AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 250 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 141/20, 342/18, 544/20 AW im Profil

Der geschlossene Bisex-Tarif AXA 141/20, 342/18, 544/20 AW ist ein Versicherungsprodukt der alten Welt, das Bestandsversicherten einen soliden medizinischen Schutz mit moderaten Selbstbehalten bietet. Mit einem jährlichen Selbstbehalt von 250 Euro und Erstattung bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen, 2,5-fach für technische Leistungen) kombiniert dieser Tarif umfassende ambulante Leistungen, Privatarztbehandlung im Krankenhaus und eine 50-prozentige Zahnersatzdeckung ohne Jahreshöchstgrenzen.

Als geschlossener Tarif kann dieser Bestandstarif zwar nicht mehr für Neukunden geöffnet werden, doch für bereits versicherte Kunden der AXA bietet sich ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG häufig an. In vielen Fällen können solche Wechsel zu niedrigeren Beiträgen führen, während gleichwertige oder teilweise bessere Leistungen erhalten bleiben. Für geschlossene Tarife wie diesen ist es besonders wichtig zu prüfen, ob günstigere Alternativen verfügbar sind, da die Risikogemeinschaft mit den Jahren schrumpft und die Beitragsentwicklung tendenziell unter Druck gerät.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkret auf, ob es für Sie einen besseren AXA PKV-Tarif gibt und wie ein Wechsel konkret ablaufen würde.

Basismerkmale

Selbstbehalt250 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

141/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

141/20: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

141/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

141/20: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

141/20: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

141/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

141/20: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

342/18: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

342/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

342/18: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
50 %
Kieferorthopädie
90 %
Material- & Laborkosten
50 %
Gebührenordnung (Zahn)

544/20: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

544/20: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 50% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 90% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

544/20: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

544/20: Wird bei Zahnersatz empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 141/20, 342/18, 544/20 AW versichert?
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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

  • 100% kostenfrei
  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
  • Stiftung Warentest Finanztest
  • Unabhängige Sachverständigen-Analyse
Anmeldung kostenfreie Tarifoptimierung
Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Ein geschlossener Tarif: Was bedeutet das für Sie?

Der AXA 141/20, 342/18, 544/20 AW wurde bereits geschlossen und nimmt daher keine neuen, externen Versicherten mehr auf. Dies ist typisch für Tarife der alten Welt, wo sich das Versichertenkollektiv über die Jahre verkleinert. Die demografische Alterung führt dazu, dass Beitragssteigerungen in geschlossenen Kollektiven überdurchschnittlich ausfallen, da weniger junge Versicherte ihre Kosten mitfinanzieren. Dennoch können Bestandsversicherte des gleichen Versicherers weiterhin in solche Tarife wechseln, sofern sich ein solcher interner Wechsel nach §204 VVG mit günstigeren Alternativen rechnet.

Viele geschlossene und ältere Tarife werden von den Versicherern nicht mehr aktiv beworben und sind in Online-Tarifvergleichen oft gar nicht sichtbar. Dies bedeutet jedoch nicht, dass sie schlecht oder überflüssig sind. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm hat einen umfassenden Überblick über das gesamte Tarifportfolio und kann auch geschlossene Tarife wie den AXA 141/20, 342/18, 544/20 AW korrekt bewerten und Optimierungswege aufzeigen.

Tarifwechsel nach §204 VVG: Ihre Möglichkeit zur Kostenoptimierung

Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG erlaubt es Ihnen, innerhalb der AXA zu einem anderen Tarif zu wechseln. Bei einem Wechsel werden Ihre Altersrückstellungen in den meisten Fällen angerechnet, und häufig ist keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich, sofern Sie keinen günstigeren Tarif mit besseren Leistungen anstreben. Welche Bedingungen genau gelten, hängt vom individuellen Tarifziel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft für Sie konkret, welche Tarifoptionen sinnvoll sind und wie die Altersrückstellungen und Gesundheitsfragen gehandhabt werden. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm begleitet Sie durch den gesamten Prozess. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse verschafft Ihnen Klarheit: Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im AXA 141/20, 342/18, 544/20 AW: Wechsel prüfen

Geschlossene Tarife wie der AXA 141/20, 342/18, 544/20 AW erleben typischerweise kumulativ stärkere Beitragssteigerungen. Der Grund liegt in der schrumpfenden Risikogemeinschaft (alte Versicherte verlassen den Tarif, Neuzugänge gibt es nicht) und der demografischen Überalterung des verbleibenden Kollektivs. Medizinische Kostensteigerungen treffen daher auf eine immer kleinere und ältere Gruppe von Beitragszahlern. Dies führt dazu, dass eine initial moderate Prämie von Beitragsrunde zu Beitragsrunde überproportional steigt.

Ein Tarifwechsel zu einem offeneren oder jüngeren Tarif kann in vielen Fällen Abhilfe schaffen. Sie erhalten häufig günstigere Beiträge und profitieren von einer stabileren Altersstruktur des neuen Kollektivs. Schauen Sie sich dazu den Beitragserhöhungs-Chart auf der AXA-Landingpage an, um die langfristige Entwicklung dieses Tarifs nachzuvollziehen. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erfahren Sie, welcher Tarif der AXA zu Ihrer Situation passt: Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum AXA 141/20, 342/18, 544/20 AW

Der Tarif erstattet ambulante ärztliche Leistungen bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche, 2,5-fach für technische, 1,3-fach für Laborleistungen). Sehhilfen werden bis 825 Euro für Mehrstärkengläser erstattet. Psychotherapie deckt 30 Sitzungen zu 100%, danach 80%. Im Krankenhaus bietet der Tarif Privatarztbehandlung mit gleichen GOÄ-Grenzen, stationäre Psychotherapie und Zweibettzimmer. Zahnbehandlung wird zu 100% erstattet, Zahnersatz zu 50%, Kieferorthopädie zu 90%, ohne jährliche Obergrenzen.
Der AXA 141/20, 342/18, 544/20 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der alten Welt. Er nimmt keine neuen, externen Versicherten mehr auf. Dies führt dazu, dass sich das Versichertenkollektiv kontinuierlich verkleinert und überaltert. In der Folge werden Beitragssteigerungen typischerweise überdurchschnittlich ausfallen. Für Bestandsversicherte der AXA ergeben sich aber durch den internen Tarifwechsel nach §204 VVG Chancen, zu besseren Bedingungen zu wechseln.
Der Selbstbehalt beträgt 250 Euro pro Versicherungsjahr. Dieser Betrag gilt für ambulante und stationäre Behandlungen sowie Zahnbehandlung. Ein Selbstbehalt von 250 Euro positioniert diesen Tarif im mittleren Segment und reduziert die Monatsprämie im Vergleich zu Tarifen ohne Selbstbehalt, während Sie dennoch umfassende Leistungen bis zu den Höchstsätzen erhalten.
Ja, Sie können innerhalb der AXA nach §204 VVG in einen anderen Tarif wechseln. In vielen Fällen sind Ihre Altersrückstellungen bei einem Wechsel anrechenbar, und häufig ist eine erneute Gesundheitsprüfung nicht erforderlich. Die genauen Bedingungen hängen vom Zieltarif und Ihrer persönlichen Situation ab. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse klärt, welche Optionen für Sie realistisch sind. Ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Für viele Versicherte in diesem geschlossenen Tarif kann ein Wechsel sinnvoll sein. Besonders wenn die Beiträge kräftig gestiegen sind oder Sie das Krankenhaus lieber im Einbettzimmer nutzen möchten, gibt es oft bessere Alternativen innerhalb der AXA. Auch jüngere Tarife oder solche mit niedrigerem Selbstbehalt können passen. Allerdings spielen auch Ihr aktuelles Alter, Ihr Gesundheitszustand und die verfügbaren Zieltarife eine Rolle. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre aktuelle Police und zeigt Ihnen konkrete Wechsel-Szenarien mit Einsparpotenzialen auf.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert