AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 250 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 141/20, 342/16, 541/20 AW im Überblick

Der geschlossene Bisex-Tarif der Alten Welt der AXA Krankenversicherung AG kombiniert großzügige Leistungen mit moderater Kostenbeteiligung. Mit einem Selbstbehalt von 250 Euro pro Versicherungsjahr und vollständiger Erstattung ambulanter Leistungen bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen, 2,5-fach für technische, 1,3-fach für Laborleistungen) positioniert sich dieser Tarif im oberen Leistungssegment. Hinzu kommt umfassende Zahnersatz-Erstattung mit 80 Prozent ohne Summenbegrenzung und Chefarzt-Behandlung im Krankenhaus.

Als geschlossener Tarif steht dieses Produkt nur Bestandsversicherten der AXA offen, die per internem Tarifwechsel nach §204 VVG zugreifen können. Die Risikogemeinschaft schrumpft kontinuierlich, was sich im Regelfall auf die Beitragsentwicklung auswirkt. Ein Tarifwechsel in ein offeneres und aktuelleres Produkt kann daher häufig zu Prämienersparnissen führen, ohne dass Leistungen nennenswert eingebüßt werden müssten. In vielen Fällen bleiben Altersrückstellungen bei internem Tarifwechsel erhalten.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkrete Wechseloptionen im Rahmen Ihrer AXA PKV-Tarif-Situation auf.

Basismerkmale

Selbstbehalt250 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

141/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

141/20: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

141/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

141/20: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

141/20: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

141/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

141/20: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

342/16: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

342/16: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

342/16: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
90 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

541/20: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

541/20: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 90% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

541/20: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

541/20: Wird bei Zahnersatz empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif bei der AXA: Was bedeutet das?

Der AXA 141/20, 342/16, 541/20 AW ist nicht mehr für Neukunden erhältlich. Als geschlossenes Produkt kann sich ausschließlich ein Bestandsversicherter derselben AXA zur Anwendung des §204 VVG (interner Tarifwechsel) in diesen Tarif einordnen. Die Risikogemeinschaft wird kleiner, ohne Zustrom von jüngeren Versicherten, was strukturell zu höheren Beitragssteigerungen führt. Gerade Versicherte in älteren, geschlossenen Tarifen erleben oft überdurchschnittliche Erhöhungen.

Allerdings werden ältere und geschlossene Tarife in der Öffentlichkeit oft nicht aktiv beworben oder in modernen Vergleichsportalen aufgeführt. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen Überblick über zahlreiche geschlossene Tarife und kann auch auf solche Produkte hinweisen, die zu Ihrer individuellen Situation passen und wirtschaftlicher sein könnten.

Tarifoptimierung im AXA 141/20, 342/16, 541/20 AW per §204 VVG

Bestandsversicherte der AXA haben das Recht, innerhalb derselben Gesellschaft in einen anderen Tarif zu wechseln (§204 VVG). Für diesen internen Wechsel werden in vielen Fällen Altersrückstellungen übernommen, was erhebliche finanzielle Vorteile haben kann. Dennoch hängt das konkrete Ergebnis vom Einzelfall ab - insbesondere von Ihrem Alter, Gesundheitszustand und den verfügbaren Alternativtarifen. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Lassen Sie unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm Ihre Wechselchancen konkret analysieren. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt, welche Alternativen zu besseren Bedingungen verfügbar sind. Jetzt anmelden und Ihr persönliches Tarifwechsel-Szenario erhalten.

Beitragserhöhungen im AXA Tarif: Warum und was tun?

Der geschlossene Status des 141/20, 342/16, 541/20 AW führt langfristig zu besonderem Druck auf die Prämienentwicklung. Während offene Tarife vom kontinuierlichen Zustrom jüngerer Versicherter profitieren, schrumpft die Risikogemeinschaft dieses Produkts. Dies, kombiniert mit medizinischen Kostensteigerungen und sinkenden Kapitalerträgen, verschärft die Beitragssituation spürbar - häufig mehr als bei zeitgemäßeren Tarifen.

Gerade bei geschlossenen Produkten wie diesem lohnt sich eine genaue Tarifwechsel-Prüfung. Oft existieren moderne Tarife bei derselben AXA mit besserer Risikostruktur, die zu niedrigeren Prämien führen und dabei gleichwertige oder sogar bessere Leistungen bieten. Einen Überblick über die historische Beitragsentwicklung erhalten Sie im Beitragserhöhungs-Chart des Providers. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Sparoptionen: Jetzt anmelden und entdecken, wie Sie durch einen Tarifwechsel wieder Planungssicherheit gewinnen.

Häufige Fragen zum AXA 141/20, 342/16, 541/20 AW

Der Tarif erstattet ambulante Behandlung bis zu GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen), inklusive 30 Psychotherapie-Sitzungen pro Versicherungsfall zu 100%, danach 80%. Sehhilfen werden bis 825 Euro (Mehrstärkengläser) erstattet. Zahnbehandlung ist zu 100% gedeckt, Zahnersatz zu 80% ohne Summenbegrenzung, Kieferorthopädie zu 90%. Im Krankenhaus: Privatarztbehandlung, Chefarzt bis 5-fach GOÄ, Zweibettzimmer. Selbstbehalt: 250 Euro pro Jahr.
Der Tarif ist geschlossen und nimmt keine Neukunden mehr auf. Nur Bestandsversicherte der AXA können per internem Tarifwechsel (§204 VVG) in diesen Tarif wechseln. Die schrumpfende Risikogemeinschaft führt zu überdurchschnittlichem Beitragsdruck. Allerdings profitieren Versicherte in diesem Tarif noch von den Leistungsstandards der Alten Welt, wie den hohen GOÄ-Höchstsätzen und der umfassenden Zahnersatz-Erstattung.
Der Selbstbehalt beträgt 250 Euro pro Versicherungsjahr. Er gilt für ambulante und stationäre Leistungen sowie für Zahnersatz. Dieser Betrag positioniert den Tarif im unteren bis mittleren SB-Segment - nicht völlig beitragsfrei, aber deutlich unter hohen Selbstbehalten (1.000+ Euro). Der SB wirkt sich daher moderat auf die Gesamtkostenbelastung aus.
Ja, Sie können als Bestandsversicherter der AXA einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG nutzen. In vielen Fällen existieren modernere AXA-Tarife mit besserer Risikostruktur, die zu niedrigeren Prämien bei ähnlichen oder besseren Leistungen führen. In den meisten Fällen können Altersrückstellungen übernommen werden. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse klärt dies für Ihre Situation. Die Frage, ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beantworten.
Das hängt stark von Ihrem Alter, Gesundheitszustand und verfügbaren Alternativen ab. Bei geschlossenen Tarifen wie diesem lohnt sich eine Wechsel-Prüfung häufig besonders, weil die Beitragsdynamik ungünstiger ist und modernere Produkte oft wirtschaftlicher ausfallen. Wenn Sie mit den aktuellen Leistungen (Höchstsätze, 80% Zahnersatz) zufrieden sind, kann ein Wechsel zu ähnlichen Leistungen mit niedrigerem Beitrag sinnvoll sein. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihr Profil und zeigt konkrete Sparpotenziale auf - kostenlos im Rahmen unserer PKV-Tarifanalyse.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert