AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 250 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 141/20, 342/20, Z 100/ZS 60 AW: Tarifprofil

Der geschlossene Bisex-Tarif 141/20, 342/20, Z 100/ZS 60 AW der AXA stammt aus der Alten Welt und bietet ambulant wie stationär Leistungen bis zur 3,5-fachen Höchstsatzgebühr der GOÄ für ärztliche Leistungen. Mit einem Selbstbehalt von 250 Euro pro Versicherungsjahr und Zweibettzimmer im Krankenhaus positioniert sich dieser Tarif als solider Premium-Bestandstarif. Die Zahnversicherung mit 60% Zahnersatzerstattung (nach Ausschöpfung des 100%-Bereichs bis 511,29 Euro jährlich) und Kieferorthopädie sowie umfangreiche Sehhilfen- und Psychotherapieleistungen komplettieren das Leistungsportfolio.

Da dieser Tarif seit seiner Einführung nicht mehr für Neukunden offensteht, entwickelt sich sein Versichertenbestand tendenziell überalternd und die Risikogemeinschaft schrumpft. Dies sind Faktoren, die Beitragserhöhungen begünstigen. Für bestehende AXA-Versicherte bietet der interne Tarifwechsel nach §204 VVG eine realistische Option: Häufig lassen sich beim Wechsel in einen offenen oder weniger überalterten Tarif des gleichen Versicherers die Altersrückstellungen vollständig oder teilweise übernehmen und die Prämie senken, in vielen Fällen ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen für Ihren AXA PKV-Tarif, ob und wie ein Wechsel zu Ersparnissen führt.

Basismerkmale

Selbstbehalt250 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

141/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

141/20: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

141/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

141/20: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

141/20: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

141/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

141/20: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

342/20: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

342/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

342/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

Z 100/ZS 60: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

Z 100/ZS 60: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird erstattet
  • Kieferorthopädie wird erstattet

Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie werden zusammen bis 511,29 EUR pro Jahr zu 100% erstattet, danach zu 60%

  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

Z 100/ZS 60: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.278,23EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.556,46EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.834,69EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 5.112,92EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 6.391.15EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Z 100/ZS 60: Bei Zahnersatz erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet ein geschlossener Tarif bei der AXA?

Der Tarif 141/20, 342/20, Z 100/ZS 60 AW nimmt keine neuen, externen Kunden mehr auf. Das ist typisch für ältere Bestandstarife in der Alten Welt. Für bestehende AXA-Versicherte ändert sich nichts: Sie können innerhalb der AXA unter Nutzung des §204 VVG in andere, auch neuere Tarife wechseln und von besserer Altersstruktur und moderaterer Beitragsentwicklung profitieren.

Geschlossene Tarife werden von Versicherern nicht mehr aktiv beworben. Das führt über die Jahre zu einer überalterten Risikogemeinschaft und damit zu höheren Prämien. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick auch über solche geschlossenen AXA-Tarife und kann gezielt prüfen, welche Tarifwechsel-Optionen für Ihre individuelle Situation sinnvoll sind.

Tarifwechsel im 141/20, 342/20: So funktioniert es

Ein Wechsel zu einem anderen AXA-Tarif ist als Bestandsversicherter Ihr Recht. Die wichtigsten Punkte: Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist, hängt vom Zieltarif und dem Umfang ab; in vielen Fällen entfällt sie. Ihre bisherigen Altersrückstellungen werden in aller Regel übernommen oder teilweise angerechnet. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Der nächste Schritt ist einfach: Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft konkret, welche Tarife der AXA zu Ihrer Situation passen und wie viel Sie sparen könnten. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm begleitet Sie durch den Wechsel. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse bietet Ihnen einen klaren Überblick - Jetzt anmelden.

Beitragserhöhungen im Tarif 141/20, 342/20 - und wie Sie reagieren

Der Tarif 141/20, 342/20, Z 100/ZS 60 AW zeigt über die Jahre ein typisches Muster: Weil die Risikogemeinschaft schrumpft und altert und medizinische Kosten steigen, steigen auch die Prämien. Ein geschlossener Bestandstarif profitiert nicht mehr von jungen Neukunden, die den Durchschnitt verjüngen würden. Die Schere zwischen diesem alten Tarif und modernen AXA-Tarifen wird immer größer.

Die gute Nachricht: Ein interner Tarifwechsel zu einem offenen oder jüngeren AXA-Tarif kann diese Dynamik unterbrechen. Häufig zahlen Sie dort weniger, während Sie gleichwertige oder sogar bessere Leistungen bekommen. Schauen Sie sich dazu auch den Beitragserhöhungs-Chart an und vergleichen Sie, wie sich dieser Tarif gegen andere AXA-Tarife entwickelt hat. Die beste Entscheidung treffen Sie mit einer persönlichen Analyse: Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen Ihre individuellen Wechsel-Chancen - Jetzt anmelden.

Häufige Fragen zum AXA 141/20, 342/20, Z 100/ZS 60 AW

Der Tarif erstattet ambulante ärztliche Behandlung bis zur 3,5-fachen GOÄ-Höchstsatzgebühr für ärztliche Leistungen, bis 2,5-fach für technische und bis 1,3-fach für Laborleistungen. Im Krankenhaus profitieren Sie von Privatarztbehandlung, ebenfalls bis 3,5-fach GOÄ, Chefarztbehandlung bis zum 5-fachen Satz. Psychotherapie gibt es 30 Sitzungen zu 100%, danach 80%. Sehhilfen-Ersatz kostet bis 825 Euro für Mehrstärkengläser (bei normalem Visus), bis 110 Euro für Gestelle. Zahnbehandlung und -ersatz werden bis 511,29 Euro jährlich zu 100% erstattet, darüber zu 60%. Mit 250 Euro Selbstbehalt pro Jahr gehört dieser Tarif zum mittleren Segment.
Der Tarif ist geschlossen. Das heißt: Er nimmt keine neuen Kunden außerhalb der AXA auf. Für Sie als bestehenden AXA-Versicherten ändert sich nichts in der alltäglichen Versicherung - Sie bleiben versichert wie bisher. Die Folge einer geschlossenen Risikogemeinschaft ist aber typischerweise eine überalternde Kundengruppe, weniger neue Beitragszahler, und deshalb tendenziell höhere Prämien über die Zeit. Ein Wechsel zu einem offenen AXA-Tarif kann diesem Trend entgegenwirken.
Der Selbstbehalt liegt bei 250 Euro pro Versicherungsjahr. Das ist ein moderater SB im Vergleich zu sehr hohen Selbstbehalten (über 1.000 Euro) oder zu Nulltarifen. Der Selbstbehalt gilt je Versicherungsjahr insgesamt, nicht pro Arztbesuch oder Leistungsbereich. Er fällt für ambulante, stationäre und Zahnleistungen an - Sie müssen also im Jahr 250 Euro aus eigener Tasche tragen, danach trägt die Versicherung.
Ja, das ist Ihr Recht als Bestandsversicherter gemäß §204 VVG. Sie können intern bei der AXA in einen anderen, oft günstigeren Tarif wechseln. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und wie viel Ihrer Altersrückstellungen übernommen werden, hängt von Ihrem Zielwunsch-Tarif ab - in vielen Fällen bleibt eine Prüfung aus. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft das konkret. Die Frage, ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Das hängt von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheit und Ihren aktuellen Leistungsansprüchen ab. Der 141/20, 342/20 ist ein solider, aber geschlossener Tarif mit absehbarem Beitragsdruck. Viele AXA-Versicherte finden bei einem Wechsel zu offenen oder modernen Tarifen günstigere Prämien bei ähnlichen oder besseren Leistungen - besonders, wenn sie jünger sind oder geringe Gesundheitsrisiken mitbringen. Ältere Versicherte mit chronischen Erkrankungen sollten prüfen, ob der Zielwunsch-Tarif die nötige Leistungstiefe hat. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert das individuell für Sie und nennt konkrete Alternativen.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert