AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 250 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 141/20, 342/18, 541/18 AW im Detail

Geschlossener Bisex-Tarif der AXA Krankenversicherung AG mit differenzierter Deckung über drei Versicherungssparten: Der Tarif bietet ambulante Leistungen bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen), stationäre Privatarztbehandlung mit Chefarztleistungen bis zum 5-fachen Satz und Zahnersatzdeckung zu 72 Prozent ohne jährliche Summenbegrenzung. Bei einem Selbstbehalt von 250 Euro pro Versicherungsjahr kombiniert dieser Tarif umfassende Leistungsbereiche - von Psychotherapie über Sehhilfen bis zu Kieferorthopädie - mit moderater Kostenverantwortung.

Als geschlossener Tarif der älteren Tarifgeneration (Alte Welt) werden neue Versicherte nicht mehr akzeptiert; das Versichertenkollektiv schrumpft, was eine beschleunigte Beitragsentwicklung typischerweise begleitet. Bestandsversicherte der AXA haben jedoch nach §204 VVG die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels zu einem neu strukturierten oder günstigeren Tarif derselben Versicherungsgesellschaft. In vielen Fällen können dabei Altersrückstellungen übernommen und gleichwertige oder bessere Leistungen erreicht werden, häufig bei niedrigeren Beiträgen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft, ob ein Wechsel zu einem günstigeren AXA PKV-Tarif für Sie sinnvoll ist.

Basismerkmale

Selbstbehalt250 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

141/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

141/20: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

141/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

141/20: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

141/20: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

141/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

141/20: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

342/18: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

342/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

342/18: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
90 %
Zahnersatz
72 %
Kieferorthopädie
81 %
Material- & Laborkosten
72 %
Gebührenordnung (Zahn)

541/18: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

541/18: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 90% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 72% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 81% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

541/18: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

541/18: Wird bei Zahnersatz empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 141/20, 342/18, 541/18 AW versichert?
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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet der geschlossene Status für den AXA-Tarif?

Der Tarif ist nicht mehr für externe Neukunden zugänglich, doch Bestandsversicherte der AXA können innerhalb derselben Versicherungsgesellschaft gemäß §204 VVG in diesen Tarif oder aus ihm heraus wechseln. Das schrumpfende Versichertenkollektiv führt zu einer demografischen Ungünstigkeit: Die Risikogemeinschaft überaltert, während Neuzugänge ausbleiben. Das treibt die Beitragsentwicklung beschleunigt nach oben.

Ältere, geschlossene Tarife wie dieser werden von der AXA vielfach nicht mehr aktiv bewirtschaftet oder öffentlich vorgestellt. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick über solche Tarife und kann prüfen, ob ein Wechsel in einen modernen, offenen Tarif oder einen optimierten Bestandstarif mit besserer Beitragsperspektive infrage kommt.

Wechselchancen im AXA 141/20, 342/18, 541/18 AW

Als Bestandsversicherter der AXA können Sie gemäß §204 VVG zu einem anderen Tarif derselben Versicherungsgesellschaft wechseln. Dabei können in vielen Fällen Ihre Altersrückstellungen übernommen werden; häufig entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung oder diese fällt moderater aus. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre Situation und zeigt Ihnen konkrete Optimierungspotenziale auf. Nutzen Sie unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse und Jetzt anmelden, um zu erfahren, welche Tarifwechsel-Optionen bei der AXA für Sie verfügbar sind.

Beitragserhöhung im geschlossenen AXA-Tarif - wie Sie reagieren können

Geschlossene Tarife wie der AXA 141/20, 342/18, 541/18 AW sind strukturell anfällig für Beitragssprünge. Das schrumpfende Versichertenkollektiv, die überalterte Risikogemeinschaft und medizinische Kostensteigerungen führen zu beschleunigten Prämiensteigerungen, die deutlich über dem Branchenschnitt liegen können.

Ein Tarifwechsel innerhalb der AXA bietet einen Ausweg: Häufig finden sich modernere Tarife mit niedrigeren Beiträgen oder besserer Altersstruktur-Dynamik, ohne dass Sie den Versicherer wechseln müssen. Prüfen Sie die aktuelle Beitragsentwicklung in unserem Beitragserhöhungs-Chart, um das Ausmaß nachzuvollziehen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Alternativen: Jetzt anmelden und lassen Sie sich zu verfügbaren Tarifwechseln beraten.

Häufige Fragen zum AXA 141/20, 342/18, 541/18 AW

Ambulant erstattet der Tarif ärztliche Leistungen bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz, Psychotherapie für 30 Sitzungen zu 100 Prozent, danach zu 80 Prozent, sowie Sehhilfen bis 825 Euro für Mehrstärkengläser und 935 Euro für Mehrstärken-Kontaktlinsen (ab +/- 6 Dioptrien). Stationär zahlt der Tarif Privatarztbehandlung mit Chefarzt-Leistungen bis 5-fach GOÄ, Psychotherapie ohne Limit. Zahnersatz wird zu 72 Prozent, Zahnbehandlung zu 90 Prozent und Kieferorthopädie zu 81 Prozent erstattet - ohne Summenbegrenzung.
Der Tarif ist geschlossen: Neue externe Kunden werden nicht mehr angenommen. Das Versichertenkollektiv schrumpft kontinuierlich, da keine Neuzugänge die Alterskohorten ausgleichen. Dies führt zu einer überalterten Risikogemeinschaft und beschleunigter Beitragsentwicklung. Bestandsversicherte der AXA profitieren allerdings von §204 VVG-Wechselrechten innerhalb desselben Versicherers.
Der Selbstbehalt beträgt 250 Euro pro Versicherungsjahr. Er gilt für alle Versicherungsbereiche (ambulant, stationär und Zahnbehandlung) und muss einmalig pro Jahr erfüllt werden, bevor der Versicherer Leistungen in voller Höhe übernimmt. Mit 250 Euro positioniert sich dieser Tarif im moderaten Selbstbehalt-Segment und stellt eine angemessene Balance zwischen Kostenverantwortung und Leistungsschutz dar.
Ja, als Bestandsversicherter der AXA können Sie gemäß §204 VVG intern zu einem anderen AXA-Tarif wechseln. In vielen Fällen sind dabei Altersrückstellungen übertragbar und Gesundheitsprüfungen entfallen oder fallen moderater aus. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger nach detaillierter Prüfung beurteilen. Eine kostenlose persönliche Analyse durch unseren Experten klärt Ihre konkreten Optionen.
Für viele Versicherte lohnt sich ein Wechsel: Als geschlossener Tarif der älteren Tarifgeneration ist dieser Tarif überproportionalen Beitragserhöhungen ausgesetzt. Jüngere oder gesündere Versicherte finden oft modern strukturierte Tarife mit stabiler Altersstruktur und moderateren Prämienentwicklungen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet, ob und welche Alternativen bei der AXA für Ihr Alter, Ihre Gesundheit und Ihre Leistungsansprüche realistisch sind - meist ohne Leistungsverlust, oft mit Ersparnis.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

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