AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 250 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 141/20, 341/20, 544/20 AW im Überblick

Der geschlossene Bisex-Tarif 141/20, 341/20, 544/20 AW der AXA gehört zur Alten Welt und richtet sich an Bestandsversicherte, die eine umfassende private Krankenversicherung mit moderater Selbstbeteiligung suchen. Mit einem Selbstbehalt von 250 Euro pro Versicherungsjahr, Privatarztbehandlung im Krankenhaus und GOÄ-Höchstsätzen (bis 3,5-fach für ärztliche Leistungen) bietet dieser Tarif ein solides Leistungsspektrum für ambulante und stationäre Versorgung.

Als geschlossener Tarif profitiert das Versichertenkollektiv nicht mehr von neuen Mitgliedern, was langfristig zu einer Alterung der Risikogemeinschaft und tendenziell höheren Beitragsentwicklungen führt. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem günstigeren oder gleichwertigen Tarif innerhalb der AXA kann in vielen Fällen Prämienersparnisse ermöglichen, während Altersrückstellungen häufig erhalten bleiben.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen auf, ob ein Wechsel zu besseren Konditionen möglich ist. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihren AXA PKV-Tarif individuell und berät Sie zu Ihren Optimierungsmöglichkeiten.

Basismerkmale

Selbstbehalt250 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

141/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

141/20: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

141/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

141/20: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

141/20: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

141/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

141/20: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

341/20: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

341/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

341/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
50 %
Kieferorthopädie
90 %
Material- & Laborkosten
50 %
Gebührenordnung (Zahn)

544/20: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

544/20: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 50% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 90% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

544/20: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

544/20: Wird bei Zahnersatz empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 141/20, 341/20, 544/20 AW versichert?
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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was unterscheidet einen geschlossenen Tarif wie den AXA 141/20, 341/20, 544/20 AW?

Ein geschlossener Tarif nimmt keine neuen, externen Kunden mehr auf - nur Bestandsversicherte desselben Versicherers können über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG hineinwechseln. Dies führt dazu, dass die Risikogemeinschaft schrumpft und altert, was die Beitragsentwicklung unter Druck setzt. Für Versicherte, die bereits in der AXA versichert sind, eröffnet das allerdings Wechselchancen zu Tarifen mit besseren Leistungen oder niedrigeren Prämien - sofern die gesundheitliche Situation und die Versicherungsdauer dies zulassen.

Geschlossene Tarife wie dieser werden oft nicht mehr aktiv kommuniziert, sind aber noch voll leistungsaktiv. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick auch über solche Tarife und kann konkret prüfen, welche Wechsel für Ihre Situation sinnvoll sind.

Tarifwechsel im AXA 141/20, 341/20, 544/20 AW: Ihre Optionen

Ein Wechsel innerhalb der AXA nach §204 VVG ist möglich, sofern Sie bereits als Bestandsversicherter dort versichert sind. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft Ihre aktuellen Versicherungsbedingungen und findet heraus, ob ein Tarifwechsel zu besseren Leistungen oder niedrigeren Beiträgen realisierbar ist. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erhalten Sie konkrete Handlungsempfehlungen. Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im AXA 141/20, 341/20, 544/20 AW - Was nun?

Geschlossene Tarife wie dieser sind anfälliger für kräftige Beitragserhöhungen, weil die Risikogemeinschaft schrumpft und altert. Medizinische Inflation und sinkende Kapitalerträge verstärken diesen Trend zusätzlich. Für Versicherte bedeutet das oft jährliche Steigerungen, die das Budget belasten.

Ein Tarifwechsel innerhalb der AXA kann in vielen Fällen Einsparungen ermöglichen. Häufig lassen sich dabei gleichwertige oder bessere Leistungen mit niedrigeren Prämien kombinieren. Werfen Sie einen Blick auf unseren Beitragserhöhungs-Chart, um die Preissteigerungen dieser Risikogemeinschaft nachzuvollziehen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt konkrete Alternativen auf. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum AXA 141/20, 341/20, 544/20 AW

Der Tarif erstattet ambulante ärztliche Leistungen bis zu GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für Arzthonorare, 2,5-fach für technische Leistungen, 1,3-fach für Laborleistungen), stationär mit Privatarztbehandlung und ebenso hohen Sätzen. Zahnbehandlung wird zu 100% erstattet, Zahnersatz zu 50%, Kieferorthopädie zu 90%. Psychotherapie deckt 30 Sitzungen pro Versicherungsfall zu 100%, danach 80%. Sehhilfen werden mit bis zu 825 Euro für Mehrstärkengläser und ohne zeitliche Obergrenzen erstattet. Stationäre Psychotherapie ist enthalten. Der Selbstbehalt von 250 Euro pro Jahr ist moderat.
Der Tarif ist geschlossen - neue, externe Kunden werden nicht mehr aufgenommen. Das bedeutet, dass nur Bestandsversicherte der AXA über einen §204 VVG-Tarifwechsel hineinwechseln können. Die schrumpfende Risikogemeinschaft führt zu höherer Alterslast und meist kräftigeren Beitragserhöhungen als in offenen Tarifen mit stabiler Altersstruktur.
Der Selbstbehalt beträgt 250 Euro pro Versicherungsjahr und gilt für ambulante und stationäre Versorgung sowie Zahnbehandlung. Dies ist ein moderates Niveau, das weder besonders niedrig noch besonders hoch ist, und positioniert den Tarif im mittleren Segment. Der Selbstbehalt wird vor jeder Leistung angerechnet, unabhängig davon, ob es sich um eine Arznei, einen Zahnarztbesuch oder eine Operation handelt.
Ja, als AXA-Bestandsversicherter können Sie von einem internen Tarifwechsel nach §204 VVG profitieren. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und wie Ihre Altersrückstellungen übernommen werden, hängt vom konkreten Wechsel ab und kann nur im Einzelfall beantwortet werden. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse identifiziert realistische Alternativen. Eine verbindliche Einschätzung dazu, ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übertragung der Altersrückstellungen möglich ist, kann ausschließlich unser PKV-Sachverständiger Ferdinand Halm treffen.
Das hängt von Ihrer persönlichen Situation ab: Wie alt sind Sie, wie ist Ihr Gesundheitszustand, und in welchem Zeitraum sind Sie versichert? Geschlossene Tarife wie dieser sehen typischerweise höheren Beitragssteigerungen entgegen; ein Wechsel zu einem jüngeren oder offenen Tarif kann daher Ersparnisse und eine bessere Planungssicherheit bieten. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre spezifische Situation und gibt Ihnen eine konkrete Handlungsempfehlung - völlig kostenlos.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert