AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.325 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 141/18, 343/20, VITAL-Z AW im Detail

Geschlossener Bisex-Tarif der AXA Krankenversicherung AG aus der Alten Welt. Der AXA 141/18, 343/20, VITAL-Z AW kombiniert solide Leistungen mit einem moderaten Selbstbehalt von 1.325 Euro pro Versicherungsjahr. Ambulant und stationär erstattet dieser Tarif bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen, 2,5-fach für technische, 1,3-fach für Labor). Zahnersatz wird zu 75 Prozent erstattet, Zahnbehandlung vollständig. Psychotherapie ist mit bis zu 30 Sitzungen à 100 Prozent und danach 80 Prozent abgedeckt.

Als geschlossener Bestandstarif ist dieser Tarif nicht für Neukunden zugänglich, doch bestehende Versicherte der AXA können über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG weiterhin in solche Tarife wechseln. Die schrumpfende Risikogemeinschaft führt häufig zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen in älteren Tarifen wie diesem. Ein Wechsel in einen offeneren oder jüngeren Tarif kann in vielen Fällen zu moderateren Prämiensteigerungen führen und dabei gleichwertige oder bessere Leistungen bieten.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkret auf, ob ein Wechsel in einen günstigeren AXA PKV-Tarif für Ihre Situation sinnvoll ist und wie Ihre Altersrückstellungen behandelt würden.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.325 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

141/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

141/18: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

141/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

141/18: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

141/18: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

141/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

141/18: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

343/20: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

343/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

343/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
75 %
Kieferorthopädie
75 %
Material- & Laborkosten
75 %
Gebührenordnung (Zahn)

VITAL-Z: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

VITAL-Z: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet (85%, wenn in den 3 vorangegangenen Versicherungsjahren jährlich Prophylaxe durchgeführt wurde)
  • Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 100% erstattet, danach zu 75%
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

VITAL-Z: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 5.000,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

VITAL-Z: Bei Zahnersatz über 1.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet ein geschlossener Tarif bei der AXA?

Der AXA 141/18, 343/20, VITAL-Z AW ist seit längerem nicht für externe Neukunden verfügbar. Das bedeutet, dass nur Bestandsversicherte der AXA, die bereits über einen anderen Tarif versichert sind, gemäß §204 VVG in diesen Tarif wechseln können - neue Kundinnen und Kunden können ihn nicht abschließen. Diese Schließung führt zu einer schrumpfenden Versichertengemeinschaft, da weniger junge und gesunde Versicherte eintreten, während die Altersstruktur des Bestandes steigt.

Das Risikokollektiv wird mit der Zeit homogener und älter, was tendenziell zu höheren durchschnittlichen Beitragssteigerungen führt als in offenen Tarifen mit kontinuierlichem Neuzugang. Geschlossene Tarife werden von der AXA oft nicht mehr aktiv vermarktet, weshalb viele Bestandsversicherte gar nicht wissen, dass ein Tarifwechsel innerhalb der AXA möglich ist. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick auch zu älteren geschlossenen Tarifen und kann Sie gezielt beraten, welche Alternativen innerhalb der AXA zu Ihrer Situation passen.

Tarifwechsel innerhalb der AXA - Ihre Möglichkeiten

Wenn Sie als AXA-Versicherter im 141/18, 343/20, VITAL-Z AW versichert sind, können Sie gemäß §204 VVG in einen anderen AXA-Tarif wechseln, ohne die Versicherung zu kündigen und zu wechseln. Bei einem solchen internen Tarifwechsel werden in den meisten Fällen Ihre Altersrückstellungen übernommen, und es ist oft möglich, dass keine neuen Gesundheitsfragen gestellt werden. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Der interne Tarifwechsel ist häufig die optimale Lösung für Bestandsversicherte, die ihre Beiträge senken möchten, ohne dabei den Versicherer zu wechseln und ohne Leistungsgarantien zu verlieren. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft für Sie, welche Tarife der AXA infrage kommen, und leitet die Analyse ein. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Optionen und deren Einsparpotenzial auf. Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im AXA 141/18, 343/20, VITAL-Z AW - Wechsel als Ausweg

Der AXA 141/18, 343/20, VITAL-Z AW ist ein Tarif aus der Alten Welt mit geschlossenem Versichertenbestand. Während medizinische Kostensteigerungen die Prämien überall unter Druck setzen, ist dieser Tarif zusätzlich dem Risiko einer schrumpfenden und alternden Risikogemeinschaft ausgesetzt. Der fehlende Zustrom jüngerer Versicherter führt dazu, dass die Kostendeckung stärker auf den Schultern des verbleibenden Bestandes lastet, was zu überdurchschnittlichen Beitragssprüngen führt.

Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG ist der klassische Weg, um auf Beitragserhöhungen zu reagieren. Häufig lassen sich günstigere Tarife mit gleichwertigen oder besseren Leistungen finden, und in vielen Fällen können Sie Ihre Altersrückstellungen vollständig mitnehmen. Ein Blick auf den Beitragserhöhungs-Chart des AXA-Tarifportfolios gibt Ihnen einen realistischen Eindruck, wie die Kosten sich bei verschiedenen Alternativen entwickeln. Lassen Sie sich von unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse zeigen, welche konkreten Einsparungen durch einen optimierten Tarif möglich sind. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse liefert Ihnen die Grundlage für diese wichtige Entscheidung. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum AXA 141/18, 343/20, VITAL-Z AW

Der Tarif erstattet ambulante ärztliche Leistungen bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz. Psychotherapie wird mit bis zu 30 Sitzungen zu 100 Prozent erstattet, danach zu 80 Prozent. Sehhilfen werden bis zu 825 Euro für Mehrstärkengläser erstattet (je nach Stärke und Art). Zahnbehandlung ist zu 100 Prozent enthalten, Zahnersatz zu 75 Prozent, begrenzt durch eine jährliche Summenbegrenzung (1.000 Euro im 1. Jahr, ansteigend auf 5.000 Euro im 5. Jahr). Stationär werden Mehrbettzimmer mit Privatarztbehandlung abgedeckt. Der Selbstbehalt von 1.325 Euro pro Versicherungsjahr gilt für alle ambulanten und stationären Leistungen.
Der Tarif ist geschlossen. Das heißt, er nimmt keine neuen Kunden mehr auf. Dies bedeutet für den Tarif eine schrumpfende Versichertengemeinschaft: Während ältere und gesundheitlich angeschlagene Versicherte bleiben oder länger versichert sind, treten kaum noch neue, junge und gesunde Mitglieder ein. Das führt zu einer Überalterung des Bestandes und tendenziell zu überdurchschnittlichen Beitragssteigerungen. Allerdings können bestehende AXA-Versicherte gemäß §204 VVG in diesen Tarif wechseln, falls sie das wünschen.
Der Selbstbehalt beträgt 1.325 Euro pro Versicherungsjahr. Dieser Betrag ist relativ hoch und positioniert diesen Tarif im Segment der höheren Selbstbehalte. Der Selbstbehalt gilt für alle ambulanten und stationären Leistungen pro Versicherungsjahr (üblicherweise ein Kalenderjahr). Wer regelmäßig zum Arzt geht, sollte diesen Betrag bei der Kalkulation seiner Gesamtausgaben einplanen.
Ja, als AXA-Versicherter können Sie gemäß §204 VVG in einen anderen AXA-Tarif wechseln. Ein solcher interner Tarifwechsel ist häufig ohne Gesundheitsprüfung möglich, und in vielen Fällen können Ihre Altersrückstellungen vollständig mitgenommen werden. Dadurch ist es oft möglich, Ihre Beiträge zu senken oder bessere Leistungen zu erhalten, ohne zu einem anderen Versicherer zu wechseln. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen die konkreten Optionen und deren Einsparpotenzial auf. Ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger einschätzen.
Das hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Ein Tarifwechsel lohnt sich besonders, wenn Sie eine Beitragserhöhung erhalten haben und nach Alternativen suchen. Bei einem geschlossenen Tarif wie diesem ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass günstigere, offenere oder jüngere AXA-Tarife mit ähnlichen Leistungen verfügbar sind. Berücksichtigen Sie jedoch Ihre aktuellen Altersrückstellungen, Ihren Gesundheitszustand und Ihre bevorzugten Leistungen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert für Sie, ob ein Wechsel wirtschaftlich sinnvoll ist und wie Ihre Versicherungskontinuität gewahrt bleibt.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert