AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.325 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 141/18, 343/20, ZPRO AW im Detail

Der geschlossene Bisex-Tarif AXA 141/18, 343/20, ZPRO AW richtet sich an Bestandsversicherte der AXA, die in einem etablierten Bestandstarif der Alten Welt versichert sind. Mit einem Selbstbehalt von 1.325 Euro jährlich, ambulanter Erstattung bis zur 3,5-fachen GOÄ, Privatarztbehandlung stationär und Zahnbehandlung zu 100% kombiniert dieser Tarif solide Leistungen mit haushaltsgerechter Beitragssicherheit. Die maximale Zahnersatzerstattung beginnt bei 60% und kann durch regelmäßige Prophylaxe auf bis zu 100% ansteigen; Kieferorthopädie wird in gleichem Umfang gefördert.

Für Versicherte, die zunehmend mit Beitragserhöhungen konfrontiert werden, bietet der interne Tarifwechsel nach §204 VVG häufig einen praktizierbaren Ausweg. Ein Bestandstarif der Alten Welt wie dieser unterliegt typischen Kostensteigerungen einer schrumpfenden Risikogemeinschaft; in vielen Fällen lassen sich durch einen Wechsel zu einem moderateren Tarif innerhalb der AXA finanzielle Entlastungen erzielen, oft ohne wesentliche Leistungseinbußen. Die Altersrückstellungen können in der Regel vollständig oder teilweise übernommen werden, und nicht in allen Fällen ist eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm ermöglicht eine detaillierte Bewertung Ihres AXA PKV-Tarifs und zeigt konkrete Optimierungspotenziale auf.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.325 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

141/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

141/18: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

141/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

141/18: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

141/18: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

141/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

141/18: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

343/20: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

343/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

343/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

ZPRO: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

ZPRO: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, max. 4 Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet. Mit jährlichem Prophylaxeprogramm des Versicherers steigt der Erstattungsprozentsatz um 5%-Punkte pro Jahr auf max. 100%
  • Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird bei Behandlungsbeginn bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 60% erstattet (bei Unfall entfällt die Altersgrenze). Mit jährlichem Prophylaxeprogramm des Versicherers steigt der Erstattungsprozentsatz um 5%-Punkte pro Jahr auf max. 100%
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

ZPRO: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.278,23EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.556,46EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.834,69EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 5.112,92EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 6.391.15EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

ZPRO: Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 141/18, 343/20, ZPRO AW versichert?
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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif: Was bedeutet das für Sie?

Der AXA 141/18, 343/20, ZPRO AW ist seit längerem nicht mehr für externe Neukunden zugänglich. Geschlossene Tarife entwickeln sich demografisch anders als offene Tarife: Die Risikogemeinschaft schrumpft, das Durchschnittsalter der Versicherten steigt, und die Prämienentwicklung wird dadurch tendenziell stärker belastet. Dennoch können Bestandsversicherte der AXA innerhalb eines internen Tarifwechsels (§204 VVG) weiterhin in diesen oder in andere Tarife der AXA wechseln, ohne die Versicherung zu kündigen.

Ältere, geschlossene Tarife werden von Versicherern oft nicht mehr aktiv beworben und sind in öffentlichen Tarifübersichten selten zu finden. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick über die AXA-Tariflandschaft, einschließlich solcher Alt-Tarife, und kann gezielt empfehlen, welche Zieloptionen für Ihre individuelle Situation am besten passen.

Tarifwechsel innerhalb der AXA: Ihre Möglichkeiten

Nach §204 VVG haben Sie als AXA-Versicherter das Recht, zu einem anderen Tarif des gleichen Versicherers zu wechseln. Dabei können Altersrückstellungen in vielen Fällen erhalten bleiben, und häufig entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft für Sie, welche AXA-Tarife zu besseren Prämien verfügbar sind und ob ein Wechsel unter Beibehaltung Ihrer Leistungen wirtschaftlich sinnvoll ist. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse liefert Ihnen eine klare Handlungsempfehlung - Jetzt anmelden.

Beitragserhöhung im AXA 141/18, 343/20, ZPRO AW - Wechselchancen nutzen

Geschlossene Tarife wie der AXA 141/18, 343/20, ZPRO AW werden regelmäßig mit Beitragsanpassungen konfrontiert. Grund ist vor allem die sinkende Versichertenanzahl: Die Kosten verteilen sich auf eine immer kleinere Risikogemeinschaft, weshalb die Prämien überproportional ansteigen. Auch medizinische Teuerungen und sinkende Kapitalerträge wirken kostensteigernd, doch der Schrumpfungseffekt ist in geschlossenen Tarifen der Alten Welt besonders ausgeprägt.

Ein Tarifwechsel bietet hier oft Abhilfe. Moderne, offene Tarife oder jüngere Bestandstarife der AXA profitieren von stabileren Altersstrukturen und tendenziell gemäßigteren Prämienentwicklungen. Ob eine Reduktion Ihrer Prämie ohne wesentliche Leistungseinbußen erreichbar ist, zeigt Ihnen der Blick auf den Beitragserhöhungs-Chart, wo Sie die historische Entwicklung des AXA-Portfolios nachvollziehen können. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse erstellt für Sie einen konkreten Vergleich - Jetzt anmelden.

Häufige Fragen zum AXA 141/18, 343/20, ZPRO AW

Der Tarif erstattet ambulante Leistungen bis zur 3,5-fachen GOÄ für ärztliche Leistungen, Sehhilfen bis 825 Euro für Mehrstärkengläser bzw. bis 935 Euro für Mehrstärken-Kontaktlinsen (innerhalb von 2 Jahren), Psychotherapie zu 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%, Naturheilverfahren bis zum Schulmedizin-Kostensatz, Impfungen nach STIKO-Empfehlung, und eine breite Palette Hilfsmittel. Stationär erstattet der Tarif Privatarztbehandlung bis 3,5-fach GOÄ, in Einzelfällen auch darüber, und Chefarzt-Leistungen bis 5-fach. Zahnbehandlung wird zu 100% erstattet, Zahnersatz zu 60% (bis 100% mit Prophylaxe), KFO ebenfalls zu 60% (bis 100% mit Prophylaxe), mit jährlichen Summenbegrenzungen aufsteigend von 1.278 Euro im ersten auf 6.391 Euro im fünften Versicherungsjahr.
Nein, dieser Tarif ist geschlossen. Er nimmt keine neuen, externen Kunden mehr auf. Das hat zur Folge, dass seine Risikogemeinschaft schrumpft und sich dadurch die Prämienentwicklung verschärft. Für bestehende AXA-Versicherte bleibt die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG erhalten, um in andere, möglicherweise günstigere AXA-Tarife zu wechseln. Geschlossene Tarife sind oft älter und werden von der Versicherung nicht mehr aktiv vermarktet, weshalb viele Versicherte gar nicht wissen, dass Wechseloptionen existieren.
Der jährliche Selbstbehalt beträgt 1.325 Euro pro Versicherungsjahr. Dieser Betrag muss von Ihnen selbst getragen werden, bevor die Versicherung erstattet. Der Selbstbehalt ist damit im mittleren bis höheren Bereich einzuordnen und gilt für ambulante, stationäre und zahnmedizinische Leistungen. Mit diesem Selbstbehalt positioniert sich der Tarif als Bestandstarif mit moderaten Prämienansprüchen, bei dem der Versicherte einen bewussten Kostenausgleich übernimmt.
Ja, als AXA-Versicherter können Sie über §204 VVG zu einem anderen AXA-Tarif wechseln. In vielen Fällen lassen sich dabei Altersrückstellungen erhalten und eine erneute Gesundheitsprüfung vermeiden. Ob dies im Einzelfall möglich ist, muss individuell geprüft werden. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Alternativen auf. Die Frage, ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übertragung der Altersrückstellungen machbar ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Ein Tarifwechsel kann besonders lohnend sein, wenn Sie mit Beitragserhöhungen konfrontiert sind oder Ihren Leistungsschutz bei niedrigeren Prämien halten oder sogar verbessern möchten. Ob eine günstigere Alternative bei der AXA für Sie verfügbar ist, hängt von Ihrem Alter, Ihrem Gesundheitszustand und dem Leistungsbedarf ab. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre Situation und empfiehlt konkrete Zieloptionen, die zu Ihrer individuellen Lebenssituation passen. In vielen Fällen offenbaren sich dabei erhebliche Sparpotenziale ohne nennenswerte Leistungseinbußen.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert