppen erleben in ihren Risikogemeinschaften ein Ausscheiden jüngerer Versicherter und eine demografische Alterung, was in der Regel zu überdurchschnittlichen Beitragssteigerungen führt. Gerade deshalb lohnt sich häufig ein Wechsel zu einem günstigeren AXA-Tarif mit gleichwertigen oder besseren Leistungen - sofern die Gesundheitsprüfung und die Übernahme der Altersrückstellungen im Einzelfall möglich sind.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm deckt auf, ob für Sie als AXA-Versicherter ein optimierter AXA PKV-Tarif infrage kommt und welche Chancen ein interner Tarifwechsel für Sie bereithält.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.325 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

141/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

141/18: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

141/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

141/18: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

141/18: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

141/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

141/18: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

343/16: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

343/16: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

343/16: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
60 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

540/12: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

540/12: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 60% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

540/12: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

540/12: Wird bei Zahnersatz empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 141/18, 343/16, 540/12 AW versichert?
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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif: Was bedeutet das für den AXA-Versicherten?

Der AXA 141/18, 343/16, 540/12 AW ist als geschlossener Bestandstarif nicht mehr für Neuanträge externer Versicherter zugänglich. Allerdings können Sie als bereits bei der AXA versicherter Kunde den Tarif über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in andere AXA-Tarife optimieren - ohne die AXA zu wechseln. Die Risikogemeinschaft dieses Altentarifs schrumpft kontinuierlich, da keine neuen Mitglieder eintreten und Alterungsprozesse voranschreiten. Dies belastet typischerweise die Beitragsentwicklung überdurchschnittlich.

Geschlossene Tarife dieser Größenordnung werden von AXA nicht mehr aktiv in der Öffentlichkeit kommuniziert; der Tarif ist häufig nur noch in der Bestandsverwaltung präsent. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über umfangreiche Kenntnisse auch solcher Alt-Tarife und kann konkret einschätzen, ob ein Tarifwechsel zu besseren Bedingungen oder zur Kostenersparnis führt und welche AXA-Alternativen für Sie geeignet sind.

Tarifwechsel innerhalb der AXA: Ihre Chancen mit §204 VVG

Ein interner Tarifwechsel bei gleichbleibender AXA ermöglicht es, von häufig günstigeren oder leistungsstärkeren Tarifen zu profitieren. Im Regelfall können Ihre bisherigen Altersrückstellungen übernommen werden, und die Gesundheitsprüfung entfällt oft ganz - doch nicht in jedem Einzelfall. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Der Weg zum optimierten Tarif beginnt mit einer detaillierten Analyse Ihrer Leistungsanforderungen und Ihrer finanziellen Situation. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm setzt genau dort an und zeigt Ihnen konkrete Wechselmöglichkeiten bei der AXA. Jetzt anmelden und erfahren Sie Ihre Optionen.

Beitragserhöhungen im AXA 141/18, 343/16, 540/12 AW - Ein Ausweg mit Tarifoptimierung

Der hohe Selbstbehalt von 1.325 Euro macht diesen AXA-Tarif zu einem leistungsstarken, aber auch beitragssensitiven Produkt. Die geschlossene Risikogemeinschaft wird durch Wegfall von Jüngeren und zunehmende Alterung belastet - ein Faktor, der regelmäßig zu kräftigen Beitragssprüngen führt. Gleichzeitig treiben allgemeine medizinische Kostensteigerungen die Beitragsdynamik voran, selbst wenn der Leistungsumfang stabil bleibt.

Ein interner Tarifwechsel zu einem AXA-Tarif mit niedrigerem Selbstbehalt oder besserer Risikokalkulation kann in vielen Fällen die Prämie senken und erhöht gleichzeitig die Eigenbeteiligung im Krankheitsfall - ein sinnvoller Kompromiss für Versicherte, die über die jährliche Kostenlast besorgt sind. Sehen Sie sich den Beitragserhöhungs-Chart an und vergleichen Sie die Entwicklung Ihres Tarifs mit potenziellen Alternativen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse arbeitet konkrete Wechselempfehlungen heraus und zeigt Ihnen, welche AXA-Tarife zu Ihrem Profil und Budget passen: Jetzt anmelden.

Häufige Fragen zum AXA 141/18, 343/16, 540/12 AW

Der Tarif deckt ambulante Leistungen bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz für ärztliche Dienste ab. Im Zahnbereich werden Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie zu 60 Prozent ohne Jahresgrenze erstattet. Psychotherapie: 30 Sitzungen pro Fall zu 100 Prozent, danach 80 Prozent. Sehhilfen bis 825 Euro für Mehrstärkengläser (ab ±6 Dioptrien). Stationär: Privatarzt plus Chefarzt bis 5-fach GOÄ bei persönlich erbrachten Leistungen. Selbstbehalt: 1.325 Euro jährlich.
Der Tarif ist geschlossen und nimmt keine Neuversicherten auf. Dies gilt für externe Interessenten, nicht für AXA-Bestandsversicherte: Sie dürfen über §204 VVG intern wechseln. Die geschlossene Risikogemeinschaft schrumpft und altert überdurchschnittlich, was die Beitragssteigerungen beschleunigt. Ein gezielter Tarifwechsel zu einem offenen oder moderneren AXA-Tarif kann diesem Trend entgegenwirken.
Der jährliche Selbstbehalt beträgt 1.325 Euro pro Versicherungsjahr. Er gilt für alle Versicherungsbereiche - ambulant, stationär und Zahn - und ist damit im höheren Segment positioniert. Ein solcher Selbstbehalt reduziert die Beitragslast erheblich, erfordert aber vom Versicherten eine entsprechende finanzielle Eigenverantwortung bei Arztbesuchen und Zahnbehandlungen.
Ja, ein interner Tarifwechsel bei AXA ist nach §204 VVG möglich. In vielen Fällen können Ihre Altersrückstellungen übernommen werden, und häufig ist keine erneute Gesundheitsprüfung nötig - aber nicht in jedem Fall. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Wechseloptionen. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich durch unseren PKV-Sachverständigen erfolgen.
Das hängt von Ihrem Alter, Ihrem Gesundheitszustand und Ihren aktuellen Beiträgen ab. Die geschlossene Risikogemeinschaft dieses Altentarifs sieht überdurchschnittliche Erhöhungen voraus, wodurch ein Wechsel zu einem moderneren, offenen AXA-Tarif oft attraktiv wird - besonders wenn Sie einen niedrigeren Selbstbehalt bevorzugen oder eine bessere Zahndeckung suchen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihr individuelles Profil und empfiehlt konkrete Alternativen, die zu Ihnen passen.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert