AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.325 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 141/18, 344/20, 541/18 AW im Detail

Der geschlossene Bisex-Tarif 141/18, 344/20, 541/18 AW der AXA Versicherung richtet sich an Bestandsversicherte, die einen hochwertigen Schutz mit umfangreichen Leistungen suchen. Der Tarif bietet ambulante Behandlung bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für Arzt-, 2,5-fach für technische, 1,3-fach für Laborleistungen), stationäre Regelleistungen im Mehrbettzimmer, Psychotherapie mit 30 Sitzungen zu 100% Erstattung, Zahnbehandlung zu 90% und Zahnersatz zu 72%. Der jährliche Selbstbehalt beträgt 1.325 Euro und gilt für ambulante und zahnärztliche Leistungen.

Als Alte-Welt-Tarif mit geschlossenem Status ist dieser Tarif seit längerer Zeit nicht mehr für externe Neukunden geöffnet, was die Versichertengemeinschaft schrumpfen lässt und typischerweise zu stärkeren Beitragsanpassungen führt. Trotzdem können bestehende Versicherte des gleichen Versicherers von einem internen Tarifwechsel nach §204 VVG profitieren, um in einen günstigeren oder besser auf ihre aktuelle Situation abgestimmten Tarif zu wechseln. In vielen Fällen können dabei Altersrückstellungen teilweise oder vollständig übernommen werden, und manchmal entfallen Gesundheitsfragen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, welche Optimierungsmöglichkeiten für Ihren AXA PKV-Tarif bestehen.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.325 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

141/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

141/18: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

141/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

141/18: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

141/18: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

141/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

141/18: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

344/20: Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

344/20: Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

344/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
90 %
Zahnersatz
72 %
Kieferorthopädie
81 %
Material- & Laborkosten
72 %
Gebührenordnung (Zahn)

541/18: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

541/18: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 90% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 72% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 81% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

541/18: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

541/18: Wird bei Zahnersatz empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 141/18, 344/20, 541/18 AW versichert?
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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet die Geschlossenheit des AXA-Tarifs 141/18, 344/20, 541/18 AW?

Ein geschlossener Tarif nimmt keine neuen, externen Versicherungsnehmer auf; er ist daher nur noch für Bestandsversicherte relevant. Bei der AXA bedeutet die Geschlossenheit besonders im Kontext des Alte-Welt-Systems, dass dieser etablierte Tarif aus einer früheren Tarifgeneration stammt und die Versichertengruppe nicht mehr aktiv vergrößert wird. Dies führt dazu, dass die Risikogemeinschaft schrumpft und ältere Versicherte einen wachsenden Anteil bilden, was regelmäßig zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen führt. Für bestehende Versicherte des gleichen Versicherers bleibt jedoch die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG erhalten.

Geschlossene Tarife wie dieser werden oft nicht mehr öffentlich beworben oder gelistet. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick über solche älteren Tarifoptionen und kann beurteilen, welche Wechselziele für Ihre individuelle Situation infrage kommen, um Leistungen zu sichern oder die Prämie zu senken.

Tarifwechsel-Optionen innerhalb der AXA nach §204 VVG

Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG erlaubt es Ihnen, als Bestandsversicherter innerhalb der gleichen Versicherungsgesellschaft in einen anderen Tarif zu wechseln, ohne die Versicherung zu beenden. Dabei können in vielen Fällen bestehende Altersrückstellungen ganz oder teilweise mitgenommen werden. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist, hängt vom konkret gewählten Zieltarif ab. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet für Sie, welche AXA-Tarife heute eine bessere Leistungs-Prämien-Kombination bieten und wie ein Wechsel konkret ablaufen kann. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen Optionen auf - Jetzt anmelden.

Beitragserhöhung im AXA 141/18, 344/20, 541/18 AW: Was tun?

Dieser geschlossene Alte-Welt-Tarif ist durch die schrumpfende Versichertenzahl und die älter werdende Risikogemeinschaft besonders anfällig für Beitragserhöhungen. Medizinische Kostensteigerungen und sinkende Kapitalerträge der AXA verschärfen die Situation zusätzlich. Wenn Sie mit einer Erhöhung konfrontiert sind, ist ein Tarifwechsel innerhalb der AXA oft die schnellste Antwort, um die Prämie zu stabilisieren oder sogar zu senken.

Ein Wechsel in einen neueren oder aktuell bessere Kostenentwicklungen aufweisenden AXA-Tarif kann häufig ähnliche Leistungen zu moderateren Beiträgen sichern. Überprüfen Sie zunächst die aktuellen Beitragstrends auf dem Beitragserhöhungs-Chart, um das genaue Ausmaß zu erfassen. Danach kann unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm konkrete Optimierungsalternativen identifizieren - Jetzt anmelden.

Häufige Fragen zum AXA 141/18, 344/20, 541/18 AW

Der Tarif erstattet ambulante Behandlung bis zu GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach Arzt, 2,5-fach Technik, 1,3-fach Labor), Psychotherapie mit 30 Sitzungen zu 100% Erstattung, danach 80%, Sehhilfen bis 825€ für Mehrstärkengläser, stationäre Regelleistungen im Mehrbettzimmer, Zahnbehandlung zu 90%, Zahnersatz zu 72%, Kieferorthopädie zu 81%, alternative Medizin bis zum Schulmedizin-Kostenrahmen und Vorsorgeleistungen gemäß gesetzlichen Programmen. Ein Selbstbehalt von 1.325€ pro Versicherungsjahr gilt für ambulante und zahnärztliche Leistungen.
Der Tarif ist ein geschlossener Bestandstarif. Das bedeutet, dass externe Neukunden nicht mehr aufgenommen werden. Als Bestandsversicherter der AXA können Sie aber weiterhin über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in diesen Tarif wechseln - oder aus ihm heraus zu einem günstigeren Tarif. Die schrumpfende Versichertenzahl führt zu regelmäßigen, oft überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen, was vielen Versicherten einen Wechsel nahelegt.
Der Selbstbehalt beträgt 1.325€ pro Versicherungsjahr. Er gilt für ambulante medizinische Leistungen und Zahnbehandlung, nicht aber für stationäre Leistungen. Das positioniert diesen Tarif im höheren Selbstbehalt-Segment und adressiert Versicherte, die bereit sind, einen höheren jährlichen Eigenanteil in Kauf zu nehmen, um die Beitragssätze zu senken.
Ja, als Bestandsversicherter der AXA können Sie nach §204 VVG intern zu einem anderen AXA-Tarif wechseln. In vielen Fällen können dabei Ihre Altersrückstellungen mitgenommen werden. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist, hängt vom Zieltarif ab. Eine verbindliche Einschätzung dazu, ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann nur unser PKV-Sachverständiger treffen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkret, welche Optionen für Sie sinnvoll sind.
Das hängt von Ihrem Alter, Ihrem Gesundheitszustand und Ihren aktuellen Leistungsanforderungen ab. Dieser Tarif mit 1.325€ Selbstbehalt ist relativ kostspielig, besonders wenn sich Ihre Gesundheitssituation oder Ihre finanzielle Lage verändert hat. Viele ältere Versicherte dieses geschlossenen Tarifs profitieren von einem Wechsel zu einem neueren Tarif mit besserer Kostendynamik. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kann analysieren, ob und wie ein Tarifwechsel für Sie persönlich wirtschaftlich sinnvoll ist.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert