AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.325 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 141/18, 344/20, Z 100/ZS 60 AW - Geschlossenes Bestandstarif-Portfolio

Der geschlossene Bisex-Tarif 141/18, 344/20, Z 100/ZS 60 von AXA gehört zur alten Welt und steht für Neukunden nicht mehr zur Verfügung. Mit einem Selbstbehalt von 1.325 Euro pro Versicherungsjahr, GOÄ-Höchstsätzen (bis 3,5-fach) in Ambulanz und Zahnersatz-Erstattung von 60 Prozent positioniert sich dieser Tarif als gemischtes Portfolio mit moderatem Selbstbehalt und solider Zahnversorgung. Die stationäre Versorgung deckt Regel- und Belegarztbehandlung mit bis zum 3,5-fachen Satz ab, die Psychotherapie (ambulant und stationär) ist enthalten.

Geschlossene Tarife aus der alten Welt unterliegen einer schrumpfenden Risikogemeinschaft, was zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen führt. Allerdings eröffnet sich für bestehende Versicherte des gleichen Versicherers die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG: Ein Wechsel in einen geöffneten oder günstigeren Tarif bei AXA kann in vielen Fällen Beitragsentlastung ohne Leistungsverlust ermöglichen, und häufig bleiben die aufgebauten Altersrückstellungen erhalten oder werden übernommen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen, welche Optimierungen im AXA PKV-Tarif möglich sind.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.325 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

141/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

141/18: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

141/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

141/18: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

141/18: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

141/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

141/18: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

344/20: Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

344/20: Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

344/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

Z 100/ZS 60: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

Z 100/ZS 60: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird erstattet
  • Kieferorthopädie wird erstattet

Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie werden zusammen bis 511,29 EUR pro Jahr zu 100% erstattet, danach zu 60%

  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

Z 100/ZS 60: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.278,23EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.556,46EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.834,69EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 5.112,92EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 6.391.15EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Z 100/ZS 60: Bei Zahnersatz erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet der geschlossene Status dieses AXA-Tarifs?

Der Tarif 141/18, 344/20, Z 100/ZS 60 ist seit geraumer Zeit geschlossen und nimmt keine neuen externen Kunden mehr auf. Das ist typisch für ältere, bevölkerungsstabile Tarife aus der ersten Generation der AXA Bisex-Segmente. Die bestehende Versichertengruppe altert kontinuierlich, während kein Zufluss jüngerer Versicherter die Kostenentwicklung abfedert - eine demografische Last, die regelmäßig zu Beitragssprüngen führt.

Für Bestandsversicherte bei AXA besteht aber ein Ausweg: Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG ermöglicht es, auch in geschlossene Tarife zu wechseln, wenn diese höhere Leistungen anbieten, oder häufiger in offene oder neuere Tarife zu wechseln, um der Dynamik zu entkommen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kennt das Portfolio und kann auch geschlossene und seltener beworbene Tarife gezielt empfehlen.

Tarifwechsel bei AXA: Ihre innertariflichen Möglichkeiten

Ein Tarifwechsel innerhalb AXA nach §204 VVG ist für Bestandsversicherte jederzeit möglich. Die zentrale Frage ist, ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und wie die bisherigen Altersrückstellungen behandelt werden. In vielen Fällen können bestehende Altersrückstellungen zu großen Teilen mitgenommen werden, und häufig entfällt eine neue Gesundheitsprüfung - allerdings hängt das vom Zieltarif ab. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre aktuelle Situation kostenlos und zeigt Ihnen konkrete Alternativen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse deckt auf, wo Sparpotenziale liegen und wie Sie einen optimalen Wechsel gestalten. Starten Sie jetzt: Jetzt anmelden

Beitragserhöhungen im AXA-Tarif 141/18 und 344/20: Tarifwechsel als Ausweg

Dieser geschlossene Bisex-Tarif aus der alten Welt ist strukturell anfällig für steigende Beitragszahlungen. Die schrumpfende Versichertengruppe trägt steigende medizinische Kosten und Alterungsprozesse mit, und die fehlende Kapitalertragsrechnung der alten Generation verstärkt das Problem. Beitragserhöhungen sind für solche Tarife normal und werden sich mit hoher Wahrscheinlichkeit fortsetzen.

Die gute Nachricht: Mit einem Tarifwechsel zu AXA können Sie in vielen Fällen die Prämienentwicklung unterbrechen und oft zu günstigeren Bedingungen wechseln - häufig bei gleichwertigen oder besseren Leistungen. Vergleichen Sie Ihre aktuelle Situation mit den verfügbaren AXA-Alternativen: Der Beitragserhöhungs-Chart zeigt die Kostentrends auf. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse bietet Ihnen einen konkreten Handlungsplan mit den besten Wechseloptionen. Jetzt anmelden und erhalten Sie eine persönliche Empfehlung.

Häufige Fragen zum AXA 141/18, 344/20, Z 100/ZS 60 AW

Dieser Tarif bietet ambulante GOÄ-Erstattung bis zu den Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen, 2,5-fach für technische Leistungen, 1,3-fach für Laborleistungen). Psychotherapie ist mit bis zu 30 Sitzungen zu 100% und danach zu 80% pro Versicherungsfall versichert. Sehhilfen werden erstattet, beispielsweise bis 825 Euro für Mehrstärkengläser. Die Zahnersatzversorgung umfasst bis zu 60% Erstattung, mit jährlich 1.278 Euro Anspruch im ersten Jahr, steigend bis 6.391 Euro im fünften Jahr. Hilfsmittel wie Hörhilfen, Kunstglieder und Krankenfahrstühle gehören dazu. Ein Selbstbehalt von 1.325 Euro pro Jahr fällt überall an.
Der Tarif ist geschlossen. Das bedeutet, dass der Versicherer keine neuen externen Kunden mehr aufnimmt. Die Versichertengruppe altert kontinuierlich, weil kein Zufluss jüngerer Versicherter die Kostenentwicklung abfedert. Dies führt typischerweise zu höheren Beitragsanpassungen als bei offenen Tarifen. Für Bestandsversicherte bei AXA öffnet sich jedoch die Möglichkeit, über §204 VVG in andere (auch geschlossene) oder offene AXA-Tarife zu wechseln.
Der Selbstbehalt beträgt 1.325 Euro pro Versicherungsjahr und gilt für alle Versicherungsbereiche (ambulant, stationär, Zahnbehandlung und Zahnersatz). Dies ist ein moderater bis höherer Selbstbehalt, der dazu führt, dass kleinere und mittlere medizinische Ausgaben zunächst von Ihnen selbst zu tragen sind. Ab dieser jährlichen Grenze ist die Inanspruchnahme versichert.
Ja, als Bestandsversicherter bei AXA haben Sie das Recht auf einen Tarifwechsel innerhalb des gleichen Versicherers nach §204 VVG. In vielen Fällen können bestehende Altersrückstellungen übernommen werden, und in den meisten Fällen entfällt eine neuerliche Gesundheitsprüfung. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt konkrete Sparpotenziale. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger einschätzen.
Ein Tarifwechsel ist besonders lohnend, wenn Sie bei AXA bleiben möchten und die Beitragserhöhungen drücken. Das Alter, der Gesundheitszustand und verfügbare AXA-Alternativen mit besserer oder ähnlicher Leistung spielen eine Rolle. Für jüngere und gesunde Versicherte ist ein Wechsel in einen offenen Tarif oft attraktiv; für ältere Versicherte mit bestehenden Altersrückstellungen ist zu prüfen, ob eine neue Gesundheitsprüfung notwendig ist. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet in Ihrer Situation, ob ein Wechsel konkrete Ersparnisse bringt und welche AXA-Tarife die beste Alternative darstellen.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert