AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 250 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 141/20, 342/16, 540/12 AW im Detail

Der AXA 141/20, 342/16, 540/12 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der Alten Welt. Der Tarif kombiniert solide ambulante und stationäre Leistungen mit einer moderaten Eigenleistung: Der Selbstbehalt liegt bei 250 Euro pro Versicherungsjahr. Die ambulante Versorgung erfolgt bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche, 2,5-fach für technische, 1,3-fach für Laborleistungen). Psychotherapie wird mit bis zu 30 Sitzungen pro Versicherungsfall zu 100% erstattet, danach zu 80%. Sehhilfen werden großzügig erstattet: Brillengläser bis 825 Euro, Kontaktlinsen bis 935 Euro (bei höheren Fehlsichtigkeiten auch darüber hinaus).

Als geschlossener Tarif der Alten Welt nimmt der 141/20, 342/16, 540/12 AW keine Neukunden mehr auf, und das Versichertenkollektiv schrumpft stetig. Diese Entwicklung belastet die Beitragsentwicklung überproportional. Bestehende Versicherte desselben Versicherers haben jedoch die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG. In vielen Fällen können Sie durch einen Wechsel zu einem offenen oder jüngeren AXA-Tarif die Beiträge senken und dabei häufig gleichwertige oder sogar bessere Leistungen bewahren. Die bestehenden Altersrückstellungen können in den meisten Fällen mitgenommen werden, und je nach Situation ist möglicherweise keine neue Gesundheitsprüfung erforderlich.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkrete Optimierungspotenziale für Ihren AXA PKV-Tarif und welche Alternativen zu besseren Konditionen verfügbar sind.

Basismerkmale

Selbstbehalt250 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

141/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

141/20: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

141/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

141/20: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

141/20: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

141/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

141/20: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

342/16: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

342/16: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

342/16: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
60 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

540/12: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

540/12: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 60% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

540/12: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

540/12: Wird bei Zahnersatz empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 141/20, 342/16, 540/12 AW versichert?
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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif: Was bedeutet das für Ihre Versicherung?

Der AXA 141/20, 342/16, 540/12 AW ist seit Jahren nicht mehr für externe Kunden zugänglich. Das bedeutet: Neue Versicherte können in diesen Tarif nicht neu eintreten. Allerdings können bestehende Versicherte der AXA - unabhängig davon, in welchem anderen AXA-Tarif sie derzeit versichert sind - innerhalb desselben Versicherers gemäß §204 VVG in diesen Tarif hinein- oder aus ihm heraus wechseln. Die fehlende Zufuhr neuer, jüngerer Versicherter führt zu einer überalternden Risikogemeinschaft, was wiederum zu überdurchschnittlichen Beitragssteigerungen führt.

Ältere, geschlossene Tarife der AXA werden vielfach nicht mehr aktiv in Vergleichen gelistet oder öffentlich kommuniziert. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm hat einen umfassenden Überblick über solche geschlossenen Bestände und kann gezielt analysieren, ob ein Tarifwechsel in einen modernen, offenen Tarif Ihre Versicherungssituation spürbar verbessern würde.

Tarifwechsel nach §204 VVG: Ihre Chancen im Detail

Für AXA-Versicherte des 141/20, 342/16, 540/12 AW besteht das Recht auf einen internen Tarifwechsel innerhalb der AXA. Dabei können die bestehenden Altersrückstellungen in vielen Fällen erhalten bleiben. Eine neue Gesundheitsprüfung ist häufig nicht erforderlich, kann in Einzelfällen aber vom Versicherer verlangt werden. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Der Schlüssel zu einem erfolgreichen Tarifwechsel liegt in der genauen Analyse Ihrer persönlichen Versicherungssituation. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft systematisch, welche AXA-Tarife zu Ihrem Versicherungsprofil und Ihrem Budget passen. Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im Tarif 141/20, 342/16, 540/12 AW: So optimieren Sie Ihre Beiträge

Beitragserhöhungen in diesem geschlossenen Tarif sind keine Überraschung: Die schrumpfende Versichertenbasis und die demografische Überalterung des Kollektivs sind systematische Treiber. Während medizinische Kostensteigerungen zwar auch relevant sind, liegt die Hauptlast der Beitragserhöhungen bei geschlossenen Alte-Welt-Tarifen auf der sinkenden Risikoverteilung. Dies bedeutet: Die Beitragserhöhungen werden in den kommenden Jahren eher nicht sinken, sondern tendenziell eher zunehmen.

Der §204 VVG Tarifwechsel ist hier die strategische Antwort. Durch einen internen Wechsel zu einem jüngeren, offenen AXA-Tarif können Sie oft eine deutlich stabilere Beitragsentwicklung erreichen. Der Beitragserhöhungs-Chart auf der AXA-Seite zeigt die langfristigen Trends für verschiedene Tarife transparent auf. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse bewertet Ihre persönlichen Wechseloptionen und zeigt konkrete Szenarien: Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum AXA 141/20, 342/16, 540/12 AW

Der Tarif deckt ambulante Behandlungen bis zu GOÄ-Höchstsätzen ab: 3,5-fach für ärztliche Leistungen, 2,5-fach für Technik, 1,3-fach für Labor. Psychotherapie wird mit 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall erstattet, danach 80%. Sehhilfen sind großzügig vorgesehen: Brillengläser bis 200-825 Euro je nach Stärke, Kontaktlinsen bis 310-935 Euro. Stationär werden Privatarztbehandlung und Chefarztleistungen bis 5-fach GOÄ erstattet. Zahnbehandlung und Zahnersatz werden zu 60% erstattet, ohne Summenbegrenzung pro Jahr. Der Selbstbehalt liegt bei 250 Euro pro Versicherungsjahr.
Es handelt sich um einen geschlossenen Tarif der Alten Welt. Geschlossen bedeutet, dass der Tarif keine Neukunden mehr aufnimmt. Für bestehende Versicherte desselben Versicherers bleibt die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels. Die schrumpfende Versichertenbasis und die demografische Überalterung führen zu überdurchschnittlichen Beitragssteigerungen, insbesondere weil die fehlende Zufuhr junger Versicherter zu einer unausgewogenen Altersstruktur führt.
Der Selbstbehalt beträgt 250 Euro pro Versicherungsjahr. Er gilt für ambulante, stationäre und zahnmedizinische Leistungen. Eine Kostenbeteiligung von 250 Euro jährlich positioniert diesen Tarif im unteren bis mittleren Selbstbehalt-Segment und ist für solche Alte-Welt-Tarife typisch. Mit Sicht auf moderne Tarife liegt dieser Selbstbehalt im moderaten Bereich.
Ja, Sie können als AXA-Versicherter von diesem Tarif in einen anderen AXA-Tarif wechseln - das nennt sich interner Tarifwechsel nach §204 VVG. In vielen Fällen können Sie die bestehenden Altersrückstellungen mitnehmen. Eine Gesundheitsprüfung ist häufig nicht erforderlich, lässt sich aber im Einzelfall nicht ausschließen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Wechseloptionen. Die Frage, ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beantworten.
Das hängt von mehreren Faktoren ab: Ihrem Alter, Ihrem Gesundheitszustand, wie viele Altersrückstellungen Sie bereits angesammelt haben, und welche alternativen AXA-Tarife derzeit für Sie verfügbar sind. Für viele Versicherte in geschlossenen Alte-Welt-Tarifen zahlt sich ein Wechsel zu einem jüngeren, offenen Tarif aus - sowohl bei den Beiträgen als auch bei der längerfristigen Beitragsstabilität. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre persönliche Konstellation und zeigt Ihnen auf, ob und wie ein Wechsel für Sie sinnvoll ist.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert