AXA 141/20, 341/20, 540/12 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
AXA 141/20, 341/20, 540/12 AW im Detail
Ein geschlossener Bisex-Tarif der AXA Krankenversicherung AG richtet sich an Bestandsversicherte, die eine umfassende Absicherung mit hochwertigen Leistungen bevorzugen. Der Tarif bietet Privatarztbehandlung im stationären Bereich, Einbettzimmer, GOÄ-Höchstsätze bis zum 3,5-fachen Satz für ambulante und stationäre ärztliche Leistungen und Zahnersatz zu 60%. Mit einem Selbstbehalt von 250 Euro pro Versicherungsjahr positioniert sich dieser Tarif im mittleren Segment und kombiniert solide Leistungen mit moderatem Eigenanteil.
Der AXA 141/20, 341/20, 540/12 AW ist ein Bestandstarif der Alten Welt, dessen Risikogemeinschaft tendenziell älter wird und schrumpft. Das hat oft Einfluss auf die Beitragsentwicklung, weshalb ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der AXA häufig attraktiv wird. In vielen Fällen bieten neuere oder leistungsgünstigere Tarife der gleichen Gesellschaft Einsparungen bei gleichwertigen oder besseren Leistungen, ohne dass eine neue Gesundheitsprüfung erforderlich ist.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, welche Wechselmöglichkeiten im Rahmen des AXA PKV-Tarifs infrage kommen und wie Sie Versicherungslücken schließen können.
Basismerkmale
141/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
141/20: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:
- bis +/- 6 Dioptrien
- bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
- bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
- bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
- bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
- ab +/- 6 Dioptrien
- bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
- bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
- bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
- bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.
Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.
Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.
141/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.
141/20: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.
Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.
141/20: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
141/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.
141/20: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Impfungen werden nicht erstattet.
Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
341/20: Privatarztbehandlung.
341/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.
341/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
540/12: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
540/12: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 60% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
540/12: Keine Summenbegrenzung.
540/12: Wird bei Zahnersatz empfohlen.



