AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.325 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 141/18, 343/20, 540/12 AW im Profil

Der geschlossene Bisex-Tarif AXA 141/18, 343/20, 540/12 AW gehört zur Alten Welt und richtet sich an Bestandsversicherte des Versicherers, die eine umfassende Absicherung mit hohen GOÄ-Sätzen wünschen. Die ambulante Komponente 141/18 erstattet bis zum 3,5-fachen Satz der GOÄ für ärztliche Leistungen; die stationäre Komponente 343/20 bietet ebenfalls Höchstsätze mit Privatarztbehandlung und Chefarzt-Optionen; die Zahnkomponente 540/12 deckt Zahnersatz zu 60% ohne Summenbegrenzung ab. Der Selbstbehalt von 1.325 Euro pro Versicherungsjahr positioniert diesen Tarif im höheren Segment und trägt zu einer Beitragsdämpfung bei.

Geschlossene Tarife aus der Alten Welt sind typischerweise nicht mehr im aktiven Verkauf, was die Risikogemeinschaft im Lauf der Zeit verkleinert und zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen führt. Gleichzeitig bieten solche Tarife oft noch großzügigere Leistungsmerkmale als neuere Produkte. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem aktuellen Tarif desselben Versicherers kann in vielen Fällen die Prämien senken und dabei ähnliche oder bessere Leistungen bewahren; Gesundheitsfragen fallen dabei häufig milder aus als ursprünglich, und Altersrückstellungen werden oft zu großen Teilen übernommen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt, welche AXA PKV-Tarif-Wechsel für Sie sinnvoll sind und wo Sie ohne Versorgungslücken sparen.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.325 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

141/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

141/18: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

141/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

141/18: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

141/18: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

141/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

141/18: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

343/20: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

343/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

343/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
60 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

540/12: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

540/12: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 60% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

540/12: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

540/12: Wird bei Zahnersatz empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was macht den AXA-Tarif 141/18 / 343/20 / 540/12 besonders?

Der Tarif kombiniert maximale GOÄ-Erstattungen mit solider Zahnversorgung. Ambulant zahlt die AXA bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz für ärztliche Leistungen, was einer Spitzenerstattung entspricht; technische Leistungen werden bis zum 2,5-fachen Satz und Laborleistungen bis zum 1,3-fachen Satz übernommen. Zusätzlich sind Naturheilverfahren mitversichert und es gibt Kulanzleistungen bei Impfungen nach Ständiger Impfkommission. Für Sehhilfen erhalten Sie bis zu 200 Euro für Einstärkengläser (bis +/- 6 Dioptrien) beziehungsweise bis zu 570 Euro für stärkere Kurz- oder Weitsichtigkeit.

Zahnärztlich liegt der Fokus auf Zahnersatz: Kronen, Brücken, Implantate und Inlays werden zu 60% erstattet, und es existiert keine Jahreshöchstgrenze. Psychotherapie ist mit bis zu 30 Sitzungen zu 100% abgedeckt, danach 80%. Im stationären Bereich garantiert die Chefarzt-Komponente 343/20 Privatarztbehandlung mit bis zum 5-fachen GOÄ-Satz für persönliche Chefarzt-Leistungen.

Tarifwechsel im AXA-Bestand: Welche Optionen stehen mir offen?

Obwohl dieser Tarif geschlossen ist, berechtigt Sie Ihre Versicherung bei der AXA zum Wechsel in einen aktiveren, oft preisgünstigeren Tarif nach §204 VVG. Ein solcher Wechsel erfolgt intern, ohne den Versicherer zu verlassen. Dabei werden Altersrückstellungen häufig zu großen Teilen übernommen, und Gesundheitsfragen fallen oft weg oder sind reduziert. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert für Sie, welcher aktuelle AXA-Tarif Ihre Leistungsansprüche erfüllt und wie viel Sie monatlich einsparen können. Nutzen Sie unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse und Jetzt anmelden, um diese Chancen konkret zu prüfen.

Beitragserhöhungen im Tarif 141/18 / 343/20 / 540/12: Der Wechsel als Antwort

Geschlossene Alte-Welt-Tarife stehen unter erheblichem Druck: Die Versichertengruppe schrumpft, die Altersstruktur verschärft sich kontinuierlich, und die Kapitalerträge reichen nicht aus, um Kostensteigerungen zu kompensieren. Der Selbstbehalt von 1.325 Euro wirkt zwar beitragsbremsend, reicht aber oft nicht aus, um die Dynamik aufzufangen. Beitragserhöhungen sind daher ein langfristiger Trend, der sich fortsetzen dürfte.

Der Tarifwechsel innerhalb der AXA bietet einen konkreten Ausweg. Neuere Tarife profitieren von besserer Altersstruktur und aktivem Neukundenmanagement, was die Prämienentwicklung stabilisiert. In vielen Fällen reduzieren sich Ihre Beiträge dabei deutlich, ohne dass Sie Leistungen aufgeben müssen. Schauen Sie sich den Beitragserhöhungs-Chart an, um die historische Entwicklung dieses Tarifs mit anderen zu vergleichen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkret, welcher Wechsel für Ihr Profil rentabel ist - Jetzt anmelden und lassen Sie sich eine personalisierte Empfehlung erstellen.

Häufige Fragen zum AXA 141/18, 343/20, 540/12 AW

Der Tarif erstattet ambulante Behandlungen bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz, technische Leistungen bis 2,5-fach und Laborleistungen bis 1,3-fach. Sehhilfen werden bis zu 200 Euro (normaler Sehstärkenbereich) oder bis 570 Euro (höhere Dioptrien) übernommen. Zahnersatz ist zu 60% ohne Jahreshöchstgrenze erstattbar. Psychotherapie umfasst bis zu 30 Sitzungen zu 100%, danach 80%. Stationär wird Privatarztbehandlung mit bis zu 5-facher GOÄ für Chefarzt-Leistungen abgedeckt. Der Selbstbehalt beträgt 1.325 Euro pro Versicherungsjahr.
Der Tarif ist geschlossen: Neue, externe Kunden können nicht mehr aufgenommen werden. Für Bestandsversicherte der AXA bedeutet das eine schrumpfende Risikogemeinschaft, was langfristig zu höheren Beitragssteigerungen führt. Allerdings können Sie als AXA-Versicherter im Rahmen des §204 VVG in einen anderen, oftmals aktuelleren AXA-Tarif wechseln und damit diese Beitragsdynamik hinter sich lassen. Die Alte-Welt-Positionierung signalisiert zudem, dass dieser Tarif mit großzügigeren Leistungsmerkmalen ausgestattet ist als viele neuere Tarife.
Der Selbstbehalt beträgt 1.325 Euro pro Versicherungsjahr. Er ist relativ hoch und wirkt als Beitragsbremser - Kosten unterhalb dieser Schwelle trägt der Versicherte selbst. Der Selbstbehalt gilt für ambulante und stationäre Leistungen sowie für Zahnbehandlung. Für Vorsorgeleistungen, die erstattet werden, ist die Selbstbeteiligung ebenfalls maßgeblich. Dieser Selbstbehalt positioniert den Tarif als eine Lösung für Versicherte, die bereit sind, selber zu zahlen und dafür niedrigere Prämien zu akzeptieren.
Ja, Sie können innerhalb der AXA nach §204 VVG in einen anderen, oft günstiger kalkulierten Tarif wechseln. Ein solcher interner Wechsel ist möglich, ohne die Versicherung zu verlassen. Altersrückstellungen werden in vielen Fällen zu großen Teilen übernommen, und Gesundheitsfragen fallen häufig weg oder sind reduziert. Ob im konkreten Fall keine erneuten Gesundheitsfragen erforderlich sind und in welchem Umfang die bestehenden Altersrückstellungen vollständig übernommen werden können, muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich unser PKV-Sachverständiger treffen.
Ein Wechsel lohnt sich besonders, wenn Sie die Beitragserhöhungen dieses geschlossenen Altwelt-Tarifs bremsen möchten oder wenn neuere AXA-Tarife bessere Konditionen bei ähnlichen Leistungen bieten. Ob ein Wechsel für Sie vorteilhaft ist, hängt von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheit, dem aktuellen Selbstbehalt (1.325 Euro können in manchen Tarifen niedriger sein) und verfügbaren Alternativen ab. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kann diese Frage konkret beurteilen und zeigt Ihnen, wie viel Sie monatlich sparen und welche Leistungsveränderungen entstehen würden.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert