AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 250 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 141/20, 343/16, 540/12 AW im Detail

Der geschlossene Bisex-Tarif der AXA Krankenversicherung AG kombiniert hochwertige ambulante und stationäre Leistungen mit solider Zahnversorgung. Im ambulanten Bereich erstattet der Tarif bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-facher Satz für ärztliche Leistungen, 2,5-fach für technische, 1,3-fach für Labor). Ein jährlicher Selbstbehalt von 250 Euro ist zu zahlen. Die Privatarztbehandlung im Krankenhaus und stationäre Psychotherapie sind vollständig mitversichert. Bei Zahnleistungen liegt die Erstattung für Behandlung und Zahnersatz gleichermaßen bei 60 Prozent ohne jährliche Summenbegrenzung.

Da es sich um einen geschlossenen Tarif der Alten Welt handelt, ist die Risikogemeinschaft begrenzt und geprägt durch eine schrumpfende Versichertenanzahl. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der AXA bietet Versicherten häufig die Chance, Prämien zu senken und gleichzeitig Altersrückstellungen zu bewahren. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und wie die Rückstellungen übertragen werden können, hängt vom individuellen Fall ab und sollte mit einem Experten geklärt werden. Geschlossene ältere Tarife wie dieser werden in der Regel nicht mehr aktiv vermarktet, profitieren aber von einer stabilen Versichertenstruktur aus Bestandshaltern.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen, ob ein Tarifwechsel innerhalb der AXA sinnvoll ist - unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kennt auch geschlossene Tarife und kann eine maßgeschneiderte Empfehlung geben.

Basismerkmale

Selbstbehalt250 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

141/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

141/20: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

141/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

141/20: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

141/20: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

141/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

141/20: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

343/16: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

343/16: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

343/16: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
60 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

540/12: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

540/12: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 60% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

540/12: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

540/12: Wird bei Zahnersatz empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Bisex-Tarif: Was das für Ihre Versicherung bedeutet

Der Tarif 141/20, 343/16, 540/12 AW ist seit längerer Zeit geschlossen, d.h. Neukunden von außerhalb können nicht mehr aufgenommen werden. Bestehende Versicherte des Versicherers AXA können jedoch innerhalb desselben Unternehmens zu einem anderen, möglicherweise günstigeren Tarif wechseln - dies ist im Rahmen des §204 VVG möglich und erfordert keine Neuversicherung. Eine schrumpfende Risikogemeinschaft führt üblicherweise zu stärkeren Beitragssteigerungen, da weniger Versicherte die Kosten tragen.

Ältere, geschlossene Tarife sind oft nicht mehr öffentlich beworben und tauchen in Vergleichsportalen selten auf. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm hat einen vollständigen Überblick auch über diese Tarife und kann prüfen, ob ein Tarifwechsel zu besseren Konditionen bei gleichwertiger oder sogar verbesserter Leistung möglich ist - ein entscheidender Vorteil für Versicherte, die mit ihrem aktuellen Beitrag unzufrieden sind.

Tarifwechsel innerhalb der AXA: Ihre Optionen nach §204 VVG

Sie können innerhalb der AXA in einen anderen Tarif wechseln, ohne den Versicherer zu verlassen. Der §204 VVG regelt diesen internen Wechsel: In vielen Fällen werden bestehende Altersrückstellungen übernommen und eine erneute Gesundheitsprüfung entfällt häufig - die genauen Bedingungen sind aber tarifabhängig. Selbstbeteiligung, Leistungsumfang und Beitrag können sich dabei deutlich verändern. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Wechselalternativen innerhalb der AXA, die zu Ihrem Profil passen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse lässt sich mit wenigen Klicks durchführen - Jetzt anmelden und erhalten Sie eine Empfehlung von unserem Experten.

Beitragserhöhung im AXA 141/20, 343/16, 540/12 AW - Handlungsspielraum

Geschlossene Tarife der Alten Welt wie dieser sind einer doppelten Kostenlast ausgesetzt: Einerseits stiegen die medizinischen Kosten in den vergangenen Jahren deutlich an, andererseits schrumpft das Versichertenfeld kontinuierlich, da keine neuen Kunden mehr aufgenommen werden. Diese ungünstige Konstellation führt zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen. Der Tarif bietet zwar hochwertige Leistungen (Höchstsätze, Privatarzt, 60% Zahnersatz), doch die steigende Belastung durch die kleine und älter werdende Risikogemeinschaft ist nicht zu unterschätzen.

Ein Tarifwechsel zu einem anderen AXA-Tarif kann in vielen Fällen Prämien senken und häufig sind gleichwertige oder bessere Leistungen verfügbar - etwa wenn Sie beim Selbstbehalt flexibel sind oder auf Mehrbettpflege verzichten können. Schauen Sie sich unseren Beitragserhöhungs-Chart an und vergleichen Sie die Kostenentwicklung über die Jahre. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkret, welche Alternativtarife verfügbar sind und wie viel Sparpotenzial Sie haben - Jetzt anmelden und erfahren Sie Ihre Optionen.

Häufige Fragen zum AXA 141/20, 343/16, 540/12 AW

Der Tarif erstattet ambulante ärztliche Leistungen bis zu den GOÄ-Höchstsätzen: bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen, bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen und bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen. Sehhilfen werden bis zu 825 Euro für Mehrstärkengläser bzw. bis zu 935 Euro für Mehrstärken-Kontaktlinsen erstattet (bei Sehstärke ab +/- 6 Dioptrien). Psychotherapie ist mit 100 Prozent für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall abgedeckt, danach 80 Prozent. Alternative Medizin und Vorsorgeuntersuchungen sind eingeschlossen. Ein Selbstbehalt von 250 Euro pro Versicherungsjahr ist zu tragen.
Der Tarif ist geschlossen, das heißt, für Neukunden von außerhalb der AXA ist keine Aufnahme mehr möglich. Die Risikogemeinschaft ist damit begrenzt und tendenziell älter werdend, was zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen führen kann. Für bestehende AXA-Versicherte ist ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG jederzeit möglich und oft der Weg zu besseren Konditionen.
Der Selbstbehalt beträgt 250 Euro pro Versicherungsjahr. Dieser Betrag ist für alle Versicherungsfälle (Ambulanz, Klinikaufenthalt, Zahnbehandlung) maßgeblich und wird einmal pro Jahr fällig. Mit 250 Euro liegt der Tarif im unteren Mittelfeld; für viele Versicherte ist dies ein moderater Eigenanteil, der die Prämie begrenzt hält.
Ja, ein Tarifwechsel innerhalb der AXA ist nach §204 VVG möglich. In vielen Fällen können Altersrückstellungen übernommen werden und eine erneute Gesundheitsprüfung entfällt oft - je nach Tarifkombination. Die Bedingungen sind individuell unterschiedlich. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft für Sie konkrete Alternativen innerhalb der AXA. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger einschätzen.
Das hängt von mehreren Faktoren ab: Ihrem Alter, Ihrem Gesundheitszustand, wie stark Ihre Beiträge gestiegen sind, und welche Alternativtarife innerhalb der AXA verfügbar sind. Geschlossene Tarife erleben oft stärkere Beitragserhöhungen als offene Tarife, daher lohnt sich eine Überprüfung regelmäßig. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft für Sie persönlich, ob ein Wechsel zu niedrigeren Prämien oder besseren Leistungen führt - und ob die Altersrückstellungen vollständig mitgenommen werden können.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert