AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 250 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 141/20, 343/16, ZPRO AW im Detail

Der geschlossene Bisex-Tarif AXA 141/20, 343/16, ZPRO AW ist ein Bestandstarif der Alten Welt, der Privatversicherten eine Premium-Leistungsgarantie mit moderaten Selbstbeteiligungen bietet. Mit einem Selbstbehalt von 250 Euro, GOÄ-Erstattung bis zu den Höchstsätzen (ärztliche Leistungen bis zum 3,5-Fachen) und Chefarztbehandlung bei stationärer Aufnahme kombiniert dieser Tarif umfassende ambulante und zahnmedizinische Versorgung. Die Zahnersatz-Übernahme von 60 Prozent mit optionaler Steigerung auf 100 Prozent durch jährliches Prophylaxeprogramm und 30 Psychotherapie-Sitzungen im Jahr unterstreichen seine Attraktivität für Bestandsversicherte mit etabliertem Versicherungsschutz.

Weil dieser Tarif seit Jahren nicht für Neukunden geöffnet wurde, schrumpft das Versichertenkollektiv kontinuierlich, was die Beiträge tendenziell stärker belastet als in aktiv beworbenen Tarifen. Allerdings eröffnet sich für bestehende Versicherte des gleichen Versicherers eine bedeutungsvolle Optimierungschance: Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem aktuelleren Tarif mit besseren Beitragsperspektiven ist in vielen Fällen ohne Gesundheitsprüfung und mit Übernahme der Altersrückstellungen möglich, sofern die Leistungsanforderungen das zulassen.

Ob ein solcher Wechsel in Ihrer Situation vorteilhaft ist, bewertet unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm im Rahmen unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse für den AXA PKV-Tarif individuell.

Basismerkmale

Selbstbehalt250 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

141/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

141/20: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

141/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

141/20: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

141/20: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

141/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

141/20: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

343/16: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

343/16: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

343/16: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

ZPRO: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

ZPRO: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, max. 4 Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet. Mit jährlichem Prophylaxeprogramm des Versicherers steigt der Erstattungsprozentsatz um 5%-Punkte pro Jahr auf max. 100%
  • Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird bei Behandlungsbeginn bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 60% erstattet (bei Unfall entfällt die Altersgrenze). Mit jährlichem Prophylaxeprogramm des Versicherers steigt der Erstattungsprozentsatz um 5%-Punkte pro Jahr auf max. 100%
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

ZPRO: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.278,23EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.556,46EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.834,69EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 5.112,92EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 6.391.15EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

ZPRO: Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 141/20, 343/16, ZPRO AW versichert?
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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was macht den AXA 141/20, 343/16, ZPRO AW zu einem geschlossenen Tarif?

Ein geschlossener Tarif nimmt keine neuen, externen Kunden mehr auf. Der AXA 141/20, 343/16, ZPRO AW steht daher ausschließlich bestehenden Versicherten der Alten Welt bei AXA offen. Allerdings können Versicherte des gleichen Versicherers gemäß §204 VVG in solch einen Tarif wechseln, um ihre Leistungen zu optimieren oder ihre Beiträge zu stabilisieren. Das schrumpfende Versichertenkollektiv führt langfristig zu schnelleren Beitragssteigerungen, da die Kostenlasten auf weniger Schultern verteilt werden.

Ältere, geschlossene Tarife wie dieser werden von den Versicherern oft nicht mehr aktiv gegenüber der Öffentlichkeit beworben. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm hat einen fundierten Überblick über solche Bestands- und Spezial-Tarife und kann einschätzen, ob ein Wechsel zu diesem oder aus ihm heraus sinnvoll ist und ob Ihre Altersrückstellungen vollständig übertragen werden können.

Welche Tarifwechsel-Optionen stehen mir offen?

Mit Ihrem AXA-Versicherungsverhältnis können Sie gemäß §204 VVG zu einem anderen AXA-Tarif wechseln, ohne den Versicherer zu verlassen. In vielen Fällen entfällt die erneute Gesundheitsprüfung; die Altersrückstellungen werden häufig in ihrer vollen Höhe übernommen. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Der Tarifwechsel ermöglicht es Ihnen häufig, Ihre Prämie zu senken oder Ihre Leistungen gezielt anzupassen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft alle verfügbaren Alternativen innerhalb von AXA und zeigt Ihnen auf, welcher Tarif zu Ihrem Profil und Budget passt. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse bietet Ihnen diese umfassende Bewertung: Jetzt anmelden.

Wie reagiere ich auf Beitragserhöhungen im AXA 141/20, 343/16, ZPRO AW?

Beitragserhöhungen entstehen bei diesem geschlossenen Tarif durch die schrumpfende Risikogemeinschaft, die demografische Alterung des Versichertenbestands und steigende medizinische Kosten. Im Gegensatz zu jüngeren, offenen Tarifen mit aktiver Kundengewinnung fehlt hier der ausgleichende Effekt junger, günstiger Versicherter. Daher sind Beitragssteigerungen in geschlossenen Kollektiven der Alten Welt regelmäßig ausgeprägter.

Der Tarifwechsel nach §204 VVG ist in dieser Situation oft ein vielversprechender Ausweg, da Sie in vielen Fällen von niedrigeren Beiträgen eines moderneren Tarifs profitieren und dabei Ihre Altersrückstellungen teilweise oder vollständig mitnehmen können. Schauen Sie sich die aktuelle Entwicklung auf unserem Beitragserhöhungs-Chart an. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erhalten Sie konkrete Wechselszenarien und eine Handlungsempfehlung von unserem Experten: Jetzt anmelden.

Häufige Fragen zum AXA 141/20, 343/16, ZPRO AW

Der Tarif erstattet ambulante ärztliche Behandlung bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz, Sehhilfen bis zu 650 Euro für Mehrstärkengläser (oder bis zu 760 Euro für Mehrstärken-Kontaktlinsen bei bis zu 6 Dioptrien), 30 Psychotherapie-Sitzungen pro Versicherungsfall zu 100 Prozent und Naturheilverfahren im Umfang schulmedizinischer Kosten. Bei Zahnbehandlung zahlt AXA 100 Prozent, bei Zahnersatz 60 Prozent (steigerbar durch Prophylaxeprogramm), bei Kieferorthopädie 60 Prozent (bis 18. Geburtstag). Stationär gilt Chefarztbehandlung mit GOÄ bis zum 3,5-fachen Satz, im Mehrbettzimmer, mit psychotherapeutischer Begleitung.
Der Tarif ist geschlossen. Das heißt, AXA versichert hier keine neuen Kunden mehr, sondern nur Bestandsversicherte, die bereits bei AXA Mitglied sind. Durch diese Schließung schrumpft die Versichertengemeinschaft Jahr für Jahr, was mathematisch zu höheren Beitragssprüngen führt als bei aktiv wachsenden Tarifen. Für Versicherte der AXA bedeutet Geschlossenheit keine Hürde beim internen Tarifwechsel innerhalb von AXA; diese Möglichkeit bleibt bestehen.
Der Selbstbehalt beträgt 250 Euro pro Versicherungsjahr. Er gilt für ambulante Behandlung, Zahnbehandlung und stationäre Aufenthalte. Ein Selbstbehalt von 250 Euro positioniert diesen Tarif im moderaten Segment: höher als Nulltarife, aber deutlich unter Tarifen mit 500 oder 1.000 Euro Eigenverantwortung. Das macht ihn attraktiv für Versicherte, die die Kosten minimieren möchten, ohne auf Leistungsumfang zu verzichten.
Ja. Als AXA-Versicherter können Sie gemäß §204 VVG zu einem anderen AXA-Tarif wechseln und dadurch oft Ihre Prämie senken. In vielen Fällen entfällt die erneute Gesundheitsprüfung und Ihre Altersrückstellungen werden übernommen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkret, welche Alternativen realistisch sind. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger in einer persönlichen Beratung beurteilen.
Das hängt von Ihrem Alter, Ihrem aktuellen Gesundheitszustand und Ihrer Bereitschaft ab, Leistungen anzupassen. Weil dieser Tarif ein geschlossener Bestandstarif der Alten Welt ist und sein Versichertenbestand schrumpft, können Beitragserhöhungen deutlich ausfallen. Ein Wechsel zu einem moderneren AXA-Tarif mit aktivem Kundenstamm bietet dann oft Einsparungspotenzial. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre spezifische Situation, vergleicht verfügbare Alternativen und gibt Ihnen eine klare Empfehlung, ob und zu welchem Tarif ein Wechsel rentabel ist.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert