AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.325 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

Steckbrief: AXA 141/18, 344/20, 541/20 AW

Der geschlossene Bisex-Tarif AXA 141/18, 344/20, 541/20 AW aus der alten Welt kombiniert GOÄ-Höchstsätze mit einem Selbstbehalt von 1.325 EUR pro Versicherungsjahr. Die ambulante Versorgung erfolgt bis zum 3,5-fachen ärztlichen Satz, während Zahnbehandlung zu 100 % und Zahnersatz zu 80 % erstattet werden. Psychotherapie ist mit 30 Sitzungen zu 100 % abgedeckt, danach zu 80 %. Sehhilfen bis 935 EUR für ein Mehrstärkenlinsenpaar runden das Leistungsspektrum ab.

Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG kann für Versicherte dieses geschlossenen Tarifs eine Lösung darstellen, um die Beiträge zu senken. Geschlossene Tarife der alten Welt erleben häufig eine schrumpfende Risikogemeinschaft, was zu steigenden Prämien führt. In vielen Fällen bietet ein Wechsel zu einem neueren oder moderneren Tarif des gleichen Versicherers Ersparnisse, wobei Altersrückstellungen in der Regel erhalten bleiben und die Leistungen gleichwertig oder teilweise besser ausfallen können.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter der Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm deckt auf, ob ein Tarifwechsel im AXA PKV-Tarif für Ihre Situation sinnvoll ist und welche Alternativen bestehen.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.325 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

141/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

141/18: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

141/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

141/18: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

141/18: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

141/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

141/18: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

344/20: Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

344/20: Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

344/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
90 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

541/20: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

541/20: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 90% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

541/20: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

541/20: Wird bei Zahnersatz empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 141/18, 344/20, 541/20 AW versichert?
Jetzt Tarifwechsel prüfen lassen.

Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

  • 100% kostenfrei
  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
  • Stiftung Warentest Finanztest
  • Unabhängige Sachverständigen-Analyse
Anmeldung kostenfreie Tarifoptimierung
Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet der geschlossene Status für den AXA-Tarif?

Der AXA 141/18, 344/20, 541/20 AW ist nicht mehr für Neukunden zugänglich; nur bestehende Versicherte des gleichen Versicherers können über einen internen Tarifwechsel gemäß §204 VVG in diesen Tarif einsteigen. Diese geschlossenen Tarife wurden zum Stichtag blockiert und bauen sich demografisch ab. Das bedeutet: Die Risikogemeinschaft wird immer älter und kleiner, was zu überproportionalen Beitragssteigerungen führt.

Allerdings gibt es einen Ausweg. Bestehende Versicherte im AXA 141/18, 344/20, 541/20 AW haben das Recht, in neuere oder günstigere Tarife des gleichen Versicherers zu wechseln. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick auch über weniger bekannte oder nicht öffentlich prominente Tarifoptionen und kann gezielt empfehlen, wenn ein Wechsel wirtschaftlich sinnvoll ist.

Tarifwechsel im AXA 141/18, 344/20, 541/20 AW: Möglichkeiten und Grenzen

Als Versicherter des AXA 141/18, 344/20, 541/20 AW können Sie zu einem anderen AXA-Tarif wechseln, ohne den Versicherer zu verlassen. Dabei bleibt Ihr Versicherungsverhältnis kontinuierlich bestehen. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich wird und wie viel Ihrer bereits angesammelten Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt vom konkreten Zielplan ab. In vielen Fällen entfällt eine neue Gesundheitsprüfung, und die Altersrückstellungen werden vollständig oder teilweise mitgenommen. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse deckt genau diese Punkte auf und zeigt Ihnen konkrete Alternativen mit ihren jeweiligen Kosten und Leistungen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse bietet Ihnen eine fundierte Entscheidungshilfe, um sicherzustellen, dass ein Tarifwechsel wirtschaftlich und leistungsmäßig für Sie passt. Jetzt anmelden

Beitragserhöhungen im geschlossenen AXA-Tarif meistern

Der AXA 141/18, 344/20, 541/20 AW stammt aus der alten Welt und wurde geschlossen. Das Risikokollektiv schrumpft kontinuierlich, da keine Neuzutritte mehr möglich sind. Diese demografische Belastung, kombiniert mit steigenden Arzt- und Zahnarzthonoraren, führt regelmäßig zu Beitragsanhebungen, die über dem Durchschnitt liegen. Besonders in älteren Jahrgängen fallen diese Erhöhungen oft empfindlich aus.

Ein Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem offenen oder moderneren Tarif kann Abhilfe schaffen. Viele Wechsel ermöglichen es Ihnen, die Beitragsentwicklung zu stabilisieren und teilweise deutlich zu senken, während Sie durch den Schutz Ihrer Altersrückstellungen auch Ihr Alter und Ihre Vorerkrankungen bei der Neuaufnahme nicht neu offenbaren müssen. Informieren Sie sich über die aktuelle Beitragsentwicklung Ihrer AXA durch den Beitragserhöhungs-Chart und erkennen Sie das Ausmaß der Kostensteigerung. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Alternativen, die zu Ihrer Situation passen. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum AXA 141/18, 344/20, 541/20 AW

Der Tarif erstattet ambulante Behandlungen bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz für ärztliche Leistungen. Psychotherapie wird mit 30 Sitzungen zu 100% bezahlt, danach zu 80%. Sehhilfen sind bis 935 EUR für ein Mehrstärkenlinsenpaar versichert, mit Anspruch alle 2 Jahre oder bei Sehstärkenänderung. Zahnbehandlung erfolgt zu 100%, Zahnersatz zu 80%, Kieferorthopädie zu 90%, ohne Summenbegrenzung. Sehhilfen, Hörgeräte und Sprechgeräte zählen zum abgedeckten Hilfsmittelspektrum.
Der Tarif ist geschlossen und nur für bestehende AXA-Versicherte via §204 VVG Tarifwechsel zugänglich. Ein geschlossener Tarif mit schrumpfender Risikogemeinschaft führt zu überproportionalen Beitragssteigerungen, da der Durchschnittszustand der verbleibenden Versicherten immer älter und kostenintensiver wird. Dies bedeutet für Sie: Ohne Aktivität können die Prämien erheblich schneller wachsen als in offenen Tarifen mit stabileren Kollektiven.
Der Selbstbehalt beträgt 1.325 EUR pro Versicherungsjahr. Dies ist ein hoher Selbstbehalt und gilt für ambulante, stationäre und zahnärztliche Leistungen. Er wird pro Versicherungsjahr neu fällig. Der Selbstbehalt positioniert diesen Tarif im oberen Segment und trägt zwar zu moderateren Prämien bei, bedeutet aber höhere Eigenanteile bei medizinischen Ausgaben.
Ja, als Versicherter haben Sie das Recht, einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem anderen AXA-Tarif durchzuführen. Dies ist ein Wechsel innerhalb des gleichen Versicherers, nicht zu einer anderen Versicherung. In den meisten Fällen können Ihre Altersrückstellungen vollständig oder teilweise übernommen werden, und eine erneute Gesundheitsprüfung entfällt häufig. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse identifiziert passende Ziele für Ihren Wechsel. Ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen realisierbar ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger einschätzen.
Die Antwort hängt von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheitssituation und den verfügbaren Zieloptionen ab. Da dieser Tarif geschlossen ist und die Risikogemeinschaft schrumpft, werden Beitragserhöhungen voraussichtlich überdurchschnittlich ausfallen. Viele ältere oder längerfristig versicherte Personen in diesem Tarif profitieren von einem Wechsel, weil moderne Tarife oder Tarife mit besserer Risikostruktur stabilere Prämien bieten. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre konkrete Situation und kann Ihnen sagen, ob und zu welchen Bedingungen ein Wechsel wirtschaftlich sinnvoll ist.

Ähnliche AXA - DBV-Tarife

AXA: 141/18, 344/20, 544/20 AW
● Geschlossen ⊖ Bisex
SB: 1.325 € · 50% Zahn · Mehrbett
Tarifdetails ansehen →
AXA: 141/18, 344/20, VITAL-Z AW
● Geschlossen ⊖ Bisex
SB: 1.325 € · 75% Zahn · Mehrbett
Tarifdetails ansehen →
AXA: 141/18, 344/20, Z 100/ZS 60 AW
● Geschlossen ⊖ Bisex
SB: 1.325 € · 60% Zahn · Mehrbett
Tarifdetails ansehen →

ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert