AXA 141/20, 341/20, 541/20 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Steckbrief: AXA 141/20, 341/20, 541/20 AW
Der AXA 141/20, 341/20, 541/20 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der Alten Welt, der Versicherten eine umfassende Versorgungsstruktur mit Einbettzimmer und starker zahnmedizinischer Abdeckung bietet. Mit einem Selbstbehalt von 250 Euro pro Jahr und GOÄ-Höchstsätzen (bis 3,5-fach) in der ambulanten und stationären Behandlung kombiniert dieser Tarif Premium-Leistungen mit moderater Selbstbeteiligung. Die zahnärztliche Versorgung glänzt mit 100% Erstattung bei Zahnbehandlung und 80% bei Zahnersatz ohne Summenbegrenzung, was ihn für zahnaffine Versicherte attraktiv macht.
Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der AXA kann für bestehende Versicherte dieses Tarifs eine Lösung sein, um Beitragsbelastungen zu reduzieren. Da die Risikogemeinschaft geschlossener Tarife mit zunehmender Alterung des Bestands schrumpft, sind Beitragserhöhungen bei älteren Kollektiven häufig stärker ausgeprägt. Häufig lassen sich durch einen Wechsel zu einem moderneren, offeneren Tarif gleichwertige Leistungen zu niedrigeren Prämien realisieren, sofern die individuellen Voraussetzungen passen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse, bewertet durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm, hilft Ihnen zu klären, welche Optimierungsmöglichkeiten es für Ihren AXA PKV-Tarif gibt.
Basismerkmale
141/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
141/20: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:
- bis +/- 6 Dioptrien
- bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
- bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
- bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
- bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
- ab +/- 6 Dioptrien
- bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
- bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
- bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
- bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.
Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.
Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.
141/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.
141/20: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.
Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.
141/20: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
141/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.
141/20: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Impfungen werden nicht erstattet.
Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
341/20: Privatarztbehandlung.
341/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.
341/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
541/20: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
541/20: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 90% erstattet
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
541/20: Keine Summenbegrenzung.
541/20: Wird bei Zahnersatz empfohlen.



