AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 250 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 141/20, 342/18, Z 100/ZS 60 AW im Überblick

Der geschlossene Bisex-Tarif AXA 141/20, 342/18, Z 100/ZS 60 AW gehört zur Alten Welt des Versicherers und kombiniert umfassende Leistungen mit einem moderaten Selbstbehalt von 250 EUR pro Versicherungsjahr. Die ambulante Versorgung wird bis zu den Höchstsätzen der GOÄ erstattet - ärztliche Leistungen bis zum 3,5-fachen Satz, technische Leistungen bis zum 2,5-fachen Satz, Laborleistungen bis zum 1,3-fachen Satz. Stationär erhalten Versicherte Privatarztbehandlung in Zweibettzimmern mit Chefarztoptionen. Die Zahnversicherung deckt Behandlung, Ersatz und Kieferorthopädie mit gestaffelten Jahresgrenzen ab, wobei Zahnersatz grundsätzlich zu 60% erstattet wird.

Als geschlossener Tarif der Alten Welt ist der AXA 141/20, 342/18 für Neukunden nicht mehr zugänglich. Die schrumpfende Risikogemeinschaft führt typischerweise zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem günstigeren Tarif innerhalb der AXA ist jedoch häufig möglich. In vielen Fällen lassen sich dabei Altersrückstellungen übernehmen und gleichwertige oder verbesserte Leistungen bewahren, während die Beitragslast sinkt.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft für Sie persönlich, ob ein AXA PKV-Tarif mit besserem Preis-Leistungs-Verhältnis für Ihre Situation verfügbar ist.

Basismerkmale

Selbstbehalt250 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

141/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

141/20: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

141/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

141/20: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

141/20: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

141/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

141/20: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

342/18: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

342/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

342/18: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

Z 100/ZS 60: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

Z 100/ZS 60: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird erstattet
  • Kieferorthopädie wird erstattet

Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie werden zusammen bis 511,29 EUR pro Jahr zu 100% erstattet, danach zu 60%

  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

Z 100/ZS 60: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.278,23EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.556,46EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.834,69EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 5.112,92EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 6.391.15EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Z 100/ZS 60: Bei Zahnersatz erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet der geschlossene Status für diesen AXA-Tarif?

Der Tarif ist nicht mehr für Neukunden zugänglich - nur Bestandsversicherte der AXA können ihn halten oder über einen internen Tarifwechsel hinzustoßen. Dies führt zu einer schrumpfenden Risikogemeinschaft: Mit jedem Ausscheiden von Versicherten verteilen sich die Kosten auf weniger Schultern, was Beitragserhöhungen antreibt. Besonders in der Alten Welt, wo solche Tarife nicht länger aktiv verwaltet werden, ist diese Dynamik ausgeprägt.

Dennoch eröffnet §204 VVG einen Ausweg: Bestehende Versicherte können in neuere, offene oder geschlossene Zieltarife derselben AXA wechseln, ohne die Risikogemeinschaft komplett zu verlassen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kennt auch solche Altbestände und vermag gezielt passende Wechselziele zu identifizieren, die dem Budget und den Leistungsansprüchen entsprechen.

Tarifwechsel in der AXA: Möglichkeiten für Versicherte mit Altersrückstellungen

Ein Wechsel zu einem anderen AXA-Tarif (oder in seltenen Fällen mit Zusage der AXA auch darüber hinaus) ist über §204 VVG möglich. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und wie viel der aufgebauten Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stark vom Umfang und der Struktur des Tarifwechsels ab. In vielen Fällen werden Altersrückstellungen teilweise oder vollständig angerechnet; in den meisten Fällen ist auch ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung machbar - aber nicht immer. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre Tarifhistorie und alle verfügbaren Wechselziele bei der AXA, um die beste Kombination aus geringeren Beiträgen, erhaltenen Leistungen und Altersrückstellungs-Übertragung zu finden. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Wechseloptionen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse deckt genau auf, welche Ziele wirtschaftlich und versicherungstechnisch sinnvoll sind. Jetzt anmelden und lassen Sie sich die Möglichkeiten aufzeigen.

Beitragserhöhung im AXA 141/20, 342/18: Wechsel als Reaktion

Dieser Tarif unterliegt besonderem Druck: Die geschlossene Risikogemeinschaft der Alten Welt schrumpft stetig, die Versicherten-Altersstruktur verschärft sich, und die medizinischen Kosten steigen. Die AXA muss diese Entwicklungen durch kräftige Beitragserhöhungen kompensieren - ein Muster, das bei älteren, geschlossenen Altbeständen üblich ist.

Ein interner Tarifwechsel hilft oft: Jüngere Tarife mit offener oder dynamischerer Risikogemeinschaft zeigen häufig gemäßigtere Prämienentwicklungen. Ob Sie in einen Tarif mit ähnlichen Leistungen zu niedrigeren Beiträgen wechseln können - oder in einen sparsameren Tarif mit leicht reduzierten Leistungen - erfordert individuelle Prüfung. Der Beitragserhöhungs-Chart auf der AXA-Seite dokumentiert die historischen Erhöhungsraten dieses Tarifbestands, um Ihnen die Kostendynamik vor Augen zu führen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt, wie ein Wechsel Ihre Prämienentwicklung konkret entlasten kann. Jetzt anmelden und erhalten Sie eine Strategie, die zu Ihrer Situation passt.

Häufige Fragen zum AXA 141/20, 342/18, Z 100/ZS 60 AW

Der Tarif erstattet ambulante ärztliche Leistungen bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz, technische Leistungen bis zum 2,5-fachen Satz und Laborleistungen bis zum 1,3-fachen Satz. Sehhilfen werden bis 825 EUR pro Paar Mehrstärkengläser (bis +/- 6 Dioptrien) oder bis 935 EUR pro Mehrstärken-Linsenpaar erstattet; Gestelle mit bis 110 EUR; der Anspruch besteht einmal innerhalb von 2 Jahren. Psychotherapie wird zu 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall erstattet, danach zu 80%. Stationär zahlt der Tarif Privatarztbehandlung in Zweibettzimmern, inklusive Chefarztoptionen bis 5-fach GOÄ. Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie werden zusammen bis 511,29 EUR pro Jahr zu 100% und danach zu 60% erstattet, mit gestaffelten jährlichen Höchstgrenzen (ab 5.122,92 EUR über 5 Jahre).
Der Tarif ist geschlossen - Neukunden werden nicht mehr akzeptiert. Dies bedeutet, dass die Risikogemeinschaft schrumpft und die Beitragslast auf weniger Versicherte verteilt werden muss, was zu überdurchschnittlichen Erhöhungen führt. Allerdings können Bestandsversicherte der AXA über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in neuere oder günstigere Tarife wechseln, um dieser Dynamik zu entgehen.
Der jährliche Selbstbehalt beträgt 250 EUR pro Versicherungsjahr. Dies ist ein moderater Selbstbehalt, der eine breite Inanspruchnahme von Leistungen ermöglicht, ohne dass geringe oder mittlere Kostenfälle sofort den Eigenanteil aufzehren. Der Selbstbehalt gilt ambulant und stationär und greift auch bei Vorsorgeleistungen.
Ja, über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der AXA ist ein Wechsel zu einem günstigeren Tarif häufig möglich. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und in welchem Umfang Altersrückstellungen übernommen werden, hängt vom konkreten Wechselziel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft alle Optionen für Sie. Die Frage, ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger nach persönlicher Analyse einschätzen.
Für viele Versicherte ja - besonders dann, wenn Sie über 10-15 Jahre versichert sind und bereits erhebliche Altersrückstellungen aufgebaut haben. Ein Wechsel in einen jüngeren, offenen Tarif mit besserer Risikoprognose kann nicht nur Beiträge senken, sondern auch die Beitragserhöhungen der Zukunft begrenzen. Allerdings spielen auch Ihr Alter, Ihre Gesundheitshistorie und verfügbare Alternativentarife eine Rolle. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm beurteilt, ob ein Wechsel in Ihrer konkreten Situation rentabel ist - oft überraschenderweise ja, selbst wenn Teile der Altersrückstellungen beim Wechsel nicht vollständig mitgenommen werden.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert