AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 250 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

Steckbrief: AXA 141/20, 342/16, Z 100/ZS 60 AW

Die AXA bietet mit dem Tarif 141/20, 342/16, Z 100/ZS 60 AW einen geschlossenen Bisex-Tarif der alten Welt, der sich durch umfangreiche Leistungen und attraktive Kostenerstattungsgrenzen auszeichnet. Mit einem Selbstbehalt von 250 Euro pro Versicherungsjahr und Kostenerstattung bis zu den 3,5-fachen GOÄ-Höchstsätzen für ärztliche Leistungen bietet dieser Tarif eine solide Basis für ambulante Versorgung. Hinzu kommen Chefarztbehandlung, Zweibettzimmer, stationäre Psychotherapie sowie ein differenziertes Zahnangebot mit bis zu 60% Zahnersatzerstattung.

Als geschlossener Tarif steht der 141/20, 342/16, Z 100/ZS 60 AW nicht für neue externe Kunden offen, doch bestehende Versicherte desselben Versicherers können ihn im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG nutzen. Die schrumpfende Versichertengruppe führt typischerweise zu erhöhten Beitragssteigerungen, was den Anreiz für einen Wechsel in einen offenen Tarif verstärkt. In vielen Fällen können dabei Altersrückstellungen übernommen werden und gleichwertige oder bessere Leistungen bei niedrigeren Prämien erreicht werden, ohne dass eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt, wie unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm eine Optimierung für Ihren individuellen Fall einschätzt und welche AXA PKV-Tarif-Alternativen zur Verfügung stehen.

Basismerkmale

Selbstbehalt250 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

141/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

141/20: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

141/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

141/20: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

141/20: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

141/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

141/20: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

342/16: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

342/16: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

342/16: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

Z 100/ZS 60: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

Z 100/ZS 60: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird erstattet
  • Kieferorthopädie wird erstattet

Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie werden zusammen bis 511,29 EUR pro Jahr zu 100% erstattet, danach zu 60%

  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

Z 100/ZS 60: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.278,23EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.556,46EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.834,69EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 5.112,92EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 6.391.15EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Z 100/ZS 60: Bei Zahnersatz erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Warum ist ein geschlossener Tarif wie der 141/20, 342/16, Z 100/ZS 60 AW unter Druck?

Ein geschlossener Tarif nimmt keine neuen externen Kunden auf; er wird für die bestehende Versichertengruppe verwaltet und läuft sukzessive aus. Das führt zu einer schrumpfenden Risikogemeinschaft, deren Altersdurchschnitt kontinuierlich steigt. Medizinische Kostensteigerungen und sinkende Kapitalerträge verteilen sich auf immer weniger Versicherte, was Beitragssteigerungen beschleunigt. Die Alte-Welt-Struktur verschärft diesen Trend zusätzlich, da derartige Tarife typischerweise lange nicht mehr am Markt aktiv beworben werden und aus dem Fokus der Versicherer rücken.

Dennoch können bestehende AXA-Versicherte den Tarif 141/20, 342/16, Z 100/ZS 60 AW im Rahmen eines internen Tarifwechsels nutzen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kennt die Dynamik solcher Tarife und kann beurteilen, wann ein Wechsel zu einem offeneren, stabileren Tarif innerhalb der AXA Sinn macht und welche Leistungsversprechen dabei erhalten bleiben.

Welche Wechseloptionen bietet der Tarifwechsel nach §204 VVG im AXA-Portfolio?

Der §204 VVG regelt den internen Tarifwechsel innerhalb derselben Versicherung ohne einen Wechsel des Anbieters. Ein Wechsel aus dem geschlossenen Tarif 141/20, 342/16, Z 100/ZS 60 AW in einen offenen AXA-Tarif ist häufig möglich und kann zu stabileren Prämien sowie einer aktiv verwalteten Versichertengruppe führen. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre Situation und zeigt auf, welche offenen oder modernen AXA-Tarife mit ähnlichem oder verbessertem Leistungsumfang verfügbar sind. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse deckt Einsparpotenziale und Wechselbarrieren auf: Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im Tarif 141/20, 342/16, Z 100/ZS 60 AW - wie reagieren Sie?

Geschlossene Tarife wie der 141/20, 342/16, Z 100/ZS 60 AW erfahren überproportionale Beitragssteigerungen, weil die Versichertengruppe schrumpft und altert. Jährliche Betriebskostenerhöhungen und Leistungskostensteigerungen verteilen sich auf ein kleineres Kollektiv deutlicher als in offenen Neutarifen mit aktiven Neueintritten. Diese Spirale zieht sich über Jahre; wer nicht reagiert, zahlt überproportional mehr.

Der Weg aus der Beitragserhöhungs-Dynamik führt über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem offenen Tarif, der von stabiler Altersstruktur und aktivem Management profitiert. In vielen Fällen werden dabei Ihre Altersrückstellungen mitgenommen, und gleichwertige Leistungen stehen bei deutlich geringerer Prämie zur Verfügung. Schauen Sie sich die Entwicklung im Beitragserhöhungs-Chart an - die Vergangenheitsdaten verdeutlichen, warum ein Wechsel lohnenswert ist. Prüfen Sie mit Jetzt anmelden, welche AXA-Alternativen für Sie konkret realistisch sind.

Häufige Fragen zum AXA 141/20, 342/16, Z 100/ZS 60 AW

Der Tarif erstattet ambulante Arzthonorare bis zu den 3,5-fachen GOÄ-Höchstsätzen (technische Leistungen 2,5-fach, Laborleistungen 1,3-fach). Sehhilfen werden bis 825 Euro pro Paar Mehrstärkengläser erstattet; Psychotherapie ist mit 30 Sitzungen zu 100% plus weitere zu 80% pro Versicherungsfall enthalten. Stationär erhalten Sie Privatarztbehandlung, Zweibettzimmer und Chefarzt (bis 5-fach GOÄ für Chefarztleistungen). Zahnbehandlung und Zahnersatz (bis 60%) werden zusammen bis 511,29 Euro pro Jahr zu 100% erstattet, danach zu 60%; Kieferorthopädie ist eingeschlossen.
Der Tarif ist geschlossen - er nimmt keine neuen externen Kunden auf. Nur bestehende AXA-Versicherte können per internem Tarifwechsel eintreten. Die fehlende Zugangsöffnung führt zu einer alternden, schrumpfenden Versichertengruppe. Das bedeutet: Beitragssteigerungen werden überproportional, da sich Kostensteigerungen auf weniger Schultern verteilen. Offene oder jüngere Tarife profitieren dagegen von ausgeglichenerer Altersstruktur und moderaterer Prämienentwicklung.
Der Selbstbehalt beträgt 250 Euro pro Versicherungsjahr. Diese Summe fällt pro Versicherungsfall an, also potenziell mehrfach im Jahr bei verschiedenen Leistungsbereichen (ambulant, stationär, Zahnarzt). Ein Selbstbehalt von 250 Euro ordnet sich im Standard-Mittelfeld ein - nicht kostenlos, aber auch nicht extrem hoch. Er senkt die Prämie im Vergleich zu Tarifen ohne Selbstbehalt, zwingt aber auch zu Eigenverantwortung bei Arztbesuchen.
Ja, im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG innerhalb der AXA können Sie in einen offenen oder moderneren Tarif wechseln. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt konkrete Alternativen mit Einsparpotenzial auf. Ob eine Gesundheitsprüfung erneut erforderlich ist und welche Altersrückstellungen übernommen werden, hängt vom Einzelfall ab. Die Frage, ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung sowie mit vollständiger Mitnahme der Altersrückstellungen realisierbar ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Das hängt von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheit und dem Leistungsportfolio ab, das Ihnen wichtig ist. Wer in diesem geschlossenen Tarif versichert ist und regelmäßig Beitragserhöhungen erlebt, findet in offenen AXA-Tarifen häufig stabilere Prämien und gleichwertige Leistungen - oft sogar mit besseren Bedingungen (zum Beispiel Einbettzimmer statt Zweibettzimmer, höhere GOÄ-Multiplikatoren). Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm rechnet durch, inwieweit ein Wechsel für Sie lohnend ist und welche Versichertengemeinschaftsdynamik die Alternative bietet.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert