AXA 141/20, 342/16, 544/20 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
AXA 141/20, 342/16, 544/20 AW im Profil
Der AXA 141/20, 342/16, 544/20 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der alten Welt mit modular aufgebauten Leistungsmodulen für Ambulanz, Stationär und Zahnersatz. Die Ambulanzversion 141/20 erstattet ambulante Leistungen bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche, 2,5-fach für technische, 1,3-fach für Laborleistungen) mit einem Selbstbehalt von 250 EUR pro Versicherungsjahr. Visuelle Hilfsmittel, Psychotherapie und Naturheilverfahren sind umfassend mitversichert; insgesamt 30 Psychotherapie-Sitzungen pro Versicherungsfall werden zu 100% erstattet, danach 80%.
Das stationäre Modul 342/16 regelt die Privatarztbehandlung mit Chefarzt-Zugang, ebenfalls bis zu GOÄ-Höchstsätzen und in medizinisch begründeten Fällen auch darüber hinaus. Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich bis zum 5-fachen Satz erstattet. Unterbringung erfolgt im Zweibettzimmer, stationäre Psychotherapie ist mitversichert. Die Zahnversicherung 544/20 deckt Zahnbehandlung vollständig ab (einschließlich professioneller Zahnreinigung), Zahnersatz zu 50% und Kieferorthopädie zu 90%, ohne Summenbegrenzung im Versicherungsjahr.
Als geschlossener Tarif nimmt der 141/20, 342/16, 544/20 AW keine Neukunden mehr auf. Für bestehende Versicherte der AXA bedeutet dies: Die Risikogemeinschaft schrumpft stetig, was Beitragserhöhungen verschärfen kann. Doch gerade darum lohnt sich eine Prüfung des internen Tarifwechsels nach §204 VVG innerhalb der AXA besonders. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm hilft Ihnen, zu erkennen, ob ein Wechsel in einen neueren, besser kalkulierten AXA PKV-Tarif ohne Leistungsverlust oder sogar mit Ersparnis möglich ist.
Basismerkmale
141/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
141/20: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:
- bis +/- 6 Dioptrien
- bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
- bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
- bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
- bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
- ab +/- 6 Dioptrien
- bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
- bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
- bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
- bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.
Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.
Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.
141/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.
141/20: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.
Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.
141/20: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
141/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.
141/20: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Impfungen werden nicht erstattet.
Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
342/16: Privatarztbehandlung.
342/16: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.
342/16: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
544/20: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
544/20: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 50% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 90% erstattet
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
544/20: Keine Summenbegrenzung.
544/20: Wird bei Zahnersatz empfohlen.



