AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 250 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 141/20, 341/20, 540/12 AW im Detail

Ein geschlossener Bisex-Tarif der AXA Krankenversicherung AG richtet sich an Bestandsversicherte, die eine umfassende Absicherung mit hochwertigen Leistungen bevorzugen. Der Tarif bietet Privatarztbehandlung im stationären Bereich, Einbettzimmer, GOÄ-Höchstsätze bis zum 3,5-fachen Satz für ambulante und stationäre ärztliche Leistungen und Zahnersatz zu 60%. Mit einem Selbstbehalt von 250 Euro pro Versicherungsjahr positioniert sich dieser Tarif im mittleren Segment und kombiniert solide Leistungen mit moderatem Eigenanteil.

Der AXA 141/20, 341/20, 540/12 AW ist ein Bestandstarif der Alten Welt, dessen Risikogemeinschaft tendenziell älter wird und schrumpft. Das hat oft Einfluss auf die Beitragsentwicklung, weshalb ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der AXA häufig attraktiv wird. In vielen Fällen bieten neuere oder leistungsgünstigere Tarife der gleichen Gesellschaft Einsparungen bei gleichwertigen oder besseren Leistungen, ohne dass eine neue Gesundheitsprüfung erforderlich ist.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, welche Wechselmöglichkeiten im Rahmen des AXA PKV-Tarifs infrage kommen und wie Sie Versicherungslücken schließen können.

Basismerkmale

Selbstbehalt250 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

141/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

141/20: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

141/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

141/20: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

141/20: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

141/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

141/20: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

341/20: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

341/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

341/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
60 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

540/12: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

540/12: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 60% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

540/12: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

540/12: Wird bei Zahnersatz empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Bisex-Tarif: Was das für Bestandsversicherte bedeutet

Der AXA 141/20, 341/20, 540/12 AW steht nicht für Neukunden offen; neue externe Kunden können ihn nicht abschließen. Bestehende Versicherte der AXA können jedoch über einen internen Tarifwechsel gemäß §204 VVG in solche geschlossenen Tarife wechseln oder umgekehrt aus ihnen heraus. Das ist ein großer Vorteil: Sie profitieren von etablierten Tarifkombinationen mit bewährten Leistungsparametern. Die Risikogemeinschaft schrumpft jedoch über die Jahre, was die Prämienentwicklung teilweise verschärft.

Geschlossene Alte-Welt-Tarife wie dieser werden oft nicht mehr öffentlich beworben, sind aber dennoch wertvolle Vergleichsanker für einen optimalen Tarifwechsel. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick über alle verfügbaren AXA-Tarife, auch die geschlossenen, und kann Sie gezielt beraten, ob ein Wechsel in einen besseren oder günstigeren Tarif im Rahmen der §204 VVG-Regelung realisierbar ist.

Tarifwechsel innerhalb der AXA: Ihre Möglichkeiten nutzen

Der §204 VVG räumt Ihnen das Recht ein, innerhalb der gleichen Versicherungsgesellschaft in einen anderen Tarif zu wechseln. Dabei werden in vielen Fällen Ihre Altersrückstellungen teilweise oder vollständig übernommen, und häufig entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre aktuelle Konstellation und identifiziert Tarifoptionen, die zu Ihrem Alter, Ihrer Gesundheit und Ihrem Budget passen. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erhalten Sie eine genaue Übersicht über Wechselpotenziale und vermeiden Versicherungslücken. Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im AXA 141/20, 341/20, 540/12 AW: Handlungsoptionen

Der geschlossene Status dieses Tarifs führt zu einem besonders exponierten Risiko für überdurchschnittliche Beitragserhöhungen. Da die Risikogemeinschaft altert und keine Neuzugänge hinzukommen, tragen verbleibende Versicherte eine wachsende Kostenlast. Zugleich steigen die medizinischen Kosten sektoral an, was den Druck verschärft. Dieser Tarif ist daher besonders anfällig für regelmäßige und teils erhebliche Prämiensprünge.

Ein Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem offenen oder jüngeren Tarif der AXA kann in vielen Fällen zu deutlichen Einsparungen führen. Viele dieser Alternativen halten ähnliche oder bessere Leistungen bereit, was den Wechsel attraktiv macht. Der Beitragserhöhungs-Chart auf der AXA-Seite zeigt, wie dieser Tarif historisch gestiegen ist. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unser Team findet die beste Lösung für Ihre Situation: Jetzt anmelden.

Häufige Fragen zum AXA 141/20, 341/20, 540/12 AW

Der Tarif deckt ambulante Behandlungen bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz, stationär mit Privatarzt und Einbettzimmer ebenfalls bis zum 3,5-fachen Satz, mit Chefarztbehandlung teilweise bis zum 5-fachen Satz. Zahnbehandlung und Zahnersatz werden zu 60% erstattet ohne Jahreshöchstgrenze. Ambulant sind 30 Psychotherapie-Sitzungen zu 100% versichert, danach 80%. Sehhilfen bis zu 825 Euro für Mehrstärkengläser (bei niedrigerer Sehstärke) oder bis zu 935 Euro für Mehrstärken-Kontaktlinsen, alle 2 Jahre. Kieferorthopädie zu 60%, ohne Summenbegrenzung. Hilfsmittel wie Hörhilfen, Einlagen und Kunstglieder sind eingeschlossen.
Der Tarif ist geschlossen für Neukunden, steht aber bestehenden AXA-Versicherten für einen Tarifwechsel nach §204 VVG offen. Das bedeutet: Seine Risikogemeinschaft ist begrenzt und altert progressiv, weil keine neuen Mitglieder hinzukommen. Dadurch verschärft sich die Beitragsentwicklung tendenziell überdurchschnittlich im Vergleich zu offenen Tarifen mit ausgeglichener Altersstruktur. Ein Wechsel zu einem günstigeren Tarif ist für viele Versicherte deshalb sinnvoll.
Der Selbstbehalt beträgt 250 Euro pro Versicherungsjahr. Er gilt für ambulante und stationäre Leistungen sowie für Zahnbehandlungen, also universell. Mit 250 Euro positioniert sich dieser Tarif im mittleren Bereich: höher als viele Tarife mit 100 oder 150 Euro SB, aber niedriger als Tarife mit 500 oder 1.000 Euro. Der Selbstbehalt wird pro Versicherungsjahr neu fällig und wirkt sich somit nur bei mehreren Versicherungsfällen pro Jahr kostendämpfend aus.
Ja, über einen Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der AXA. Viele moderne AXA-Tarife mit besseren Beitragsperspektiven sind erhältlich. In vielen Fällen werden Ihre Altersrückstellungen übernommen und häufig entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab. Eine verbindliche Aussage dazu, ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann ausschließlich unser PKV-Sachverständiger treffen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt auf, welche Optionen konkret für Sie infrage kommen.
Das hängt von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheit und der Verfügbarkeit besserer AXA-Tarife ab. Für Versicherte in diesem geschlossenen, älter werdenden Tarif ist die Wahrscheinlichkeit von Tarifwechsel-Einsparungen überdurchschnittlich hoch, insbesondere wenn Sie noch relativ jung sind oder einen offenen Tarif mit besseren Beitragsperspektiven ansteuern können. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm wertet aus, ob und welche Wechsel wirtschaftlich und versicherungstechnisch sinnvoll sind. Versicherungslücken entstehen nicht, wenn der Wechsel fachgerecht geplant wird.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert