AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 250 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

Tarifprofil: AXA 141/20, 341/20, VITAL-Z AW

AXA Krankenversicherung AG bietet mit dem 141/20, 341/20, VITAL-Z AW einen geschlossenen Bisex-Tarif der alten Welt an, der sich durch umfangreiche Höchstsatzerstattung auszeichnet. Die ambulante Versorgung deckt bis zu 3,5-fache GOÄ-Sätze für ärztliche Leistungen ab, stationär liegt sie ebenfalls bei 3,5-facher Satzerstattung mit Privatarztbehandlung. Der Zahnersatz wird zu 75 Prozent erstattet, die Zahnbehandlung sogar zu 100 Prozent. Mit einem Selbstbehalt von 250 Euro jährlich bietet dieser Tarif eine solide Grundstruktur für Versicherte, die Wert auf hohe Erstattungssätze legen.

Geschlossene Bestandstarife wie dieser unterliegen einer schrumpfenden Risikogemeinschaft, was mittelfristig zu Beitragserhöhungen führen kann. Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG bietet hier eine häufig genutzte Möglichkeit, höheren Prämien zu entgehen, ohne die Versichertengemeinschaft zu wechseln. In vielen Fällen können Versicherte dabei gleichwertige oder bessere Leistungen bei reduzierten Beiträgen finden, und die Altersrückstellungen werden in der Regel übernommen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unterstützt Sie bei der Bewertung dieses Tarifs. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre individuelle Situation und zeigt Ihnen auf, ob ein interner Tarifwechsel im AXA PKV-Tarif für Sie sinnvoll ist.

Basismerkmale

Selbstbehalt250 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

141/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

141/20: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

141/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

141/20: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

141/20: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

141/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

141/20: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

341/20: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

341/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

341/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
75 %
Kieferorthopädie
75 %
Material- & Laborkosten
75 %
Gebührenordnung (Zahn)

VITAL-Z: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

VITAL-Z: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet (85%, wenn in den 3 vorangegangenen Versicherungsjahren jährlich Prophylaxe durchgeführt wurde)
  • Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 100% erstattet, danach zu 75%
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

VITAL-Z: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 5.000,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

VITAL-Z: Bei Zahnersatz über 1.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet ein geschlossener Tarif bei der AXA?

Der AXA 141/20, 341/20, VITAL-Z AW ist für Neukunden nicht mehr zugänglich, steht aber bestehenden Versicherten der AXA im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG offen. Diese Tarifschließung folgt einem typischen Versicherungsmuster: Mit stagnierenden Neuzugängen und einer alternden Risikogemeinschaft steigen die Kosten für die verbleibenden Versicherten kontinuierlich. Beitragserhöhungen sind daher bei geschlossenen Tarifen häufig deutlich ausgeprägter als bei offenen Bestandstarifen mit regelmäßigen Neuzugängen.

Die gute Nachricht: Geschlossene Tarife wie dieser werden oft nicht mehr öffentlich kommuniziert, was bedeutet, dass viele Versicherte ihre Wechselmöglichkeiten nicht kennen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm hat Zugang zu einem umfassenden Überblick über geschlossene Tarife und kann prüfen, welche alternativen Versicherungsoptionen innerhalb der AXA zu Ihrem Profil passen.

Tarifwechsel im AXA-Bestand: Ihre §204-VVG-Rechte

Als Versicherter in einem AXA-Tarif können Sie jederzeit in einen anderen AXA-Tarif wechseln, ohne die Versichertengemeinschaft zu verlassen. Der Wechsel erfolgt nach §204 VVG und ermöglicht es, Ihre Altersrückstellungen in den neuen Tarif mitzunehmen. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Genau hier setzt unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse an. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft die genauen Bedingungen für Ihren Tarifwechsel bei der AXA und zeigt auf, welche Alternativen wirtschaftlich und leistungsmäßig für Sie vorteilhaft sind. Jetzt anmelden zur kostenlosen Analyse.

Beitragserhöhung im AXA 141/20, 341/20, VITAL-Z AW: Handlungsoptionen

Bei diesem geschlossenen Tarif der alten Welt wird die Beitragsbelastung durch die Schrumpfung des Versichertenkollektivs und die steigende Altersstruktur besonders deutlich. Die hohen Leistungsstandards (3,5-facher GOÄ-Satz, Einbettzimmer, vollständige Zahnbehandlung) verlangen kostenmäßig ihren Tribut, zumal kein Zustrom von jüngeren, prämienstarken Versicherten mehr erfolgt. Medizinische Kostentrends verstärken diesen Effekt.

Ein interner Tarifwechsel zu einem offenen, modernen AXA-Tarif kann in vielen Fällen erhebliche Prämienersparnisse bringen. Häufig finden Versicherte dabei äquivalente oder sogar bessere Leistungen vor. Nutzen Sie den Beitragserhöhungs-Chart zum Vergleich der Kostenentwicklung bei der AXA und prüfen Sie, inwieweit ein Wechsel für Ihre Situation wirtschaftlich sinnvoll ist. Anschließend unterstützt Sie unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit einer detaillierten Bewertung möglicher Zieltarife: Jetzt anmelden.

Häufige Fragen zum AXA 141/20, 341/20, VITAL-Z AW

Der Tarif deckt ambulante Behandlungen bis zu 3,5-facher GOÄ ab. Stationär erbringt der Tarif Privatarztbehandlung ebenfalls bis zu 3,5-facher GOÄ mit Einbettzimmer. Die Psychotherapie wird ambulant mit 100 Prozent für 30 Sitzungen erstattet, danach 80 Prozent. Zahnbehandlung kostet Sie keinen Selbstbehalt und wird zu 100 Prozent gezahlt, Zahnersatz zu 75 Prozent. Kieferorthopädie wird bis 18 Jahre zu 100 Prozent, danach zu 75 Prozent erstattet. Sehhilfen werden bis zu 760 Euro je Paar Mehrstärkengläser erstattet. Der jährliche Selbstbehalt von 250 Euro ist moderat.
Der Tarif ist geschlossen, was bedeutet, dass die AXA keine neuen, externen Kunden mehr aufnimmt. Für bestehende AXA-Versicherte bleibt die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG erhalten. Das schrumpfende Versichertenkollektiv führt zu kontinuierlichen Beitragserhöhungen, da weniger junge, beitragsgünstige Versicherte hinzukommen. Das macht einen Wechsel zu einem offenen, modernen Tarif oft wirtschaftlich attraktiv.
Der Selbstbehalt beträgt 250 Euro pro Versicherungsjahr und zählt zu den moderaten Selbstbehalten im Markt. Er wird bei ambulanten Leistungen, stationärer Behandlung und auch bei Zahnbehandlung fällig. Für einen Tarif mit solch hohen Erstattungssätzen (3,5-fach GOÄ, 100% Zahnbehandlung) ist ein SB von 250 Euro ein ausgewogenes Preis-Leistungs-Verhältnis.
Ja, Sie können als AXA-Versicherter jederzeit in einen anderen AXA-Tarif wechseln. Der Wechsel erfolgt intern nach §204 VVG. Ihre Altersrückstellungen können häufig mitgenommen werden, und in vielen Fällen ist keine Gesundheitsprüfung erforderlich. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen die konkreten Möglichkeiten.
Für viele Versicherte in diesem geschlossenen Tarif lohnt sich ein Wechsel, insbesondere wenn die Beiträge in den letzten Jahren deutlich gestiegen sind. Ein offener, moderner AXA-Tarif bietet tendenziell eine stabilere Prämienentwicklung durch die regelmäßige Aufnahme von Neukunden. Ob für Ihr Alter, Ihren Gesundheitszustand und Ihre individuellen Leistungsanforderungen ein wirtschaftlich sinnvoller Wechsel vorliegt, kann unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm nur im Einzelfall beurteilen. Die Details hängen davon ab, welche konkrete Alternative verfügbar ist und wie sich Ihre persönliche Situation darstellt.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert