AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.325 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

Steckbrief: AXA 141/18, 343/16, Z 100/ZS 60 AW

Der AXA 141/18, 343/16, Z 100/ZS 60 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der Alten Welt, der Versicherte mit hohem Leistungsanspruch adressiert. Der Tarif kombiniert GOÄ-Höchstsätze (3,5-fach für ärztliche Leistungen, 2,5-fach für technische Leistungen) mit Privatarztbehandlung im stationären Bereich, umfassender Zahnbehandlung zu 100% bis 511,29 € jährlich, danach zu 60%, sowie Psychotherapie mit 30 Sitzungen zu 100% und weiteren Leistungen. Der Selbstbehalt beträgt 1.325 € pro Versicherungsjahr und gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Als geschlossener Tarif steht das Produkt neuen externen Kundinnen und Kunden nicht zur Verfügung, was typischerweise zu einer schrumpfenden Risikogemeinschaft führt. Jedoch können Bestandsversicherte des gleichen Versicherers einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in Betracht ziehen, um potenziell von günstigeren Alternativen zu profitieren. Eine solche Wechselprüfung macht häufig Sinn, besonders wenn eine Beitragserhöhung ansteht.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, welche AXA-PKV-Tarife für Ihre persönliche Situation optimal sind.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.325 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

141/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

141/18: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

141/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

141/18: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

141/18: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

141/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

141/18: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

343/16: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

343/16: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

343/16: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

Z 100/ZS 60: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

Z 100/ZS 60: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird erstattet
  • Kieferorthopädie wird erstattet

Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie werden zusammen bis 511,29 EUR pro Jahr zu 100% erstattet, danach zu 60%

  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

Z 100/ZS 60: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.278,23EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.556,46EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.834,69EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 5.112,92EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 6.391.15EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Z 100/ZS 60: Bei Zahnersatz erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Bisex-Tarif: Auswirkungen auf die Beitragsentwicklung

Der AXA 141/18, 343/16, Z 100/ZS 60 AW ist nicht mehr für Neuabschlüsse verfügbar - Bestandsversicherte des gleichen Versicherers können aber gem. §204 VVG in diesen Tarif wechseln. Der geschlossene Status bedeutet, dass die Risikogemeinschaft kontinuierlich schrumpft und gleichzeitig altert, da keine neuen, jüngeren Versicherten hinzukommen. Dies führt auf lange Sicht zu erhöhtem Kostendruck und häufig zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen im Vergleich zu offenen Tarifen.

Ältere, geschlossene Tarife wie dieser werden von den Versicherern oft nicht mehr aktiv beworben oder öffentlich gelistet. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über umfassendes Wissen auch über solche Alt-Tarife und kann gezielt prüfen, ob ein Wechsel zu einem laufend optimierten Tarif sinnvoll ist und welche alternativen Konditionen verfügbar sind.

Tarifwechsel nach §204 VVG: Chancen für AXA-Versicherte

Wenn Sie im AXA 141/18, 343/16, Z 100/ZS 60 AW versichert sind, haben Sie das Recht, innerhalb der AXA in einen anderen Tarif zu wechseln, ohne die Versicherung zu unterbrechen. Bei einem solchen internen Tarifwechsel werden Ihre Altersrückstellungen in vielen Fällen erhalten oder teilweise übernommen. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist, hängt vom konkreten Wechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft gezielt, welche Tarifwechsel für Sie wirtschaftlich sinnvoll sind, ob Sie von besseren Leistungen profitieren und wie sich Ihre Prämie entwickelt. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkret auf, was möglich ist. Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im AXA 141/18 - Tarifwechsel als Ausweg

Geschlossene Tarife der Alten Welt wie der AXA 141/18, 343/16, Z 100/ZS 60 AW sind besonders anfällig für Beitragserhöhungen, da das schrumpfende und überalternde Versichertenkollektiv zu höheren Kostenquoten führt. Hinzu kommen steigende medizinische Kosten und sinkende Kapitalerträge auf die Altersrückstellungen, die den Beitrag zusätzlich belasten.

Ein Tarifwechsel nach §204 VVG kann häufig eine wirtschaftlich sinnvolle Alternative sein, insbesondere wenn neuere, laufend besser angepasste Tarife verfügbar sind. Überprüfen Sie in unserem Beitragserhöhungs-Chart die Prämienentwicklung Ihres Versicherers und erkunden Sie, welche Optimierungsmöglichkeiten es gibt. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse analysiert Ihren Tarifwechsel konkret - Jetzt anmelden und erfahren Sie, wie Sie langfristig sparen können.

Häufige Fragen zum AXA 141/18, 343/16, Z 100/ZS 60 AW

Der Tarif erstattet ambulante ärztliche Leistungen bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen, 2,5-fach für technische Leistungen, 1,3-fach für Laborleistungen). Sehhilfen werden mit bis zu 825 EUR für Mehrstärkengläser erstattet (je nach Dioptrienstärke). Psychotherapie umfasst 30 Sitzungen zu 100% je Versicherungsfall, danach 80%. Zahnbehandlung wird zu 100% bis 511,29 EUR jährlich erstattet, danach zu 60%. Im stationären Bereich: Privatarztbehandlung, Mehrbettzimmer, Psychotherapie abgedeckt. Der Selbstbehalt beträgt 1.325 EUR pro Jahr.
Der Tarif ist geschlossen und steht für Neukunden nicht mehr zur Verfügung. Das bedeutet, dass das Versichertenkollektiv nicht wächst und überalternde Tendenzen aufweist. Bestandsversicherte des gleichen Versicherers können aber nach §204 VVG intern wechseln. Die abnehmende Versichertenzahl führt tendenziell zu stärkeren Beitragserhöhungen als bei offenen Tarifen mit aktiver Neukundengewinnung.
Der Selbstbehalt beträgt 1.325 EUR pro Versicherungsjahr. Diese hohe Selbstbeteiligung gilt für alle Leistungsbereiche, auch für Vorsorgeleistungen. Der Tarif positioniert sich damit im Segment der höheren Selbstbehalte, was den Monatsbeitrag deutlich senkt, aber den Eigenanteil bei Inanspruchnahme erhöht.
Ja, Sie können als AXA-Versicherter nach §204 VVG innerhalb der AXA in einen anderen Tarif wechseln. Ihre Altersrückstellungen werden in vielen Fällen übernommen oder teilweise angerechnet, und häufig ist eine erneute Gesundheitsprüfung nicht erforderlich. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger einschätzen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkret auf, welche Alternativen es gibt.
Ein Tarifwechsel kann sich besonders dann lohnen, wenn Sie aufgrund der schrumpfenden Risikogemeinschaft mit Beitragserhöhungen konfrontiert sind oder wenn Ihre Lebenssituation sich verändert hat - beispielsweise weil Sie einen niedrigeren Selbstbehalt oder bessere Zahnleistungen wünschen. Der hohe Selbstbehalt von 1.325 EUR macht den Tarif für Versicherte mit geringem Behandlungsbedarf günstig, für Vielnutzer aber teuer. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre persönliche Situation und zeigt auf, ob und welcher Wechsel wirtschaftlich sinnvoll ist.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert