AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 250 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 141/20, 341/20, ZPRO AW im Detail

Der geschlossene Bisex-Tarif 141/20, 341/20, ZPRO AW der AXA Krankenversicherung AG kombiniert umfassende ambulante und stationäre Leistungen mit gezieltem Zahnarztschutz in der Welt der klassischen Altersrückstellungen. Mit 250 EUR Jahres-Selbstbehalt, GOÄ-Höchstsätzen für ärztliche Leistungen (bis 3,5-fach), Privatzimmer und Chefarztbehandlung positioniert sich dieser Tarif als Premium-Lösung für Bestandsversicherte der AXA, die eine Ganzheitsversorgung mit moderaten Zuzahlungen suchen.

Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG eröffnet bestehenden AXA-Versicherten die Möglichkeit, ihre Beitragslast durch einen Wechsel zu einem günstigeren Tarif zu senken. In vielen Fällen lassen sich dabei Altersrückstellungen vollständig übernehmen und gleichwertige oder bessere Leistungen bewahren, ohne dass eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich wäre. Als geschlossener Tarif mit schrumpfender Versichertengemeinschaft ist eine Prämienoptimierung gerade jetzt von strategischer Bedeutung.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter der Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft, welche AXA PKV-Tarif-Alternativen für Ihre aktuelle Situation am meisten Ersparnispotenzial bieten.

Basismerkmale

Selbstbehalt250 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

141/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

141/20: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

141/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

141/20: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

141/20: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

141/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

141/20: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

341/20: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

341/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

341/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

ZPRO: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

ZPRO: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, max. 4 Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet. Mit jährlichem Prophylaxeprogramm des Versicherers steigt der Erstattungsprozentsatz um 5%-Punkte pro Jahr auf max. 100%
  • Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird bei Behandlungsbeginn bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 60% erstattet (bei Unfall entfällt die Altersgrenze). Mit jährlichem Prophylaxeprogramm des Versicherers steigt der Erstattungsprozentsatz um 5%-Punkte pro Jahr auf max. 100%
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

ZPRO: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.278,23EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.556,46EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.834,69EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 5.112,92EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 6.391.15EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

ZPRO: Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 141/20, 341/20, ZPRO AW versichert?
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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
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  • Unabhängige Sachverständigen-Analyse
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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Warum der AXA 141/20, 341/20, ZPRO AW ein geschlossener Tarif ist

Der AXA 141/20, 341/20, ZPRO AW gehört zu den geschlossenen Alters-Tarifklassen, die kein Neugeschäft mehr bedienen. Das bedeutet, dass externe Kunden keinen Zugang haben, aber bestehende AXA-Versicherte - unabhängig vom Alter oder Eintrittsalter - über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG sehr wohl in diesen Tarif hineinwechseln dürfen, wenn sie optimieren möchten. Die Versichertengemeinschaft schrumpft jedoch naturgemäß; eine Folge ist die Verschärfung der Beitragsdynamik.

Ältere geschlossene Tarife wie dieser werden oft nicht mehr vom Versicherer öffentlich bewirtschaftet oder kommuniziert. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick auch über solche historischen Tarife und kann einschätzen, ob ein Wechsel in einen offeneren Tarif mit gesünderem Kollektiv und moderaterer Beitragsentwicklung für Sie vorteilhaft ist.

Tarifwechsel nach §204 VVG: Was beim AXA 141/20 möglich ist

Im Rahmen eines internen Tarifwechsels bleiben Sie bei der AXA, behalten Ihre langjährige Versichertenlaufzeit und profitieren tendenziell von der Übernahme Ihrer Altersrückstellungen. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihren aktuellen 141/20, 341/20, ZPRO AW-Tarif auf sein Optimierungspotenzial und zeigt auf, welche Alternativtarife bei der AXA bessere Beitragsmöglichkeiten ohne relevante Leistungsverluste eröffnen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse wird Ihnen helfen, die richtige Entscheidung zu treffen: Jetzt anmelden.

Beitragserhöhung im AXA 141/20, 341/20, ZPRO AW - was jetzt hilft

Geschlossene Tarife wie der 141/20, 341/20, ZPRO AW erleben eine besondere Beitragsdynamik: Die Versichertengemeinschaft nimmt kontinuierlich ab, das Durchschnittsalter steigt, und die verbliebenen Versicherten müssen die Kostensteigerung untereinander tragen. Dazu kommen allgemeine Kostentrends im Gesundheitswesen, die alle Tarife betreffen. Beitragserhöhungen sind daher für geschlossene Altbestände unvermeidlich.

Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG ist Ihr Ausweg: In vielen Fällen finden sich bei der gleichen AXA günstigere offene oder halboffene Tarife mit stabilerem Kollektiv, die ähnliche Leistungen bieten und deutlich niedrigere Prämien ermöglichen. Werfen Sie zunächst einen Blick auf den Beitragserhöhungs-Chart, um die Entwicklung Ihres Tarifs zu verstehen. Danach unterstützt Sie unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit einer konkreten Wechselempfehlung: Jetzt anmelden.

Häufige Fragen zum AXA 141/20, 341/20, ZPRO AW

Der Tarif deckt ambulante ärztliche Behandlung bis zu GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche, 2,5-fach für technische, 1,3-fach für Laborleistungen) ab. Sehhilfen werden mit bis zu 825 EUR erstattet (je nach Stärke), Psychotherapie mit 30 Sitzungen à 100 Prozent, danach 80 Prozent pro Versicherungsfall. Stationär: Einbettzimmer, Chefarztbehandlung, Privatarzt. Zahnbehandlung 100 Prozent, Zahnersatz 60 Prozent (mit jährlichem Prophylaxeprogramm steigerbar bis 100 Prozent), Kieferorthopädie ebenfalls 60 Prozent (unter 18 Jahren). Jährliches Zahnbudget: im 1. Jahr 1.278,23 EUR, gestaffelt bis 6.391,15 EUR im 5. Jahr.
Der Tarif ist geschlossen - er nimmt keine neuen externen Kunden mehr auf. Das bedeutet, dass die Versichertengemeinschaft schrumpft, das Durchschnittsalter steigt und die Beitragsentwicklung tendenziell ungünstiger ausfällt als bei offenen Tarifen mit stabiler Altersstruktur. Für bestehende AXA-Versicherte bleibt der interne Tarifwechsel nach §204 VVG die beste Strategie, um in einen offeneren Tarif mit günstigerer Prämienentwicklung zu wechseln.
Der Jahres-Selbstbehalt beträgt 250 EUR pro Versicherungsjahr. Dieser Selbstbehalt ist ein moderater Wert: Er reicht aus, um die Nettoprämie spürbar zu senken, ohne dass Sie bei häufigen Arztbesuchen oder kleineren Maßnahmen mit hohen Zuzahlungen rechnen müssen. Der Selbstbehalt gilt für ambulante und zahnärztliche Leistungen, auch für Vorsorgeleistungen.
Ja, Sie können im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG bei der AXA in einen anderen Tarif wechseln, häufig mit niedrigerer Prämie und oft unter Übernahme Ihrer Altersrückstellungen. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft, welche Optionen für Sie erreichbar sind.
Das hängt von Ihrem Alter, Ihrem Gesundheitszustand und den verfügbaren Alternativtarifen ab. Da dieser Tarif geschlossen ist und die Beitragsentwicklung in geschlossenen Beständen tendenziell steiler ausfällt, kann ein Wechsel zu einem offeneren Tarif bei gleichwertigen Leistungen spürbare Ersparnisse bringen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre spezifische Situation und empfiehlt Ihnen die optimale Lösung.

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SB: 250 € · 80% Zahn · Zweibett
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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert