AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.325 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 141/18, 343/16, VITAL-Z AW im Überblick

Der geschlossene Bisex-Tarif AXA 141/18, 343/16, VITAL-Z AW (Alte Welt) bietet Bestandsversicherten des Konzerns ein Leistungsprofil mit Privatarztbehandlung im stationären Bereich, GOÄ-Erstattungen bis zum 3,5-fachen Satz bei ambulanten Leistungen und Zahnersatzdeckung zu 75 Prozent. Bei einem Selbstbehalt von 1.325 Euro jährlich kombiniert dieser Tarif solide Leistungsbreite mit moderatem Eigenrisiko im Premium-Segment.

Als geschlossener Alte-Welt-Tarif mit schrumpfendem Versichertenkollektiv ist das Optimierungspotenzial durch einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG beim Versicherer besonders relevant. In vielen Fällen lässt sich durch eine Tarifoptimierung die Beitragsbelastung senken, ohne dass dabei wichtige Leistungen wegfallen. Gesundheitsprüfungen und Altersrückstellungen werden bei solchen Wechseln häufig in günstiger Form gehandhabt, was vielen Versicherten eine echte Reduktionsmöglichkeit eröffnet.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen, ob und wie sich der AXA PKV-Tarif optimieren lässt.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.325 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

141/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

141/18: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

141/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

141/18: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

141/18: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

141/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

141/18: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

343/16: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

343/16: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

343/16: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
75 %
Kieferorthopädie
75 %
Material- & Laborkosten
75 %
Gebührenordnung (Zahn)

VITAL-Z: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

VITAL-Z: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet (85%, wenn in den 3 vorangegangenen Versicherungsjahren jährlich Prophylaxe durchgeführt wurde)
  • Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 100% erstattet, danach zu 75%
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

VITAL-Z: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 5.000,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

VITAL-Z: Bei Zahnersatz über 1.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 141/18, 343/16, VITAL-Z AW versichert?
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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet ein geschlossener Tarif bei der AXA?

Der AXA 141/18, 343/16, VITAL-Z AW ist nicht mehr für externe Neukundinnen und Neukunden zugänglich. Allerdings können bestehende Versicherte des gleichen Konzerns diesen Tarif im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG belegen. Geschlossene Tarife erfahren eine kontinuierliche Schrumpfung ihrer Risikogemeinschaft, was typischerweise zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen führt. Wer in diesem Tarif versichert ist, sollte daher regelmäßig prüfen, ob ein Wechsel zu einem günstigeren Tarifmodell sinnvoll ist.

Ältere geschlossene Tarife werden von Versicherern häufig nur noch im Bestandsbereich gepflegt und nicht aktiv kommuniziert. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über umfassende Kenntnisse der AXA-Tariflandschaft - auch sogenannter Bestandstarife - und kann prüfen, ob sich ein Wechsel zu moderneren Tarifvarianten rechnet.

Tarifwechsel im AXA 141/18, 343/16, VITAL-Z AW: Diese Optionen bestehen

Als Versicherter der AXA können Sie gemäß §204 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) in einen anderen Tarif des gleichen Versicherers wechseln, ohne eine erneute Gesundheitsprüfung durchlaufen zu müssen - soweit der Versicherer dies gestattet. Ihre bisherigen Altersrückstellungen werden in den meisten Fällen angerechnet, und Sie genießen häufig einen vereinfachten Übergang. In welchem genauen Umfang Gesundheitsfragen neu gestellt werden und wie die Altersrückstellungen übernommen werden, hängt jedoch stets vom individuellen Tarifwechsel ab. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft für Sie, welche Tarifoptionen konkret verfügbar sind und wie ein Wechsel in Ihrer Situation abläuft. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erhalten Sie eine auf Ihre Situation zugeschnittene Handlungsempfehlung. Jetzt anmelden und lassen Sie sich Ihre Möglichkeiten aufzeigen.

Beitragserhöhungen im AXA 141/18, 343/16, VITAL-Z AW: Wie Sie reagieren können

Der AXA 141/18, 343/16, VITAL-Z AW unterliegt als Alte-Welt-Tarif mit schrumpfender Versichertengemeinschaft strukturellen Kostendruck-Faktoren. Während die allgemeinen Gesundheitskosten steigen, sinken die Einnahmen pro Versichertem wegen der Bestandsabnahme. Das Ergebnis: Beitragserhöhungen fallen bei solchen geschlossenen Tarifen oft deutlich aus und erfolgen häufiger als bei offenen Tarifen.

Ein Tarifwechsel nach §204 VVG ist die effektivste Reaktion, um Beitragssprünge aufzufangen. In vielen Fällen lassen sich niedrigere Prämien realisieren, ohne dabei wesentliche Leistungen zu verlieren. Ein Blick auf den Beitragserhöhungs-Chart zeigt Ihnen die Entwicklung des Tarifs im Vergleich zu anderen AXA-Modellen. Nutzen Sie unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse, um einen Weg aus der Preisspirale zu finden. Jetzt anmelden und erhalten Sie eine individuelle Wechselempfehlung.

Häufige Fragen zum AXA 141/18, 343/16, VITAL-Z AW

Der Tarif bietet GOÄ-Erstattungen bis zum 3,5-fachen Satz (ambulant und stationär), Privatarztbehandlung im Krankenhaus, 100% Zahnbehandlung, 75% Zahnersatz, Kieferorthopädie bis 18 Jahre zu 100% danach zu 75%, Psychotherapie mit 30 Sitzungen zu 100% pro Versicherungsfall dann 80%, Sehhilfen bis 825 Euro für Mehrstärkengläser, Hilfsmittel-Katalog (Hörhilfen, Bandagen, Kunstglieder) und alternative Medizin bis zum Schulmedizin-Kostensatz.
Der Tarif ist geschlossen und nimmt keine Neukunden von außerhalb auf. Das bedeutet, dass die Versichertengemeinschaft schrumpft und sich die Altersstruktur ungünstiger entwickelt. Dadurch entstehen höhere Beitragserhöhungen. Als Bestandsversicherter der AXA profitieren Sie jedoch von Tarifwechselmöglichkeiten nach §204 VVG innerhalb des Konzerns.
Der Selbstbehalt beträgt 1.325 Euro pro Versicherungsjahr. Das ist ein mittlerer bis höherer Selbstbehalt und positioniert den Tarif im Premium-Segment. Er gilt für ambulante und stationäre Behandlungen sowie für Zahnleistungen.
Ja, als AXA-Versicherter können Sie nach §204 VVG innerhalb der AXA zu einem anderen Tarif wechseln. In den meisten Fällen werden Ihre Altersrückstellungen übernommen, und häufig entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung oder sie fällt vereinfacht aus. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Sachverständigen erfolgen.
Das hängt von Ihrem Alter, Ihrem Gesundheitszustand und Ihren aktuellen Leistungsanforderungen ab. Bei geschlossenen Alte-Welt-Tarifen mit hohem Selbstbehalt und wachsenden Beiträgen ist ein Wechsel häufig sinnvoll. Moderne offene Tarife mit besserer Kostenstruktur könnten deutlich günstiger sein. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre genaue Situation und zeigt auf, welche Alternativen realistisch sind.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert