AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.325 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 141/18, 343/20, 544/20 AW im Detail

Geschlossener Bisex-Tarif der alten Welt der AXA Krankenversicherung AG, der bis zu den Höchstsätzen der GOÄ erstattet: bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen, zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen und zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen. Der Tarif kombiniert umfassende Zahnbehandlung (100% Erstattung) mit 50% Zahnersatz und 90% Kieferorthopädie, hinzu kommen Psychotherapie bis 30 Sitzungen zu 100% und Sehhilfen bis 825 EUR. Mit einem jährlichen Selbstbehalt von 1.325 EUR positioniert sich dieser AXA-Tarif als hochwertiges Produkt für Versicherte mit ausgeprägtem Leistungsanspruch.

Als geschlossener Tarif ist der AXA 141/18, 343/20, 544/20 AW nicht mehr für externe Neukunden zugänglich; die Risikogemeinschaft schrumpft und der Beitragsanpassungsdruck steigt. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der AXA kann in vielen Fällen eine Lösung bieten: Niedrigere Prämien bei Erhalt oder sogar Verbesserung einzelner Leistungen sind häufig möglich. Allerdings ist der Umfang der Altersrückstellungen und die Anforderung einer erneuten Gesundheitsprüfung von Fall zu Fall unterschiedlich.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft Ihren AXA PKV-Tarif auf Wechselpotenziale und bessere Alternativen - persönlich und kostenfrei.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.325 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

141/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

141/18: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

141/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

141/18: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

141/18: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

141/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

141/18: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

343/20: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

343/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

343/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
50 %
Kieferorthopädie
90 %
Material- & Laborkosten
50 %
Gebührenordnung (Zahn)

544/20: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

544/20: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 50% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 90% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

544/20: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

544/20: Wird bei Zahnersatz empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 141/18, 343/20, 544/20 AW versichert?
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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was macht den geschlossenen AXA-Tarif für Bestandsversicherte relevant?

Der AXA 141/18, 343/20, 544/20 AW ist nicht mehr für neue, externe Kunden offen, aber bestehende Versicherte derselben AXA können über §204 VVG in diesen Tarif wechseln. Das bedeutet konkret: Die Risikogemeinschaft schrumpft auf langfristiger Basis, weil keine Neuzugänge die Altersstruktur verjüngen. Diese Schieflage führt zu erhöhten Beitragssteigerungen, da die Kosten auf ein immer kleineres Versichertenkollektiv verteilt werden.

Ältere und geschlossene Tarife wie dieser werden von Versicherern häufig nicht mehr aktiv beworben oder öffentlich gelistet. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick über den gesamten AXA-Tarifbestand, einschließlich geschlossener Module, und kann konkret einschätzen, ob dieser Tarif zu Ihrer persönlichen Situation passt oder ob ein Wechsel sinnvoll ist.

Tarifwechsel im AXA 141/18, 343/20, 544/20 AW: Chancen und Voraussetzungen

Der Weg zu besseren Bedingungen läuft über den internen Tarifwechsel beim gleichen Versicherer (§204 VVG). In vielen Fällen können Altersrückstellungen teilweise oder vollständig übernommen werden, und eine erneute Gesundheitsprüfung ist oft nicht erforderlich - aber nicht immer. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Genau hier setzt unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse an. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft die verfügbaren Tarifoptionen innerhalb der AXA und erklärt Ihnen transparente Szenarien für Ihren möglichen Wechsel. Starten Sie die Analyse einfach mit Jetzt anmelden.

Beitragserhöhung im AXA 141/18, 343/20, 544/20 AW: Handlungsspielraum nutzen

Geschlossene Tarife wie dieser AXA-Tarif sind besonders anfällig für kräftige Beitragssprünge. Die Gründe sind strukturell: Die Risikogemeinschaft schrumpft, die verbleibenden Versicherten altern im Schnitt schneller, und medizinische Kostensteigerungen wirken sich auf ein kleineres Versichertenkollektiv aus. Damit fallen die einzelnen Beitragszuschläge stärker aus als bei wachsenden, offenen Tarifen.

Ein gezielter Tarifwechsel zu einem günstigeren AXA-Produkt kann die Prämie senken, häufig bei gleichwertigen oder sogar besseren Leistungen. Schauen Sie sich zunächst den Beitragserhöhungs-Chart der AXA an, um die Entwicklung dieses Tarifes nachzuvollziehen. Danach empfehlen wir unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse, damit Sie konkrete Alternativen mit realem Sparpotenzial sehen und eine fundierte Entscheidung treffen können. Jetzt anmelden.

Häufige Fragen zum AXA 141/18, 343/20, 544/20 AW

Der Tarif erstattet ambulante ärztliche Behandlung bis zu den Höchstsätzen der GOÄ (bis 3,5-fach für ärztliche Leistungen, 2,5-fach für technische, 1,3-fach für Laborleistungen). Psychotherapie wird zu 100% für 30 Sitzungen übernommen, danach zu 80%. Bei Sehhilfen zahlt der Tarif bis zu 825 EUR für Mehrstärkengläser und 110 EUR für Gestelle. Zahnbehandlung wird zu 100% erstattet, Zahnersatz zu 50% und Kieferorthopädie zu 90% - ohne Jahresobergrenze. Im Krankenhaus erfolgt die Behandlung durch einen Privatarzt mit bis zu 5-facher GOÄ-Erstattung bei Chefarztleistungen.
Der Tarif ist geschlossen für neue Kunden von außen. Das heißt: Kein Versicherer außerhalb der AXA kann diesen Tarif noch neu abschließen. Für bestehende AXA-Kunden bleibt ein Tarifwechsel nach §204 VVG möglich. Der geschlossene Status führt zu einer schrumpfenden Risikogemeinschaft, was typischerweise zu überproportionalen Beitragssteigerungen führt. Daher lohnt sich für viele Versicherte in diesem Tarif die Prüfung eines internen Wechsels zu einem offenen oder weniger belasteten AXA-Produkt.
Der jährliche Selbstbehalt beträgt 1.325 EUR pro Versicherungsjahr. Dieser relativ hohe Selbstbehalt gilt für ambulante und stationäre Leistungen sowie für Zahnbehandlung und Zahnersatz (nicht für Kieferorthopädie). Der Wert von 1.325 EUR positioniert diesen Tarif eher im Premium-Segment - wer einen niedrigeren oder gar keinen Selbstbehalt bevorzugt, sollte die Optionen eines Tarifwechsels ernsthaft prüfen.
Ja, ein Wechsel zu einem anderen AXA-Tarif ist über §204 VVG möglich. In vielen Fällen können bestehende Altersrückstellungen teilweise oder ganz übernommen werden. Eine erneute Gesundheitsprüfung ist oft nicht erforderlich, aber nicht garantiert. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft Ihre konkreten Chancen. Die Frage, ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger einschätzen.
Das hängt von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheit und aktuellen Leistungsansprüchen ab. Für jüngere Versicherte mit moderatem Behandlungsbedarf ist oft ein Wechsel sinnvoll - günstigere Prämien sind häufig realistisch. Für ältere Versicherte mit komplexen Vorerkrankungen muss sorgfältig geprüft werden, ob ein neuer Tarif ohne Wartezeiten und Risikoausschlüsse erreichbar ist. Der hohe Selbstbehalt von 1.325 EUR ist für manche Versicherte bereits ein Wechselgrund. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre genaue Situation und zeigt Ihnen, ob und wie ein Wechsel lohnt.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert