AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.325 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 141/18, 344/20, ZPRO AW im Detail

Der geschlossene Bisex-Tarif AXA 141/18, 344/20, ZPRO AW gehört zur alten Welt und kombiniert GOÄ-Höchstsätze von bis zu 3,5-fach für ärztliche Leistungen mit breiter Zusatzversorgung. Ein jährlicher Selbstbehalt von 1.325 Euro in der ambulanten Versorgung und ein Mehrbettzimmer begrenzen die Standardleistungen, während Zahnbehandlung vollständig erstattet wird und Zahnersatz mit 60% des Kostensatzes abgesichert ist. Die Versicherung übernimmt 30 Psychotherapie-Sitzungen pro Versicherungsfall zu 100%, danach zu 80%, sowie Sehhilfen bis zu 825 Euro für Mehrstärkengläser (bei einer Refraktion ab ±6 Dioptrien). Naturheilverfahren und bestimmte Impfungen nach Empfehlung der Ständigen Impfkommission werden erstattet.

Als geschlossener Tarif der alten Welt unterliegt der AXA 141/18, 344/20, ZPRO AW einer schrumpfenden Versichertengemeinschaft und damit überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen. Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG bietet Bestandsversicherten der AXA häufig die Gelegenheit, in modernere Tarife derselben Versicherung zu wechseln, wodurch in vielen Fällen Prämien sinken und Altersrückstellungen erhalten bleiben. Die Risikogemeinschaft wird durch Austritt nicht durch Neuzugänge stabilisiert, sodass jeder Jahrgang die Kostenentwicklung selbst finanziert.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt, ob ein günstigerer AXA PKV-Tarif für Ihre Situation in Betracht kommt. Mehrleistung sichern.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.325 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

141/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

141/18: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

141/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

141/18: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

141/18: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

141/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

141/18: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

344/20: Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

344/20: Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

344/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

ZPRO: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

ZPRO: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, max. 4 Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet. Mit jährlichem Prophylaxeprogramm des Versicherers steigt der Erstattungsprozentsatz um 5%-Punkte pro Jahr auf max. 100%
  • Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird bei Behandlungsbeginn bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 60% erstattet (bei Unfall entfällt die Altersgrenze). Mit jährlichem Prophylaxeprogramm des Versicherers steigt der Erstattungsprozentsatz um 5%-Punkte pro Jahr auf max. 100%
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

ZPRO: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.278,23EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.556,46EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.834,69EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 5.112,92EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 6.391.15EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

ZPRO: Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Bisex-Tarif: Was bedeutet das für Versicherte?

Der AXA 141/18, 344/20, ZPRO AW nimmt keine neuen Kunden von außen auf; der Tarif ist ausschließlich für bestehende Kunden der AXA offen, die bereits bei dieser Versicherung versichert sind. Versicherte können durch einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der AXA in den Tarif wechseln oder von ihm zu modernen, offenen AXA-Tarifen migrieren. Eine geschlossene Risikogemeinschaft schrumpft jedoch im Laufe der Jahre durch Austritte, Todesfälle und Verzicht auf Neuzugänge, was die Umlagefähigkeit verschärft.

Geschlossene Tarife der alten Welt werden von der AXA nicht mehr aktiv kommuniziert oder öffentlich neu beworben. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick über solche Bestandstarife und kann analysieren, ob ein interner Wechsel zu besseren Konditionen in Ihrem Fall realisierbar ist, ohne dass Ihre Altersrückstellungen verloren gehen.

Tarifwechsel im AXA 141/18, 344/20, ZPRO AW: Ihre Chancen

Der interne Tarifwechsel bei der AXA nach §204 VVG ermöglicht es Versicherten, zwischen den Tarifen derselben Gesellschaft zu wechseln, ohne die Versicherung selbst zu verlassen. In vielen Fällen können Altersrückstellungen ganz oder teilweise mitgenommen werden. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm evaluiert für Sie die Tarifwechsel-Optionen innerhalb der AXA und prüft, ob eine finanzielle Optimierung unter Beibehaltung oder sogar Verbesserung der Leistung machbar ist. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Alternativen auf. Jetzt anmelden und eine individuelle Bewertung erhalten.

Beitragserhöhung im AXA 141/18, 344/20, ZPRO AW - So reagieren Sie richtig

Geschlossene Tarife der alten Welt wie der AXA 141/18, 344/20, ZPRO AW erleben überdurchschnittliche Beitragserhöhungen, da die Versichertengemeinschaft ohne Deckung durch Neukundeneinnahmen schrumpft und die verbleibenden Versicherten ältere Leistungsbezieher sind. Die Kostenentwicklung der medizinischen Versorgung, Alterung des Bestandes und sinkende Kapitalerträge verstärken diesen Effekt. Ein rein abwartendes Verhalten führt zu eskalierenden Prämien ohne Gegenleistung.

Ein interner Tarifwechsel zu einem offenen oder modernen AXA-Tarif bietet häufig eine Lösung: durch stabilere Altersstrukturen und aktive Neukundenakquise tendenziell moderatere Beitragsentwicklungen, oft bei gleichwertigen oder besseren Leistungen. Lesen Sie auf unserem Beitragserhöhungs-Chart nach, wie sich die Prämie dieses Tarifs in den letzten Jahren entwickelt hat. Prüfen Sie mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse, welche AXA-Alternativen für Sie konkret verfügbar sind. Jetzt anmelden und die Handlungsoptionen erfahren.

Häufige Fragen zum AXA 141/18, 344/20, ZPRO AW

Der Tarif erstattet ambulante Leistungen bis zu GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für Ärzte, 2,5-fach für Technik, 1,3-fach für Labor). Zahnbehandlung wird zu 100% erstattet, Zahnersatz mit 60% (steigerbar auf 100% durch jährliches Prophylaxeprogramm). Stationär werden Regel- und Belegarztleistungen in Mehrbettzimmern abgedeckt. Psychotherapie: 30 Sitzungen pro Fall zu 100%, danach 80%. Sehhilfen bis 825 Euro für Mehrstärkengläser, Zahnersatz-Summenbegrenzung im 1. Jahr: 1.278 Euro.
Ein geschlossener Bisex-Tarif der alten Welt. Er nimmt keine Neukunden von außen auf; nur AXA-Bestandsversicherte können intern zu diesem Tarif wechseln. Die Versichertengemeinschaft schrumpft über die Zeit, was typischerweise zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen führt, da die verbleibenden, älteren Versicherten alle Kosten selbst tragen müssen.
Der Selbstbehalt beträgt 1.325 Euro pro Versicherungsjahr und gilt für ambulante ärztliche und zahnärztliche Leistungen, jedoch nicht für stationäre Behandlungen. Er positioniert diesen Tarif im höheren Selbstbehalt-Segment und reduziert die Jahresprämie im Vergleich zu Varianten ohne oder mit niedrigerem SB. Versicherte sollten mit dieser Kostenbeteiligung bei jedem Arztbesuch rechnen, bis die Jahresfrist verstrichen ist.
Ja, über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der AXA können Sie in andere AXA-Tarife wechseln und häufig von niedrigeren Prämien profitieren. In vielen Fällen bleiben Ihre Altersrückstellungen erhalten. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind, hängt vom einzelnen Tarifwechsel ab. Die Frage, ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beantworten.
Das hängt von Ihrem Alter, Gesundheitszustand und verfügbaren Alternativen innerhalb der AXA ab. Als geschlossener Tarif der alten Welt ist die Beitragsprognose ungünstig; ein Wechsel zu einem offenen oder neueren AXA-Tarif kann sowohl finanziell als auch leistungsmäßig sinnvoll sein. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft in seiner Tarifanalyse, welche konkreten AXA-Tarife für Ihre Situation verfügbar sind und ob Einsparungen realistisch sind.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert