AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 250 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 141/20, 342/16, 544/20 AW im Profil

Der AXA 141/20, 342/16, 544/20 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der alten Welt mit modular aufgebauten Leistungsmodulen für Ambulanz, Stationär und Zahnersatz. Die Ambulanzversion 141/20 erstattet ambulante Leistungen bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche, 2,5-fach für technische, 1,3-fach für Laborleistungen) mit einem Selbstbehalt von 250 EUR pro Versicherungsjahr. Visuelle Hilfsmittel, Psychotherapie und Naturheilverfahren sind umfassend mitversichert; insgesamt 30 Psychotherapie-Sitzungen pro Versicherungsfall werden zu 100% erstattet, danach 80%.

Das stationäre Modul 342/16 regelt die Privatarztbehandlung mit Chefarzt-Zugang, ebenfalls bis zu GOÄ-Höchstsätzen und in medizinisch begründeten Fällen auch darüber hinaus. Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich bis zum 5-fachen Satz erstattet. Unterbringung erfolgt im Zweibettzimmer, stationäre Psychotherapie ist mitversichert. Die Zahnversicherung 544/20 deckt Zahnbehandlung vollständig ab (einschließlich professioneller Zahnreinigung), Zahnersatz zu 50% und Kieferorthopädie zu 90%, ohne Summenbegrenzung im Versicherungsjahr.

Als geschlossener Tarif nimmt der 141/20, 342/16, 544/20 AW keine Neukunden mehr auf. Für bestehende Versicherte der AXA bedeutet dies: Die Risikogemeinschaft schrumpft stetig, was Beitragserhöhungen verschärfen kann. Doch gerade darum lohnt sich eine Prüfung des internen Tarifwechsels nach §204 VVG innerhalb der AXA besonders. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm hilft Ihnen, zu erkennen, ob ein Wechsel in einen neueren, besser kalkulierten AXA PKV-Tarif ohne Leistungsverlust oder sogar mit Ersparnis möglich ist.

Basismerkmale

Selbstbehalt250 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

141/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

141/20: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

141/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

141/20: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

141/20: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

141/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

141/20: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

342/16: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

342/16: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

342/16: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
50 %
Kieferorthopädie
90 %
Material- & Laborkosten
50 %
Gebührenordnung (Zahn)

544/20: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

544/20: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 50% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 90% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

544/20: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

544/20: Wird bei Zahnersatz empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 141/20, 342/16, 544/20 AW versichert?
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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was macht einen geschlossenen Tarif wie den AXA 141/20, 342/16, 544/20 AW besonders?

Ein geschlossener Tarif akzeptiert per Definition keine neuen, externen Versicherten mehr. Für die AXA als Versicherer bedeutet dies: Die Altersstruktur des Versichertenkollektivs verschiebt sich kontinuierlich nach oben, was zu erhöhten Kostensätzen führt. Dieser Effekt ist einer der Gründe, warum geschlossene Tarife oft stärkeren Beitragserhöhungen unterliegen als offene Neukundenprodukte. Allerdings: Wenn Sie bereits im AXA-System versichert sind, steht Ihnen der Weg des internen Tarifwechsels §204 VVG offen - Sie können in einen offeneren, besser kalkulierten Tarif der AXA wechseln, ohne die Versichererbeziehung zu beenden.

Ältere, geschlossene Tarife wie dieser 141/20, 342/16, 544/20 AW werden von AXA nicht mehr aktiv beworben und erscheinen in öffentlichen Tarifvergleichen nur selten. Das macht es schwierig, alle verfügbaren Alternativen zu erkennen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick über geschlossene Tarife und kann gezielt ermitteln, welche Wechseloptionen innerhalb der AXA zu Ihrer Lebenssituation passen - oft mit Einsparpotenzial und ohne Qualitätsverlust bei den Leistungen.

Tarifwechsel im AXA-System: Was ist möglich und worauf sollte ich achten?

Der Tarifwechsel innerhalb der AXA läuft nach dem Prinzip des §204 VVG ab - es ist ein interner Wechsel, der Ihre Versichertendauer und Ihre bisherige Zugehörigkeit erhält. Dabei können in vielen Fällen Ihre bisherigen Altersrückstellungen vollständig oder teilweise mitgenommen werden, was Ihre neuen Beitragszahlungen senkt. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist, hängt vom Umfang des Tarifwechsels ab; in vielen Fällen ist keine Neubewertung notwendig. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihren aktuellen Tarif 141/20, 342/16, 544/20 AW und vergleicht ihn mit verfügbaren Alternativen der AXA, um herauszufiltern, welcher Wechsel wirtschaftlich Sinn macht. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erhalten Sie eine konkrete Handlungsempfehlung, die auf Ihren persönlichen Angaben basiert - Jetzt anmelden.

Beitragserhöhungen im geschlossenen AXA-Tarif: Auswege durch Tarifwechsel

Geschlossene Tarife wie der 141/20, 342/16, 544/20 AW sind anfällig für überdurchschnittliche Beitragserhöhungen, weil die Risikogemeinschaft kontinuierlich schrumpft und das Durchschnittsalter steigt. Selbst bei moderaten medizinischen Kostensteigerungen führt diese demografische Komponente zu beschleunigten Prämienanhebungen. Der Selbstbehalt von 250 EUR hilft, die Basisprämie etwas zu dämpfen, ändert aber nichts an dem strukturellen Nachteil eines schließenden Kollektivs.

Ein Tarifwechsel zu einem offenen oder jüngeren AXA-Tarif kann die Spirale durchbrechen: Dort profitieren Sie von einer stabileren Altersstruktur und oft von Beitragseinsparungen ohne Leistungseinbußen. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse zeigen wir Ihnen konkret auf, wie viel Sie sparen können und ob der Wechsel für Ihre Situation passt. Laden Sie sich zunächst unseren Beitragserhöhungs-Chart herunter, um die Preistrends bei AXA nachzuvollziehen - und entdecken Sie dann mit Jetzt anmelden, welche besseren Tarife für Sie verfügbar sind.

Häufige Fragen zum AXA 141/20, 342/16, 544/20 AW

Ambulant (141/20): GOÄ-Höchstsätze (3,5-fach ärztlich, 2,5-fach technisch, 1,3-fach Labor), 30 Psychotherapie-Sitzungen pro Versicherungsfall zu 100%, danach 80%; Sehhilfen bis 825 EUR (Mehrstärkengläser), Naturheilverfahren bis zu Schulmedizin-Kosten, Vorsorgeuntersuchungen. Stationär (342/16): Privatarztbehandlung, bis GOÄ-Höchstsätze, vom Chefarzt bis 5-fach GOÄ, Zweibettzimmer, stationäre Psychotherapie. Zahnersatz (544/20): Zahnbehandlung 100%, Zahnersatz 50%, Kieferorthopädie 90%, keine Jahresobergrenzen. Selbstbehalt: 250 EUR pro Versicherungsjahr.
Der Tarif ist geschlossen. Das bedeutet: AXA nimmt für diesen Tarif keine neuen, externen Kunden mehr auf. Die bestehende Versichertengruppe wird nicht größer, sondern altert kontinuierlich. Dadurch steigt der Durchschnittskostenaufwand, was zu überdurchschnittlich hohen Beitragserhöhungen führt. Allerdings können Bestandsversicherte anderer AXA-Tarife über §204 VVG in diesen Tarif wechseln - und umgekehrt können Sie aus diesem Tarif heraus in neuere, offenere AXA-Produkte wechseln.
Der Selbstbehalt beträgt 250 EUR pro Versicherungsjahr. Er gilt für ambulante Leistungen und wird von der Kostenerstattung abgezogen, bevor die Versicherung anteilig zahlt. Mit 250 EUR liegt dieser Tarif im mittleren SB-Bereich und reduziert die Grundprämie, ohne drastisch hohe Zuzahlungen zu erzwingen. Der SB wird auch auf Vorsorgeleistungen angerechnet.
Ja, über den internen Tarifwechsel nach §204 VVG. Sie können bei der AXA in einen anderen Tarif wechseln, ohne den Versicherer zu wechseln. In vielen Fällen können Ihre bisherigen Altersrückstellungen teilweise oder vollständig mitgenommen werden, was die neue Prämie senkt. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist, variiert je nach Zielplan. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse prüfen wir für Sie, welche Wechsel möglich sind. Die Frage, ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beantworten.
Das hängt stark von Ihrer persönlichen Situation ab. Da der Tarif geschlossen ist, steht er unter erhöhtem Beitragserhöhungsdruck; viele Versicherte können durch einen Wechsel zu offeneren AXA-Tarifen Prämien senken. Allerdings spielen Ihre Altersstruktur, Ihr aktuelles Alter, Ihr Gesundheitszustand und das verfügbare Alternativprodukt eine Rolle. Wenn Sie unter 60 Jahren alt sind und bislang ohne große Gesundheitsprobleme versichert waren, steht die Erfolgswahrscheinlichkeit hoch. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kann für Sie im Detail durchrechnen, ob und welcher Wechsel sinnvoll ist.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert