AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.325 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

Steckbrief: AXA 141/18, 343/16, 541/18 AW

Der geschlossene Bisex-Tarif AXA 141/18, 343/16, 541/18 AW gehört zur Alten Welt und kombiniert eine solide medizinische Versorgung mit moderaten Selbstbeteiligungen. Mit einem jährlichen Selbstbehalt von 1.325 EUR, Erstattung bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen), Chefarztbehandlung im Krankenhaus und einer Zahnersatz-Leistung von 72 Prozent richtet sich dieser Tarif an Bestandsversicherte der AXA, die umfassenden Schutz schätzen und bereit sind, eine moderate Eigenbeteiligung zu tragen.

Geschlossene Tarife der Alten Welt erleben derzeit eine besondere Situation: Die Risikogemeinschaft schrumpft, während die Alterungsstruktur zu steigenden Beitragssätzen führt. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem moderneren oder offenen AXA-Tarif kann in vielen Fällen zu Prämieneinsparungen führen und dabei gleichwertige oder sogar bessere Leistungen bewahren. Die Altersrückstellungen werden häufig übernommen, eine erneute Gesundheitsprüfung ist nicht immer erforderlich.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen, ob ein optimierter AXA PKV-Tarif für Ihre Situation geeignet ist.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.325 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

141/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

141/18: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

141/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

141/18: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

141/18: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

141/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

141/18: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

343/16: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

343/16: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

343/16: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
90 %
Zahnersatz
72 %
Kieferorthopädie
81 %
Material- & Laborkosten
72 %
Gebührenordnung (Zahn)

541/18: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

541/18: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 90% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 72% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 81% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

541/18: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

541/18: Wird bei Zahnersatz empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 141/18, 343/16, 541/18 AW versichert?
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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

  • 100% kostenfrei
  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Bisex-Tarif: Was das für Ihre Versicherung bedeutet

Der AXA 141/18, 343/16, 541/18 AW ist ein geschlossener Tarif, das heißt, die AXA nimmt in diesen Tarif keine Neukunden von außen mehr auf. Bestehende Versicherte der AXA können jedoch über einen internen Tarifwechsel gemäß §204 VVG weiterhin in solche Tarife wechseln und von ihren Leistungszuschnitten profitieren. Die schrumpfende Versichertengemeinschaft führt jedoch zu einer steigenden Kostenlast pro Versicherten und ist ein Grund für die überdurchschnittliche Beitragserhöhung in älteren Bestandstarifen.

Ältere geschlossene Tarife dieser Alten Welt werden oft nicht mehr aktiv von Versicherern beworben oder in öffentliche Tarifvergleiche aufgenommen. Hier ist unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm eine wertvolle Ressource: Er verfügt über einen umfassenden Überblick über die verfügbaren Wechseloptionen auch bei der AXA und kann gezielt aufzeigen, welche moderneren Tarife zu besseren Bedingungen zur Verfügung stehen.

Tarifwechsel bei der AXA: Optimierungsmöglichkeiten nutzen

Wenn Sie im AXA 141/18, 343/16, 541/18 AW versichert sind, haben Sie das Recht auf einen internen Tarifwechsel bei der AXA. Dabei können Sie zu einem anderen AXA-Tarif wechseln, ohne den Versicherer zu verlassen. In vielen Fällen werden Ihre bisherigen Altersrückstellungen anteilig übernommen. Die Frage, ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist, hängt vom Zieltarif ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm steht Ihnen zur Seite und zeigt auf, welche AXA-Tarife Ihren aktuellen Bedürfnissen entsprechen und wie Sie Ihre Prämie optimieren können. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse offenbart die realistischen Einsparpotenziale für Ihren persönlichen Fall. Jetzt anmelden

Beitragserhöhungen im AXA 141/18, 343/16, 541/18 AW verstehen und handeln

Der AXA 141/18, 343/16, 541/18 AW ist ein Produkt der Alten Welt, und diese älteren Tarife treffen auf zwei Kostendrücke zugleich: Zum einen sinkt die Versichertengemeinschaft aufgrund des geschlossenen Status, was die Kostenbelastung pro Versicherten erhöht. Zum anderen steigen die medizinischen Kosten kontinuierlich. Die Folge sind Beitragserhöhungen, die oft spürbar ausfallen. Dies ist nicht ungewöhnlich, sondern ein strukturelles Merkmal solcher Tarife.

Genau hier bietet ein Tarifwechsel oft Entlastung. In vielen Fällen können Sie durch einen Wechsel zu einem moderneren AXA-Tarif Ihre monatliche Last reduzieren, häufig ohne nennenswerte Leistungseinbußen oder sogar mit erweiterten Leistungen. Den aktuellen Trend bei der AXA können Sie im Beitragserhöhungs-Chart nachvollziehen und mit anderen Tarifen vergleichen. Nutzen Sie unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zur gezielten Optimierung: Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum AXA 141/18, 343/16, 541/18 AW

Der Tarif erstattet ambulante ärztliche Leistungen bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz, Laborleistungen bis zum 1,3-fachen Satz. Psychotherapie wird mit 100 Prozent für 30 Sitzungen pro Fall, danach mit 80 Prozent erstattet. Sehhilfen sind mit bis zu 650 EUR für Mehrstärkengläser (bei bis +/- 6 Dioptrien) und bis zu 825 EUR (ab +/- 6 Dioptrien) abgedeckt. Zahnbehandlung wird zu 90 Prozent, Zahnersatz zu 72 Prozent erstattet, ohne jährliche Höchstsumme. Stationär erfolgt Privatarztbehandlung mit Chefarztbehandlung bis zum 5-fachen Satz. Der Selbstbehalt liegt bei 1.325 EUR jährlich.
Der Tarif ist geschlossen. Das bedeutet, dass die AXA keine neuen Kunden von außen mehr in diesen Tarif aufnimmt. Für bestehende AXA-Versicherte bleibt die Option eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG erhalten. Die schrumpfende Versichertengemeinschaft führt jedoch zu steigenden Beitragssätzen, da die Kosten auf weniger Schultern verteilt werden. Dies ist typisch für ältere, geschlossene Tarife und ein häufiger Grund, innerhalb der AXA zu optimieren.
Der jährliche Selbstbehalt beträgt 1.325 EUR pro Versicherungsjahr. Er gilt für ambulante und stationäre Leistungen sowie für Zahnbehandlung. Diese Summe ist im Segment der Alte-Welt-Tarife ein moderater Wert, was bedeutet, dass Sie erst nach Erreichen dieser Grenze vollständige Erstattung erhalten. Die Höhe ist für Versicherte mit geplanten Behandlungen eine wichtige Planungsgröße.
Ja, als AXA-Versicherter haben Sie das Recht auf einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem anderen AXA-Tarif. In vielen Fällen können dabei Ihre bisherigen Altersrückstellungen übernommen werden. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist, hängt vom Zieltarif ab. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse gibt Ihnen Klarheit über die realistischen Wechseloptionen. Die Frage, ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Für viele Versicherte lohnt sich ein Wechsel sehr. Der Tarif ist Alte Welt und geschlossen, was strukturell zu höheren Beitragssteigerungen führt. Je älter die Risikogemeinschaft wird, desto mehr wirkt sich das auf Ihre Prämie aus. Falls Ihre aktuelle Lebenssituation gesundheitlich stabil ist, kann ein Wechsel zu einem offenen oder moderneren AXA-Tarif deutliche Einsparungen bringen, häufig bei gleichwertigen oder besseren Leistungen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre individuelle Situation und zeigt konkrete Alternativen auf.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert