AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 250 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 141/20, 343/16, VITAL-Z AW im Überblick

Der AXA 141/20, 343/16, VITAL-Z AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif aus der alten Welt, der sich durch prämiengünstige Konditionen und solide Leistungsstandards auszeichnet. Mit einem Selbstbehalt von 250 Euro pro Versicherungsjahr und Erstattungen bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen, 2,5-fach für technische Leistungen) bietet dieser Tarif ein ausgewogenes Leistungs-Prämien-Verhältnis. Die Zahnversicherung mit 75-prozentiger Kostenübernahme bei Zahnersatz sowie Chefarztbehandlung im stationären Bereich runden das Profil ab.

Wie bei vielen geschlossenen Bestandstarifen führt die schrumpfende Risikogemeinschaft zu zunehmenden Beitragsbelastungen. Der Tarif ist daher für Versicherte, die bereits bei der AXA versichert sind, ein klassischer Kandidat für einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG. Solche Wechsel innerhalb der gleichen Versicherungsgesellschaft ermöglichen in vielen Fällen erhebliche Prämienersparnisse, ohne dass gleichzeitig Leistungen eingebüßt werden.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse, durchgeführt von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm, zeigt Ihnen für Ihren AXA PKV-Tarif, welche Optimierungsmöglichkeiten realistisch sind.

Basismerkmale

Selbstbehalt250 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

141/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

141/20: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

141/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

141/20: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

141/20: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

141/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

141/20: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

343/16: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

343/16: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

343/16: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
75 %
Kieferorthopädie
75 %
Material- & Laborkosten
75 %
Gebührenordnung (Zahn)

VITAL-Z: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

VITAL-Z: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet (85%, wenn in den 3 vorangegangenen Versicherungsjahren jährlich Prophylaxe durchgeführt wurde)
  • Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 100% erstattet, danach zu 75%
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

VITAL-Z: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 5.000,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

VITAL-Z: Bei Zahnersatz über 1.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif: Was das für Ihre Beitragsentwicklung bedeutet

Der AXA 141/20, 343/16, VITAL-Z AW gehört zu den geschlossenen Tarifen, die keine neuen Kunden aufnehmen. Das heißt konkret: Das Versichertenkollektiv schrumpft stetig, während die im Tarif verbliebenen Versicherten die entstehenden Risikolücken durch höhere Beiträge ausgleichen müssen. Besonders Versicherte, die den Tarif lange halten, erleben diese Kostenentwicklung intensiv. Allerdings: Bestehende Versicherte der AXA haben jederzeit die Möglichkeit, im Rahmen eines internen Tarifwechsels zu besseren Konditionen zu wechseln.

Ältere Bestandstarife wie dieser werden oft nicht mehr öffentlich beworben oder aktiv vermarktet. Gerade weil Informationen spärlich sind, hilft es, die eigenen Optionen zu kennen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen Überblick geschlossener Tarife und kann einschätzen, welche Alternativen in Ihrer Situation sinnvoll sind.

Tarifwechsel im Rahmen des §204 VVG: Spielraum und Bedingungen

Ein Wechsel in einen anderen AXA-Tarif ist für Bestandsversicherte ein häufig beschrittener Weg, um von sinkenden Beiträgen zu profitieren. Wichtig zu verstehen: Es geht um einen Wechsel innerhalb der AXA, nicht zu einem anderen Versicherer. Die Altersrückstellungen können in vielen Fällen vollständig übernommen werden, was Ihre Sparbilanz erheblich verbessert. Bezüglich einer erneuten Gesundheitsprüfung kommt es auf die Tarifkombination an. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkret, welche Wechseloptionen es gibt und wie Ihre Altersrückstellungen berücksichtigt werden. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm bietet die Orientierung, die Sie brauchen. Jetzt anmelden und erfahren Sie Ihr Sparpotenzial.

Beitragserhöhung im AXA 141/20, 343/16, VITAL-Z: Tarifwechsel als Ausweg

Der AXA 141/20, 343/16, VITAL-Z AW unterliegt als geschlossener Tarif seit Jahren dem Druck sinkender Kapitalerträge und einem demografisch älter werdenden Versichertenkollektiv. Neue Beitragssteigerungen sind daher eine regelmäßige Belastung, die sich auch in Zukunft nicht wesentlich abschwächen wird. Dies ist nicht individuell verschuldet, sondern eine Systemfolge geschlossener Tarife mit schrumpfender Risikobasis.

Ein Tarifwechsel innerhalb der AXA bietet hier oft eine realistische Lösung. Jüngere oder optimierte Tarife der AXA profitieren von ausgewogeneren Altersstrukturen und zeigen tendenziell moderatere Beitragstrends. Prüfen Sie die Beitragserhöhungs-Chart, um die historische Entwicklung einzuordnen und ein Gefühl für die Dynamik zu bekommen. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen finden Sie heraus, wo die nächsten Einsparungen liegen. Jetzt anmelden und sichern Sie sich Ihre persönliche Wechselempfehlung.

Häufige Fragen zum AXA 141/20, 343/16, VITAL-Z AW

Der Tarif erstattet ambulante ärztliche Behandlung bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche, 2,5-fach für technische und 1,3-fach für Laborleistungen). Im stationären Bereich zahlt die AXA Privatarztbehandlung und ermöglicht bis zum 5-fachen Satz für persönliche Chefarztleistungen. Bei der Zahnversicherung erhalten Sie 100% für Zahnbehandlung und Inlays sowie 75% für Zahnersatz und Implantate. Psychotherapie wird mit 30 Sitzungen zu 100% und danach zu 80% übernommen. Auch Sehhilfen werden bezahlt, bis zu 825 Euro für Mehrstärkengläser bei stärkeren Sehfehlern. Der Selbstbehalt liegt bei 250 Euro pro Jahr.
Der Tarif ist geschlossen, das heißt, er nimmt keine neuen Kunden mehr auf. Das Versichertenkollektiv schrumpft kontinuierlich, was zu zunehmenden Beitragsproblemen führt. Für Bestandsversicherte der AXA bietet sich jedoch ein Ausweg: Der interne Tarifwechsel zu einem neueren oder optimierten AXA-Tarif, der von einer stabileren Risikogemeinschaft profitiert und moderatere Beitragstrends zeigt.
Der Selbstbehalt beträgt 250 Euro pro Versicherungsjahr. Er gilt für ambulante und stationäre Leistungen sowie für Zahnbehandlung, ist also relativ moderat im Vergleich zu Tarifen mit 500 oder 1.000 Euro Selbstbeteiligung. Dieser Betrag wird nur einmal pro Jahr fällig, unabhängig davon, wie viele Behandlungen Sie in Anspruch nehmen.
Ja, als AXA-Versicherter können Sie jederzeit nach §204 VVG in einen anderen AXA-Tarif wechseln. Ob dieser neue Tarif günstiger ist und ob Sie ohne erneute Gesundheitsprüfung wechseln können, hängt vom Zieltarif ab. In vielen Fällen werden Ihre Altersrückstellungen ganz oder teilweise übernommen, was Ihre Sparbilanz verbessert. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Wechseloptionen auf.
Ob sich ein Wechsel lohnt, hängt von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheit und den verfügbaren Zieltarifen ab. Für viele ältere Versicherte in diesem Tarif kann ein Wechsel zu erheblichen Ersparnissen führen, ohne dass gleichwertiger Versicherungsschutz verloren geht. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre individuelle Situation und empfiehlt Ihnen genau die Tarife, die für Sie sinnvoll sind. Nutzen Sie unsere kostenlose Tarifanalyse, um Ihr echtes Sparpotenzial zu erkennen.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert