AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 250 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 141/20, 342/16, VITAL-Z AW im Überblick

Der geschlossene Bisex-Tarif AXA 141/20, 342/16, VITAL-Z AW richtet sich an Bestandsversicherte der AXA und kombiniert solide Leistungen mit moderater Selbstbeteiligung. Mit einem jährlichen Selbstbehalt von 250 EUR ambulant profitieren Versicherte von ambulanten Leistungen bis zur 3,5-fachen GOÄ für ärztliche und bis zur 2,5-fachen GOÄ für technische Leistungen. Stationär ist Chefarztbehandlung im Zweibettzimmer enthalten, ebenfalls bis zu den GOÄ-Höchstsätzen. Die Zahnversicherung VITAL-Z erstattet Zahnbehandlung zu 100% und Zahnersatz zu 75%, mit umfangreichen jährlichen Maximalgrenzen von 1.000 EUR im ersten bis 5.000 EUR im fünften Versicherungsjahr.

Als Alte-Welt-Tarif im geschlossenen Status nimmt der 141/20, 342/16, VITAL-Z keine neuen externen Kunden auf, kann aber von bestehenden AXA-Versicherten über einen internen Tarifwechsel gemäß §204 VVG angesteuert werden. Die schrumpfende Versichertengemeinschaft führt zu einer weniger diversen Risikoverteilung, was sich tendenziell auf die Beitragsentwicklung auswirkt. Ein Tarifwechsel in einen offenen oder günstiger strukturierten AXA-Tarif kann daher für viele Versicherte interessant sein, um langfristig Prämienerhöhungen zu mindern.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt, welche Wechseloptionen im AXA PKV-Tarif-Universum für Ihre individuelle Situation optimal sind.

Basismerkmale

Selbstbehalt250 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

141/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

141/20: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

141/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

141/20: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

141/20: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

141/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

141/20: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

342/16: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

342/16: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

342/16: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
75 %
Kieferorthopädie
75 %
Material- & Laborkosten
75 %
Gebührenordnung (Zahn)

VITAL-Z: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

VITAL-Z: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet (85%, wenn in den 3 vorangegangenen Versicherungsjahren jährlich Prophylaxe durchgeführt wurde)
  • Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 100% erstattet, danach zu 75%
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

VITAL-Z: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 5.000,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

VITAL-Z: Bei Zahnersatz über 1.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 141/20, 342/16, VITAL-Z AW versichert?
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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet der geschlossene Status beim AXA 141/20, 342/16, VITAL-Z AW?

Der Tarif ist nicht mehr für neue, externe Versicherungskunden zugänglich; bestehende AXA-Versicherte können jedoch über einen internen Tarifwechsel gemäß §204 VVG in diesen oder andere AXA-Tarife wechseln, ohne den Versicherer zu wechseln. Geschlossene Tarife wie dieser leiden unter einer schrumpfenden Versichertengemeinschaft und demografischer Alterung, da keine Neuzugänge die Risikostruktur verjüngen. Dies führt zu verstärktem Druck auf die Beitragsentwicklung; Prämienerhöhungen sind in solchen Kollektiven statistisch häufiger und teils kräftiger als in offenen Tarifen.

Ältere und geschlossene Tarife werden von Versicherern oft nicht mehr aktiv beworben oder in öffentlichen Listen angeboten. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm hat einen umfassenden Überblick über solche Alt-Tarife und kann gezielt prüfen, ob dieser Tarif für Sie geeignet ist oder ob ein Wechsel zu einem anderen AXA-Tarif bessere Leistungen bei niedrigerem Beitrag ermöglicht.

Kann ich aus dem AXA 141/20, 342/16, VITAL-Z AW in einen günstigeren Tarif wechseln?

Ja, ein Wechsel zu einem anderen AXA-Tarif im Rahmen von §204 VVG ist möglich. In vielen Fällen lassen sich durch einen internen Tarifwechsel die Beiträge senken und gleichzeitig vergleichbare oder sogar bessere Leistungen erhalten. Die Altersrückstellungen können in der Regel teilweise oder vollständig übernommen werden, und häufig entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung. Jedoch: Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft im Detail, welche Tarifwechsel-Szenarien für Sie infrage kommen und ob ein Wechsel ohne Neubewertung durchsetzbar ist. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Sparpotenziale: Jetzt anmelden und erhalten Sie ein Optimierungsergebnis.

Beitragserhöhung im AXA 141/20, 342/16, VITAL-Z AW: Strategien zur Kostendämpfung

Der geschlossene Status des Tarifs ist ein Kostentreiber: Die stagnierend kleine Versichertengemeinschaft kann medizinische Kostensteigerungen nicht durch Neuzugänge ausgleichen, weshalb Beitragssteigerungen tendenziell früher und ausgeprägter auftreten als bei offenen Tarifen. Hinzu kommen die allgemeinen Risikofaktoren (medizinische Inflation, Altersdemografie des Kollektivs, sinkende Kapitalerträge). Der Alte-Welt-Status bedeutet zusätzlich, dass dieser Tarif nicht mehr weiterentwickelt wird und an Wettbewerbsfähigkeit verliert.

Ein interner Tarifwechsel zu einem offenen oder jüngeren AXA-Tarif kann Abhilfe schaffen: Diese profitieren von ausgewogeneren Alterskohorten und aktivem Kostenmanagement. Die Preissteigerungen fallen tendenziell moderater aus. Werfen Sie einen Blick auf unseren Beitragserhöhungs-Chart, um die Kostentendenz bei AXA zu erkennen und Ihre Handlungsfähigkeit einzuordnen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse deckt auf, welcher Tarifwechsel konkret Ersparnis bringt: Jetzt anmelden und profitieren Sie von einer persönlichen Empfehlung.

Häufige Fragen zum AXA 141/20, 342/16, VITAL-Z AW

Ambulant erstattet der Tarif bis zur 3,5-fachen GOÄ für ärztliche Leistungen, bis zur 2,5-fachen GOÄ für technische und bis zur 1,3-fachen GOÄ für Laborleistungen. Mit 250 EUR Selbstbehalt pro Jahr sind 30 Psychotherapie-Sitzungen zu 100% gedeckt, danach 80%. Sehhilfen werden bis zu 825 EUR für Mehrstärkengläser oder bis zu 935 EUR für Mehrstärken-Kontaktlinsen erstattet (bei höherer Sehstärke ab +/- 6 Dioptrien). Hilfsmittel wie Hörhilfen, Bruchbänder, Kunstglieder, Gipsliegeschalen und orthopädische Stützapparate sind versichert, ebenso Naturheilverfahren bis zum Schulmedizin-Äquivalent. Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlichen Programmen werden erstattet; speziell werden von der Ständigen Impfkommission empfohlene Impfungen wie Grippe, Tetanus, Hepatitis A und B und viele weitere übernommen.
Der Tarif ist geschlossen: Er nimmt keine neuen, externen Kunden auf. Für bestehende AXA-Versicherte besteht jedoch die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels gemäß §204 VVG. Geschlossene Tarife wie dieser profitieren nicht von jungen Neuzugängen, wodurch die Versichertengemeinschaft schrumpft und altert. Dies erhöht den Kostendruck pro verbleibendem Versicherten, weshalb Beitragserhöhungen in geschlossenen Kollektiven statistisch häufiger und kräftiger ausfallen. Ein aktiver Tarifwechsel zu offenen AXA-Alternativen kann langfristig Prämien senken.
Der Selbstbehalt beträgt 250 EUR pro Versicherungsjahr und gilt ambulant für alle Leistungsbereiche außer Zahnersatz (dieser hat separate Jahresgrenzen). Ein solcher Selbstbehalt positioniert den Tarif im mittleren Segment: Nicht kostenlos wie 0-EUR-Tarife, aber deutlich moderater als Tarife mit hohem Selbstbehalt (ab 500-1.000 EUR). Der Selbstbehalt wirkt sich auf alle ambulanten Leistungen aus und wird vor Berechnung der Erstattungsprozentsätze abgezogen. Für Vorsorgeleistungen gilt der Selbstbehalt ebenfalls.
Ja, ein interner Tarifwechsel gemäß §204 VVG zu einem anderen AXA-Tarif ist möglich. In vielen Fällen lassen sich dabei Beiträge sparen und gleiche oder bessere Leistungen erreichen. Die Altersrückstellungen können häufig mitgenommen werden, und oft entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung. Allerdings: Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger einschätzen. Eine persönliche Analyse zeigt, welche Tarifoptionen konkret für Sie passen.
Das hängt von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheit, Ihren aktuellen Prämien und Ihrem Bedarf ab. Der geschlossene Status und die Alte-Welt-Struktur können mittelfristig zu höheren Beitragssteigerungen führen, was für viele Versicherte einen Wechsel rechtfertigt. Offene AXA-Tarife oder Tarife mit besserer Kostenstruktur bieten oft Einsparpotenzial. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert konkret, ob ein Wechsel Ihre Situation verbessert, wann der beste Zeitpunkt ist und welche neuen Tarife ideal zu Ihnen passen.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert