AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.325 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 141/18, 343/20, Z 100/ZS 60 AW im Profil

Der geschlossene Bisex-Tarif 141/18, 343/20, Z 100/ZS 60 AW der AXA Krankenversicherung AG ist ein klassischer Tarif der alten Welt mit GOÄ-Höchstsätzen (bis 3,5-fach) in ambulanter und stationärer Versorgung. Mit einer Kostenerstattung bis zu den Höchstsätzen, privater Chefarztbehandlung im Mehrbettzimmer, umfangreicher Zahnabsicherung mit 60 Prozent Zahnersatz sowie 30 abgedeckten Psychotherapie-Sitzungen und großzügigen Sehhilfen-Limits (bis 825 Euro für Mehrstärkengläser) richtet sich dieser Tarif an Versicherte, die Wert auf erstklassige Leistungsstandards legen.

Da der Tarif bereits geschlossen ist, profitiert die schrumpfende Risikogemeinschaft nicht mehr von aktivem Neukundenzugang. Diese demografische Dynamik führt typischerweise zu stärkeren Beitragssteigerungen, als sie in offenen Kollektiven zu beobachten sind. Dennoch eröffnet sich für Bestandsversicherte desselben Versicherers eine interessante Perspektive: Durch einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG lassen sich in vielen Fällen kostengünstigere Alternativtarife mit gleichwertigen oder sogar besseren Leistungen erreichen, ohne dass die Altersrückstellungen vollständig verloren gehen würden.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkrete Handlungsoptionen für Ihren AXA PKV-Tarif auf.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.325 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

141/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

141/18: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

141/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

141/18: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

141/18: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

141/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

141/18: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

343/20: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

343/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

343/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

Z 100/ZS 60: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

Z 100/ZS 60: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird erstattet
  • Kieferorthopädie wird erstattet

Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie werden zusammen bis 511,29 EUR pro Jahr zu 100% erstattet, danach zu 60%

  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

Z 100/ZS 60: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.278,23EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.556,46EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.834,69EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 5.112,92EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 6.391.15EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Z 100/ZS 60: Bei Zahnersatz erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 141/18, 343/20, Z 100/ZS 60 AW versichert?
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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet ein geschlossener Tarif für die Beitragsentwicklung?

Ein geschlossener Tarif nimmt keine neuen, externen Versicherten mehr auf; das Versichertenkollektiv schrumpft kontinuierlich. Diese Konstellation führt zu einer ungünstigen Altersstruktur: Der Durchschnitt der versicherten Personen steigt, während gleichzeitig weniger Jüngere mit niedrigeren Schadenquoten die Risiken mittragen. Die Folge sind überproportional hohe Beitragssteigerungen, die die Tarifrentabilität zu stabilisieren versuchen. Bestehende Versicherte der AXA können jedoch im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG weiterhin in den 141/18, 343/20, Z 100/ZS 60 AW eintreten oder aus ihm heraus zu besseren Konditionen wechseln.

Geschlossene Tarife der alten Welt werden von Versicherern oft nicht mehr aktiv vermarktet und sind schwer transparent zu vergleichen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick über solche Alttarife und kann konkret beurteilen, welche Wechseloptionen für Sie als Versicherter dieses Tarifs sinnvoll sind und wie die Altersrückstellungen geschützt werden können.

Tarifwechsel im 141/18, 343/20 AW: Möglichkeiten und Grenzen

Sie haben das gesetzliche Recht zum internen Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der AXA: Sie wechseln zu einem anderen Tarif derselben Versicherungsgesellschaft, ohne dass Ihre Versicherung endet. Ob dabei bereits eingezahlte Altersrückstellungen vollständig mitgenommen werden und ob eine erneute Gesundheitsprüfung entfällt, hängt vom konkreten Zieltarif und den Versicherungsbedingungen ab. Häufig ist ein Wechsel zu besseren oder gleichwertigen Leistungen möglich, ohne dass Sie von vorne anfangen müssen. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Der Schlüssel liegt darin, Ihre aktuelle Situation gründlich zu analysieren und zeitnah zu handeln, bevor weitere Beitragssprünge die Optionen einengen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse erfasst genau diese Gelegenheit für Sie. Jetzt anmelden und lassen Sie unser Experten-Team prüfen, welche innertariflichen Wechselwege offenstehen.

Beitragserhöhung im AXA 141/18, 343/20: Gründe und Handlungsansätze

Der geschlossene Charakter dieses Tarifs ist ein struktureller Preistreiber. Mit einer schrumpfenden und älter werdenden Risikogemeinschaft ohne Zustrom jüngerer Versicherter fallen die Schaden-Leistungsquoten ungünstig aus; medizinische Kostensteigerungen und sinkende Kapitalerträge aus der Altersrückstellung ergänzen diesen Druck. Der Selbstbehalt von 1.325 Euro pro Jahr schützt zwar vor kleineren Schäden, vermag aber die kollektive Schadenlast nicht nachhaltig zu bremsen. Beitragserhöhungen sind daher leider regelmäßig zu erwarten.

Der Ausweg heißt: interner Tarifwechsel. Häufig finden sich bei der AXA oder dem gleichen Versicherer jüngere, offene oder besser ausgestattete Tarife, die ohne erneute Gesundheitsprüfung erreichbar sind und zu deutlich niedrigeren Prämien führen. Mit dem Beitragserhöhungs-Chart erhalten Sie einen Überblick über die Preisentwicklung dieser Tarife. Nutzen Sie unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse, um konkrete Sparoptionen zu identifizieren: Jetzt anmelden und profitieren Sie von einer personalisierten Tarifanalyse.

Häufige Fragen zum AXA 141/18, 343/20, Z 100/ZS 60 AW

Der Tarif erstattet ambulante ärztliche Behandlung bis zu GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen, 2,5-fach für technische Leistungen), stationäre Privatarztbehandlung mit Chefarzt-Zusage bis 5-fach GOÄ, Psychotherapie mit 30 Sitzungen à 100% und danach 80%, Sehhilfen bis 825 Euro für Mehrstärkengläser (Anspruch alle 2 Jahre), Zahnbehandlung und Zahnersatz mit 60% (bis 511,29 Euro pro Jahr à 100%, danach 60%), Kieferorthopädie eingeschlossen, Naturheilverfahren bis zur Höhe der schulmedizinischen Kosten sowie Impfungen nach STIKO-Empfehlung.
Es handelt sich um einen geschlossenen Bisex-Tarif, der keine neuen, externen Kunden mehr aufnimmt. Die schrumpfende Risikogemeinschaft und das steigende Durchschnittsalter führen zu überdurchschnittlichen Beitragssteigerungen. Für bestehende AXA-Versicherte eröffnet §204 VVG jedoch die Möglichkeit, zu kostengünstigeren Alternativtarifen zu wechseln, ohne dass die Versicherung unterbrochen wird.
Der Selbstbehalt beträgt 1.325 Euro pro Versicherungsjahr und gilt für ambulante, stationäre und zahnmedizinische Leistungen. Mit dieser Höhe positioniert sich der Tarif im Standard- bis gehobenen Bereich und weist damit ein klassisches Merkmal von Premium-Tarifen der alten Welt auf, die Eigenverantwortung mit ausgedehntem Leistungsumfang kombinieren.
Ja, gemäß §204 VVG können Sie innerhalb der AXA einen internen Tarifwechsel vornehmen. Häufig sind Wechsel zu niedrigeren Prämien möglich, oft auch ohne erneute Gesundheitsprüfung oder mit nur teilweise erforderlicher Risikoprüfung. Die bereits eingezahlten Altersrückstellungen werden in vielen Fällen ganz oder teilweise mitgenommen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse deckt Ihre Optionen auf. Die Frage, ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Das hängt von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheitslage und den verfügbaren Alternativtarifen ab. Die Premium-Leistungen (GOÄ-Höchstsätze, Chefarzt, hohe Zahnersatz-Quote) sind zwar vorteilhaft, doch oft finden sich bei der AXA günstigere Tarife mit ähnlich umfangreicher Abdeckung. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihr Profil individuell und empfiehlt gezielt die beste Option für Ihre Situation.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert