AXA 141/18, 343/16, 544/20 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
AXA 141/18, 343/16, 544/20 AW im Überblick
Der geschlossene Bisex-Tarif AXA 141/18, 343/16, 544/20 AW gehört zur älteren Welt von AXA und richtet sich an Bestandsversicherte des Hauses, die einen umfassenden Schutz mit überdurchschnittlichen Leistungen vereinigen möchten. Mit einem Selbstbehalt von 1.325 EUR pro Versicherungsjahr kombiniert dieser Tarif Erstattungen bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen), vollständige Zahnbehandlung (100%), eine 50%-Erstattung von Zahnersatz und Privatarztbehandlung im Krankenhaus. Psychotherapie ist bis zu 30 Sitzungen zu 100% abgedeckt, danach mit 80% Erstattung. Die Mehrbettzimmer-Option und die breite Absicherung von Sehhilfen, Hilfsmitteln sowie Naturheilverfahren unterstreichen den Leistungsumfang.
Als geschlossener Tarif der älteren Welt eröffnet sich für bestehende Versicherte im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG ein bedeutendes Optimierungspotenzial. Häufig sind Wechsel in jüngere Tarife mit moderaterer Beitragsentwicklung möglich, ohne dass die erworbenen Altersrückstellungen verloren gehen. Die schrumpfende Risikogemeinschaft dieses geschlossenen Tarifs führt allerdings dazu, dass Beitragserhöhungen tendenziell stärker ausfallen als in offenen Neukundenbeständen. Eine individuelle Analyse kann klären, ob für Ihre Situation bessere Alternativen innerhalb von AXA verfügbar sind.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm identifiziert für Sie Tarifwechselmöglichkeiten innerhalb des AXA PKV-Tarifsystems.
Basismerkmale
141/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
141/18: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:
- bis +/- 6 Dioptrien
- bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
- bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
- bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
- bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
- ab +/- 6 Dioptrien
- bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
- bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
- bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
- bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.
Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.
Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.
141/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.
141/18: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.
Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.
141/18: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
141/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.
141/18: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Impfungen werden nicht erstattet.
Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
343/16: Privatarztbehandlung.
343/16: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.
343/16: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
544/20: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
544/20: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 50% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 90% erstattet
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
544/20: Keine Summenbegrenzung.
544/20: Wird bei Zahnersatz empfohlen.



