AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.325 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

Alles Wichtige zum AXA 141/18, 344/20, VITAL-Z AW

Der geschlossene Bisex-Tarif AXA 141/18, 344/20, VITAL-Z AW der AXA Krankenversicherung AG richtet sich an Bestandsversicherte, die eine umfassende zahnärztliche Versorgung mit detailliertem Leistungsaufbau wünschen. Mit Höchstsätzen der GOÄ bis zum 3,5-fachen bei ambulanten ärztlichen Leistungen, 100% Erstattung für Zahnbehandlung und 75% für Zahnersatz sowie 30 vollständig erstatteten Psychotherapie-Sitzungen pro Versicherungsfall bietet der Tarif ein breites Leistungsspektrum. Der Selbstbehalt liegt bei 1.325 Euro jährlich, die stationäre Versorgung erfolgt im Mehrbettzimmer ohne Chefarztbehandlung.

Der Tarif gehört zur Alten Welt und ist nicht mehr für Neuabschlüsse zugänglich. Für Bestandsversicherte dieses Versicherers ist jedoch ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG möglich: Häufig lassen sich durch einen Wechsel zu moderneren Tarifen die steigenden Beiträge senken, oft bei gleichzeitig verbesserten Leistungen oder reduzierten Eigenanteilen. Die schrumpfende Risikogemeinschaft des geschlossenen Tarifs führt tendenziell zu beschleunigten Beitragserhöhungen, weshalb eine regelmäßige Tarifoptimierung sinnvoll ist.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, welche AXA-PKV-Tarif-Alternativen zu Ihrer persönlichen Situation passen und ob ein Wechsel wirtschaftlich lohnt.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.325 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

141/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

141/18: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

141/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

141/18: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

141/18: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

141/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

141/18: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

344/20: Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

344/20: Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

344/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
75 %
Kieferorthopädie
75 %
Material- & Laborkosten
75 %
Gebührenordnung (Zahn)

VITAL-Z: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

VITAL-Z: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet (85%, wenn in den 3 vorangegangenen Versicherungsjahren jährlich Prophylaxe durchgeführt wurde)
  • Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 100% erstattet, danach zu 75%
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

VITAL-Z: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 5.000,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

VITAL-Z: Bei Zahnersatz über 1.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif: Was das für Ihre Versicherung bedeutet

Der AXA 141/18, 344/20, VITAL-Z AW ist ein geschlossener Tarif und daher nicht mehr öffentlich verfügbar oder für neue, externe Kunden erreichbar. Allerdings bleibt für bestehende AXA-Versicherte die interne Optimierung möglich: Ein Tarifwechsel im Sinne des §204 VVG gestattet den Wechsel zu einem günstigeren oder leistungsstärkeren AXA-Tarif, ohne den Versicherer zu verlassen. Diese Regelung ist das zentrale Recht, das geschlossenen Tarifen für Bestandskunden Relevanz bewahrt.

Ältere, geschlossene Tarife wie dieser werden vom Versicherer häufig nicht mehr aktiv kommuniziert, da die Risikogemeinschaft schrumpft. Allerdings verfügt unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm über einen umfassenden Überblick auch zu geschlossenen AXA-Tarifen und kann mit Ihnen gemeinsam prüfen, welcher verfügbare Tarif Ihre individuelle Versicherungssituation optimal abdeckt.

Tarifwechsel im AXA 141/18, 344/20, VITAL-Z AW: Ihre Möglichkeiten

Als AXA-Versicherter haben Sie das Recht, im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG in einen anderen AXA-Tarif zu wechseln. Die gute Nachricht: Ihre bereits angesammelten Altersrückstellungen können in vielen Fällen zu einem großen Teil oder vollständig in den neuen Tarif übernommen werden, was den Beitrag oft spürbar senkt. Ob Ihre bisherige Gesundheitsprüfung Bestand hat oder eine erneute Bewertung erforderlich ist, hängt vom Zielplan ab. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre aktuelle Versicherungslage und identifiziert die besten AXA-Tarifwechsel-Möglichkeiten für Ihre Situation. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse gibt Ihnen Klarheit über Ersparnis und Leistungsveränderungen: Jetzt anmelden

Beitragserhöhungen im AXA 141/18, 344/20, VITAL-Z AW: So reagieren Sie richtig

Der AXA 141/18, 344/20, VITAL-Z AW ist ein Tarif aus der Alten Welt mit geschlossener Risikogemeinschaft. Diese Konstellation macht ihn besonders anfällig für Beitragserhöhungen: Die Versichertengruppe schrumpft kontinuierlich, da neue Kunden nicht mehr aufgenommen werden, gleichzeitig altert die verbleibende Gruppe und die medizinischen Kosten steigen. Das Ergebnis sind oft höhere jährliche Prämienaufschläge als in offenen Tarifen mit aktiver Neuzuführung.

Ein Tarifwechsel ist hier das Mittel der Wahl. Häufig finden sich auch innerhalb der AXA Tarife mit besseren Altersstrukturen oder reduzierten Leistungselementen, die zu deutlich niedrigeren Beiträgen führen, ohne Ihre Versicherungssicherheit zu gefährden. Nutzen Sie den Beitragserhöhungs-Chart, um die historische Preisentwicklung dieses Tarifs nachzuverfolgen und zu verstehen, warum ein Wechsel sinnvoll sein kann. Lassen Sie sich durch unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigen, welche Alternativen Ihre Prämie stabilisieren: Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum AXA 141/18, 344/20, VITAL-Z AW

Der Tarif bietet ambulante ärztliche Leistungen bis zum 3,5-fachen GOÄ-Höchstsatz. Bei Zahnbehandlung zahlt die AXA 100%, bei Zahnersatz 75% (mit der Möglichkeit auf 85%, wenn Sie drei Jahre lang regelmäßig zur Prophylaxe gehen). Die psychotherapeutische Versorgung umfasst 30 Sitzungen pro Versicherungsfall zu 100%, danach 80%. Bei Sehhilfen werden bis zu 200 Euro für Einstärkengläser oder bis zu 825 Euro für Mehrstärkengläser erstattet. Die Zahnersatz-Erstattung ist auf einen jährlichen Rahmen begrenzt: 1.000 Euro im ersten, 5.000 Euro über fünf Jahre verteilt.
Der Tarif ist geschlossen und wird nicht mehr für neue Kunden angeboten. Das bedeutet: Die Versichertengemeinschaft wächst nicht mehr, sondern schrumpft durch Sterbefälle und Kündigungen. Dies führt langfristig zu stärkeren Beitragserhöhungen, da die medizinischen Kosten auf immer weniger Schultern verteilt werden und das Durchschnittsalter der Gruppe ansteigt. Für bestehende AXA-Versicherte bleibt jedoch der interne Tarifwechsel nach §204 VVG eine wertvolle Option.
Der jährliche Selbstbehalt beträgt 1.325 Euro pro Versicherungsjahr. Das ist ein gehobener Selbstbehalt, der typischerweise für Tarife mit umfassenden Leistungen charakteristisch ist. Die 1.325 Euro gelten pro Versicherungsjahr und betreffen alle medizinischen Bereiche, auch Vorsorgeleistungen. Nach Erfüllung dieser Eigenbeteiligung werden Leistungen gemäß Tarif erstattet.
Ja, ein Wechsel ist möglich. Als AXA-Versicherter haben Sie das Recht auf einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem anderen AXA-Tarif. Die Altersrückstellungen, die Sie bereits aufgebaut haben, können in vielen Fällen ganz oder teilweise mitgenommen werden, was den neuen Beitrag deutlich senken kann. Ob ein erneuter Gesundheitsfragebogen erforderlich ist, hängt vom Zielplan ab. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Wechseloptionen und spart Ihnen damit Zeit und Kosten. Die Frage, ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Ob ein Wechsel sinnvoll ist, lässt sich nicht pauschal beantworten und hängt stark von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheit und Ihren konkreten Leistungsbedürfnissen ab. Allerdings sprechen mehrere Faktoren dafür, die Option ernsthaft zu prüfen: Der Tarif ist geschlossen, die Risikogemeinschaft wird kleiner und älter, und die Beiträge steigen daher oft stärker als in offenen Tarifen. Es ist wahrscheinlich, dass jüngere oder zentralere Tarife bei der AXA mit ähnlichen Leistungen günstiger sind. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kann in einer personalisierten Analyse aufzeigen, ob und wie viel Sie sparen können und welche Leistungsveränderungen damit einhergehen.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert